Nationalrat setzt zwei Untersuchungsausschüsse ein  

erstellt am
31. 10. 06

Themen: Eurofighter und Finanzmarkt
Wien (pk) - Mit zwei Kurzdebatten beendete der Nationalrat seine konstituierende Sitzung. Der Nationalrat setzte jeweils mit Mehrheit einen Eurofighter-Untersuchungsausschuss sowie einen Untersuchungsausschuss im Bereich Banken und Finanzmarktaufsicht ein.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) bemerkte, nun bestehe im Nationalrat eine Mehrheit, die sich nicht mit vagen Antworten der Regierungsmitglieder zufrieden gibt. Aufklärungsbedürftig erschien Pilz vor allem die Rolle des Finanzministers bei der Typenentscheidung und die Kontakte Grassers mit Vertretern von EADS. Das einzige, was in der Sache Eurofighter transparent ist, sei die Absicht der ÖVP, alles zu verschleiern und jede Aufklärung zu verhindern. Bei diesem Untersuchungsausschuss werde es vor allem um die Frage gehen, wessen Interessen Verteidigungsminister, Finanzminister und Bundeskanzler vertreten haben. Es seien, wie Pilz betont, jedenfalls mit Sicherheit nicht die Interessen Österreichs und des Budgets gewesen. Zum Vorwurf der Zusammenarbeit mit den Freiheitlichen bemerkte Pilz, wenn es für die Demokratie notwendig sei, dann werde man sich zur Kontrolle von Missständen die Mehrheiten im Haus holen, die möglich sind.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) bezeichnete den Untersuchungsausschuss als demokratisches Recht dieses Hauses und sah darin keinerlei Provokation. Der Rechnungshof habe nach Meinung des Redners zwar in der Tat sehr intensiv geprüft, dabei aber einige Fragen, wie etwa jene der alternativen Entscheidungsgrundlagen oder der tatsächlichen Betriebskosten offen gelassen. Es gehe nicht um ein Tribunal oder um Kriminalisierung, sondern bloß darum, Transparenz zu schaffen und die Rechtmäßigkeit der Vorgänge nachzuweisen.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL zweifelte an der Sinnhaftigkeit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses und argumentierte, die SPÖ setze damit die Vertragstreue der Republik aufs Spiel und riskiere zudem noch Milliarden an Gegengeschäften. Unklug sei es auch, einen Untersuchungsausschuss über die Banken einzusetzen, zumal derzeit Verkaufsverhandlungen bei der BAWAG laufen und der Wirtschaftsstandort Österreich in einem großen Ausmaß von der Materie betroffen ist. Der Bundeskanzler bezeichnete es als das Recht der Mehrheit, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, und kündigte auch die Mitarbeit der ÖVP an. Enttäuscht zeigte er sich aber von der SPÖ, der er vorwarf, vor dem Hintergrund der Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP Gräben aufzureißen statt Vertrauen zu bilden.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) meinte, nach den Erfahrungen der letzten Jahre, in denen Kontrolle nachgerade systematisch hintertrieben worden sei, zeige sich, dass sich die Beharrlichkeit der Opposition letztlich doch bezahlt mache. Erstaunt zeigte er sich über die Argumentation seines Vorredners, die Abgeordneten seien dafür gewählt worden, die Interessen der SteuerzahlerInnen wahrzunehmen. Der Redner rekapitulierte die Inhalte des Antrages und plädierte an das Haus, diesen Antrag mit breiter Mehrheit anzunehmen.

Abgeordneter VILIMSKY (F) sagte, man dürfe die militärische Landesverteidigung nicht dazu instrumentalisieren, eine Typenentscheidung schönzureden. Hier gebe es Aufklärungsbedarf, ein entsprechender Untersuchungsausschuss sei daher unumgänglich. Der Redner wies auf konkrete Mängel in der Ausrüstung des Bundesheeres hin und warf der ÖVP – auch im Zusammenhang mit dem zweiten heute zur Debatte stehenden Antrag - vor, ihr parteipolitisches Interesse in den Vordergrund zu stellen. Grüne und SPÖ lobte er hingegen dafür, in der Frage der Eurofighter auch nach der Wahl standhaft geblieben zu sein. Vilimsky schloss mit Betrachtungen über die so genannten Gegengeschäfte und die so genannte Wirtschaftsplattform.

Abgeordneter Mag. SCHEUCH (B) sah hingegen keinen Grund für einen Untersuchungsausschuss und erklärte zu den Gegengeschäften, es wäre unpassend, eine Liste jener Firmen, die in diese Gegengeschäfte verwickelt seien, zu veröffentlichen, da diese Publikation ihnen ohne Frage zum Nachteil gereichen würde. Diese Veröffentlichung wäre problematisch und könnte die wirtschaftliche Prosperität dieser Firmen gefährden. Im übrigen sollte man diesen Untersuchungsausschuss nicht für parteipolitische Zwecke instrumentalisieren.

Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde mehrheitlich angenommen.
   

Kurzdebatte: Einsetzung eines BAWAG-Untersuchungsausschusses
Abgeordneter WESTENTHALER (B) erläuterte die Inhalte seines Antrages und sagte, das Ausmaß der Geldvernichtung in der BAWAG sei kaum zu beschreiben. Dieser Skandal müsse aufgeklärt werden, denn er sei so einzigartig, dass er mit keinem anderen Skandal in der Geschichte der Zweiten Republik vergleichbar sei. An die Adresse der SPÖ gerichtet, meinte er, Übermut tue selten gut, um sodann eine Chronik von aus seiner Sicht roten Wirtschaftsdesastern aufzulisten. Das Hohe Haus habe das Recht, Licht in das Dunkel des BAWAG-Skandals zu bringen, zumal der Staat ja für dieses Debakel auch hafte. In diesem Sinne sei der Untersuchungsausschuss unumgänglich, um die politische Verantwortung für diesen Skandal zu erhellen.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) erklärte, dieser Antrag sei wenig substantiell, während der zweite, ebenfalls vorliegende Antrag alle relevanten Punkte beinhalte. Die Sozialdemokratie trete für lückenlose Aufklärung und volle Transparenz ein und sei daher für eine umfassende Untersuchung aller Mängel im Bankwesen. Man wolle untersuchen, weshalb die Aufsicht nicht funktioniert habe, diene dies doch auch dem künftigen Schutz der heimischen Institute. Im übrigen könne man diesen Ausschuss auch dazu nützen, die Aufsicht zu reformieren und ergo zu optimieren.

Präsident Dr. SPINDELEGGER (V) hielt fest, dass die Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK mit 83 und nicht, wie zuerst behauptet, mit 93 Stimmen zur Dritten Präsidentin gewählt worden sei.

Abgeordneter Mag. MOLTERER (V) warnte davor, durch übereilte Aktionen die Reputation des heimischen Bankwesens in Mitleidenschaft zu ziehen. Man müsse an dieser Stelle genau bedenken, welche Folgen eine allfällige Entscheidung für einen Untersuchungsausschuss haben könne. Die Interessen österreichischer Anleger könnten geschädigt, der Wirtschaftsstandort Österreich und damit Arbeitsplätze gefährdet werden. Dies mögen die Initiatoren dieses Antrags bedenken, hielt der Redner fest.

Abgeordneter Mag. KOGLER (S) wies die von seinem Vorredner geäußerte Besorgnis als unbegründet zurück. Dies gelte vielleicht für den Antrag des BZÖ, seine Fraktion wolle sich hingegen mit der Bankenaufsicht und der Rolle des Finanzministeriums auseinandersetzen und hier entsprechende Aufklärung erreichen. Es gehe um vielfache untersuchungswürdige Umstände, hier tue entsprechendes Agieren not.

Abgeordneter Mag. STADLER (F) sagte, es gehe darum, Licht ins Dunkel dieses "Bankenfilzes" zu bringen, und diesem Zweck diene jener Antrag, den seine Fraktion unterstütze. Wenn dem BZÖ die Aufklärung der in Rede stehenden Vorgänge so ein Anliegen sei, dann möge sie doch ihre Justizministerin veranlassen, in Liechtenstein um Rechtshilfe zu ersuchen. Die hier zitierten Briefe der Banken schreckten ihn da nicht, erklärte Stadler.

Abgeordneter BUCHER (B) war der Auffassung, dass es sich beim BAWAG-Skandal um den größten Kriminalfall der Zweiten Republik handelt. In dem vorliegenden Antrag werden allerdings auch andere Banken angeführt, die mit der BAWAG überhaupt nichts zu tun haben. Wenn es den Grünen wirklich um die Finanzmarktaufsicht geht, dann könnten sie jederzeit eine Anfrage an den Finanzminister richten, der dann darüber berichtet, wie es um die österreichischen Finanzinstitute steht. Es müsse daher kein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, der nur dazu dient, um erfolgreiche Kreditinstitute zu diskreditieren, entgegnete er dem Abgeordneten Pilz. Damit werde bloß der heimische Finanzmarkt, der mühsam aufgebaut wurde, schwer verunsichert

Bei der Abstimmung wurde der B-Antrag auf Einsetzung eines BAWAG-Untersuchungs- ausschusses abgelehnt. Der G-S-F-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weiterer Dienstleister wurde hingegen mehrheitlich angenommen.
 
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