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"Dienstleistungsrichtlinie" beschlossen |
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erstellt am
16. 11. 06
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Berger/Ettl:
Vom Monstergesetz zur Ausgewogenheit
Zusatzerklärung der EU-Kommission war Bedingung für Zustimmung
Wien (sk) - Mit der Abstimmung zur Dienstleistungsrichtlinie am 15.11. wird eines der umstrittensten
Projekte der letzten Jahre innerhalb der Europäischen Union einem Ende zugeführt. "Einem zufrieden
stellendem Ende, das zu einem Großteil auf den Einsatz des Europäischen Parlaments zurückzuführen
ist", wie die SPÖ-Europaabgeordneten Maria Berger und Harald Ettl am 15.11 betonten.
"Die problematischen Stellen aus der so genannten Bolkestein-Richtlinie konnten bereits durch die erste Lesung
des Europäischen Parlaments geändert werden. Man kann ohne weiteres von einer Hinwendung von einer arbeitnehmerfeindlichen
zu einer ausgewogenen Richtlinie sprechen, die auch die Rechte der Arbeitnehmer und den sozialen Schutz ernst nimmt.
Immerhin ist es zu deutlichen Einschränkungen im Anwendungsbereich gekommen. Das Arbeits- und Sozialrecht
unterliegt zudem dem Zielland", so Ettl.
Noch offene Fragen werden nun in einer Zusatzerklärung der EU-Kommission geregelt. "Diese Zusatzerklärung,
die heute auch die volle Unterstützung des Rates bekommen hat, war die Bedingung für die Zustimmung des
EU-Parlaments zur Dienstleistungsrichtlinie, da nun mehr Rechtssicherheit geboten ist. Unter anderem beinhaltet
die Erklärung, dass soziale Dienstleistungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind. Ebenso
wird festgehalten, dass das nationale Arbeitsrecht und damit auch die kollektivvertraglichen Rechte nicht berührt
werden. Dies bleibt auch weiterhin Angelegenheit der Sozialpartner. Weiters stellen die Erläuterungen fest,
dass das Strafrecht Angelegenheit der Mitgliedstaaten bleibt und das für alle Arbeitnehmer, die eine Dienstleistung
im Hoheitsgebiet erbringen, gilt", erläutert Berger.
"Wenn die Richtlinie nun endgültig in Kraft tritt, liegt es vor allem an den Mitgliedsstaaten, darüber
zu wachen, dass Sozialvorschriften und Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Nachdem die Sozialpartner bereits
in der Gesetzwerdungsphase eine gewichtige Rolle gespielt haben, sollten sie unbedingt auch in die Umsetzung eingebunden
werden. Für die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen in anderen EU-Ländern ist allerdings noch ein anderer
EU-Beschluss abzuändern", betonte die beiden Europaabgeordneten.
Berger und Ettl sehen für Österreich vor allem positive Aspekte der Richtlinie: "Gerade für
die kleinen und mittleren Unternehmen, die etwa in grenznahen Gebieten zu Deutschland oder Italien ihre Dienstleistungen
anbieten, bieten sich durch diese Richtlinie viele Möglichkeiten. Man darf nicht nur die Gefahren sehen, sondern
muss auch die positiven Seiten im Auge haben." |
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Pirker: Chance für neue Arbeitsplätze in Grenzregionen
Dienstleistungsrichtlinie wird Erfolg, wenn Kontrollmechanismen funktionieren
Strassburg (övp-pd) - Das Europäische Parlament hat heute die Dienstleistungsrichtlinie
in zweiter Lesung endgültig verabschiedet. "Das ist eine große Chance für neue Arbeitsplätze
in Grenzregionen. Kärnten wird davon besonders profitieren können", so der ÖVP-Europaabgeordnete
und Kärntner ÖAAB-Landesobmann, Hubert Pirker, nach der Abstimmung in Strassburg. "Mit dem angenommenen
Vorschlag ist ein guter Kompromiss gelungen zwischen der Freiheit zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen
einerseits, und notwendigen Beschränkungen im Interesse von Arbeitnehmern und kleinen und mittelständischen
Unternehmungen andererseits".
Pirker zeigte sich mit dem Ergebnis der Dienstleistungsrichtlinie zufrieden, da auf der einen Seite insbesondere
Unternehmen in den Grenzregionen Entwicklungsperspektiven ermöglicht würden, wodurch wieder neue Arbeitsplätze
geschaffen werden könnten. Auf der anderen Seite sei es gelungen, etwa für den Bereich der öffentlichen
Sicherheit, das Gesundheitswesen oder auch den Umweltschutz Ausnahmen durchzusetzen. "Die Dienstleistungsrichtlinie
garantiert den Schutz der Arbeitnehmerrechte, verhindert Lohn- und Sozialdumping und ermöglicht Rechtssicherheit
für die Unternehmen", so der ÖAAB- Landeschef weiter.
Pirker appellierte im Plenum des Europäischen Parlaments an die finnische Ratspräsidentschaft, auf die
Mitgliedstaaten einzuwirken, geeignete Kontrollmechanismen bereits jetzt vorzubereiten. "Ein voller Erfolg
wird die Dienstleistungsrichtlinie vor allem dann sein, wenn die Mitgliedstaaten die Einhaltung der vom EU-Parlament
vorgegebenen Bestimmungen auch kontrollieren", so Pirker abschließend. |
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Lichtenberger: Kein Ruhmesblatt für Europäisches Parlament
Wien (grüne) - Die Europäischen Grünen haben am 15.11. im Europaparlament in zweiter
Lesung gegen die Dienstleistungsrichtlinie gestimmt. Eva Lichtenberger, Europaabgeordnete der Grünen, erklärt
dazu: "Ich bin enttäuscht über die Weigerung der drei großen Fraktionen heute eine ordentliche
zweite Lesung zur Dienstleistungs-Richtlinie zu machen. Die heutige Abstimmung sollte nicht als ein Erfolg für
das Europäische Parlament fehl interpretiert werden. Die Entscheidung des EU-Parlaments einige der schwer
erkämpften Verbesserungen aus der ersten Lesung wieder aufzugeben, wird nun zu größerer Rechtsunsicherheit
darüber führen welche Regeln bei der Erbringung von Dienstleistungen wirklich gelten. Besonders die Stellung
der sozialen Dienstleistungen bleibt unklar, da das Parlament sie nicht eindeutig von der Richtlinie ausgenommen
hat. Da noch immer eine Rahmen-Richtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse fehlt, wird unglücklicherweise
die Dienstleistungsrichtlinie als ein horizontales Instrument für die wichtigen öffentlichen Dienstleistungen
herangezogen werden und so deren Funktionieren gefährden.
Das Parlament hat leider auch nicht auf einer direkten Bezugnahme auf die Europäische Grundrechtecharta beharrt.
Damit erhöhen sich die Zweifel inwieweit diese Richtlinie arbeitsrechtliche und soziale Normen respektiert.
Rat und Parlament weigerten sich die notwendigen Klarstellungen vorzunehmen und auch die 'Erklärung' der Kommission
ist nicht von großem Nutzen, da sie rechtlich nicht verbindlich ist. Damit bleibt die Interpretation der
Gesetze dem Europäischen Gerichtshof überlassen.
Obwohl in dem heute beschossenen Text viele Verbesserungen aus der ersten Lesung erhalten bleiben (vor allem die
Streichung des Herkunftslandsprinzips), wird die Dienstleistungsrichtlinie mehr Probleme schaffen als sie löst.
Das Europäische Parlament ist vor dem Rat in die Knie gegangen und hat damit auf seine Rolle als Mitgesetzgeber
bei einem zentralen Gesetz verzichtet. Niemand sollte sich von der Selbstbeweihräucherung der großen
Fraktionen täuschen lassen, die die jetzt beschlossene Richtlinie als einen großen Erfolg feiern. In
Wahrheit ist dies heute ein enttäuschender Tag für das das Europäische Parlament und seine Rolle
als Ko-Gesetzgeber."
Auch Michaela Sburny, Innovationssprecherin der Grünen, äußerst sich kritisch. "Dieser Kompromiss
ist ein Akt politischer Mutlosigkeit. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird nicht zur erhofften Belebung des Dienstleistungssektors
führen. Sie schafft keine besseren Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung, sondern setzt Sozialstandards
unter Druck. Durch ihre noch immer unklare Formulierung kann sich lediglich der EuGH über einen weiteren Bedeutungsgewinn
freuen. Was hier passiert ist die Auslagerung politischer Entscheidungen auf die Gerichte", so Sburny.
Die Grünen würden nun ihre Energien darauf konzentrieren, bestehende Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie
in nationales Recht so weit als möglich zu minimieren. Für die österreichische Bevölkerung
und die heimische Wirtschaft sei eine klare Regulierung der Erbringung von Dienstleistungen entscheiden. |
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Mitterlehner: Sieg der Modernisierer Europas
EU-Parlament votiert für Stärkung des Dienstleistungsbinnenmarktes
Wien (pwk) - "Die eindeutige Zustimmung der EU-Parlamentarier zur Dienstleistungsrichtlinie
ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einem modernen europäischen Dienstleistungsmarkt und zu einem
dynamischeren, wettbewerbsfähigeren Europa", begrüßte Reinhold Mitterlehner, stellvertretender
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, die Bestätigung des im Mai 2006 unter österreichischer
Präsidentschaft erzielten Kompromisses zur Dienstleistungsrichtlinie. Die beschlossenen Änderungen seien
rein technischer Natur ohne praktische Auswirkungen auf die Dienstleistungserbringer.
"Es ist erfreulich, dass nach fast dreijährigen, teilweise unsachlich geführten Diskussionen das
Ziel eines funktionierenden EU-Dienstleistungsmarktes endlich außer Streit steht", betonte Mitterlehner.
Der stellvertretende WKÖ-Generalsekretär sieht im nunmehrigen Ergebnis zudem eine Bestätigung der
Lobbyingaktivitäten der Wirtschaftskammer: "Auch wenn wir uns in einigen Teilbereichen einen mutigeren
Ansatz gewünscht hätten, wurden wesentliche Anliegen der heimischen Wirtschaft durchgesetzt." Dies
zeige, dass sich "konstruktive Interessenvertretung gegen undifferenzierte Schwarzmalerei durchsetzen konnte."
"Das Hauptziel der geplanten Richtlinie, den Zukunftssektor Dienstleistungen von unnötigen bürokratischen
Barrieren zu befreien, wurde richtigerweise beibehalten", so Mitterlehner. Besonders für ein kleines,
exportorientiertes Land wie Österreich sei dies von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig unterstrich Mitterlehner,
dass die neue Regelung in einem entscheidenden Bereich noch durch flankierende Maßnahmen ergänzt werden
müsse: Die WKÖ-Forderung nach einem EU-weiten Verwaltungsvollstreckungsmechanismus bleibt aufrecht. Nur
mit Hilfe eines solchen Instruments kann eine wirksame Sanktionierung von Gesetzesverstößen ausländischer
Dienstleistungsanbieter und damit eine fairer Wettbewerb sichergestellt werden.
Als besonders positiv hebt Mitterlehner die vorgesehene Einrichtung von One-Stop-Shops in jedem Land hervor. Dort
können die Unternehmer alle notwendigen bürokratischen Formalitäten erledigen. Vor allem Klein-
und Mittelbetriebe würden davon profitieren: "Bisher wurden heimische KMU, die im Ausland tätig
werden wollten, nicht selten von einem wahren Behördendickicht, Regelungsdschungel und Verfahrenslabyrinth
abgeschreckt", so Mitterlehner.
Nun liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten: Mitterlehner appelliert an sie, die Dienstleistungsrichtlinie schnellstmöglich
auf einem der kommenden Räte endgültig zu verabschieden: "Das derzeit ungenutzte Wachstums- und
Beschäftigungspotenzial des Dienstleistungssektors muss so rasch wie möglich realisiert werden." |
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Meidlinger: Lässt noch immer Probleme ungelöst
Kommissions-Erklärung positives Signal
Wien (gdg/ögb) - "Ein Kompromiss ist gelungen, jetzt muss soweit möglich noch nachgebessert
werden", erklärte der geschäftsführende Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
(GdG), Christian Meidlinger, am 15.11. anlässlich der 2. Lesung der Dienstleistungsrichtlinie im EU-Parlament.
"Wir konnten in den vergangenen Jahren einige Problemfelder entschärfen. Aber ganz zufriedenen stellend
ist die jetzt getroffene Entscheidung nicht", erklärte Meidlinger. So sei in Fragen der Daseinsvorsorge,
bei Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (wie etwa Wasser und Abfalldiensten) eine Chance vertan
worden.
Als positives Ergebnis bewertete Meidlinger die Kommissions-Erklärung für den Bereich der sozialen Dienstleistungen
und zum Arbeitsrecht, auch wenn eine Änderung im Richtlinientext besser gewesen wäre. "Ich gehe
davon aus, dass die Erklärung McCreevy´s sicherstellt, dass das Arbeitsrecht nicht berührt wird
und die sozialen Dienste vom Geltungsbereich ausgenommen sind." Ferner stellte er fest, dass die Erklärung
der Kommission bindend sei und eine derartige Vorgehensweise bereits einmal angewandt wurde.
Die wichtige Frage der Kontrolle und Sanktionen ist noch immer ungelöst. Eine befriedigende Regelung für
aus Nicht-EU-Staaten entsendete Arbeitskräfte wurde ebenfalls noch nicht gefunden. "Die zukünftige
Bundesregierung ist nun dazu aufgerufen, in diesen Fragen im Rahmen der nationalen Spielräume so weit als
möglich nachzubessern und auf europäischer Ebene die entsprechenden Rahmenbedingungen einzufordern",
schloss Meidlinger. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
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