Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag mit dem Ziel vorgelegt,
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bis 2012 um 25 % zu senken. Dies
könnte zu einer Erhöhung des BIP der EU um schätzungsweise 1,5 % – ca. 150 Milliarden Euro - und
somit zu wesentlich höheren Investitionen für Wachstum und Beschäftigung führen. Dieses Ziel
lässt sich allerdings nur erreichen, wenn die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden
ihren eigenen Bemühungen um Bürokratieabbau neue politische Dynamik verleihen. Dies ist eine der zukunftsgerichteten
Initiativen, die in der ersten strategischen Überprüfung der Initiative für bessere Rechtsetzung
enthalten sind. Darin werden die bisher erzielten Fortschritte bewertet und eine Reihe von ehrgeizigen Vorschlägen
präsentiert. Das Verfahren zur Folgenabschätzung aller wichtigen neuen Vorschläge für Rechtsvorschriften
wird verbessert, indem durch die Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzung Qualität und
Objektivität gewährleistet werden. Darüber hinaus wurde das fortlaufende Programm zur Vereinfachung
des Gemeinschaftsrechts für den Zeitraum 2006 - 2009 um 43 neue Initiativen aus vielfältigen Politikfeldern
aufgestockt. Dazu gehören Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft, der Industriegüter, darunter
Bauprodukte und Kosmetika, sowie der Industrieemissionen.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, sagte: „Unsere erste strategische
Überprüfung der Initiative für bessere Rechtsetzung zeigt deutlich, dass sich bei der Kommission
eine neue politische Kultur entwickelt. Wir werden weiterhin Rechtsakte verabschieden, die auf europäischer
Ebene einen Zusatznutzen erzielen. Unser Ziel ist ein hochwertiges europäisches Regelungsumfeld, das die Erwartungen
der Bürger erfüllt, den Unternehmen jedoch keinen überflüssigen Verwaltungsaufwand aufbürdet.
Die heute angekündigten Initiativen zeigen die politische Entschlossenheit dieser Kommission, dieses Vorhaben
erfolgreich umzusetzen.“
Der für Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Günter
Verheugen sagte: „Wir haben einen neuartigen Weg zur Verringerung der Verwaltungslasten in Europa eingeschlagen.
Diese Maßnahmen haben wir bereits seit einiger Zeit diskutiert, jetzt lassen wir Taten folgen. Für die
europäischen Unternehmer ist dies ein echter Fortschritt. Inwieweit das gelingt, hängt allerdings nicht
allein von der Kommission ab. Ich ersuche daher den Europäischen Rat, das Europäische Parlament und die
Mitgliedstaaten, die in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten als gemeinsame Agenda für eine bessere
Rechtsetzung zu genehmigen und mit uns an einem Strick zu ziehen.“
Die strategische Überprüfung zeigt die bisher im Rahmen der Initiative für bessere Rechtsetzung
erzielten Fortschritte:
- Mehr als 160 integrierte Folgenabschätzungen zur Prüfung der möglichen sozialen, ökologischen
und wirtschaftlichen Auswirkungen von Initiativen der Kommission vor ihrer Verabschiedung wurden seit 2003 abgeschlossen.
- Es wurde ein neuer Ansatz zur Messung des mit geplanten Initiativen verbundenen Verwaltungsaufwands entwickelt.
- 68 Rechtsetzungsvorschläge der Kommission, die dem Rat und dem Parlament zur Abstimmung vorlagen, wurden
zurückgezogen.
- Es wurde ein umfassendes Programm zur Vereinfachung der geltenden Vorschriften eingeleitet. Im Rahmen des Programms
von Oktober 2005 sollen innerhalb der nächsten drei Jahre rund 100 Initiativen vereinfacht werden. Die Kommission
ist auf dem besten Weg, bereits 50 Initiativen bis Ende 2006 abzuschließen, obwohl viele davon noch im Rat
und im Europäischen Parlament anhängig sind.
- Bei der Kodifizierung werden die Bestimmungen eines Rechtsakts mit allen späteren Änderungen desselben
in einem einzigen Rechtsakt verschmolzen; dieser Prozess betrifft derzeit etwa 500 Rechtsakte aus sämtlichen
Bereichen. Allein im kommenden Jahr wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat rund 100 kodifizierte
Rechtsvorschriften vorschlagen.
Im Anschluss an die strategische Überprüfung der bisher erzielten Fortschritte schlägt die Kommission
vor, die Initiative für bessere Rechtsetzung durch eine Reihe ambitionierter Maßnahmen zu ergänzen:
- Vorschlag einer ehrgeizigen Strategie zur Verringerung der mit geltenden Rechtsvorschriften verbundenen Verwaltungslasten.
Hierzu schlägt die Kommission vor, dass der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung eine Zielmarke
von 25 % für den Bürokratieabbau festlegt, die von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam bis 2012
erreicht werden soll. Die Kommission wird zu Beginn des kommenden Jahres einen Aktionsplan zur Berechnung der Verwaltungskosten
und zur Verringerung der Verwaltungslasten vorlegen.
- Intensivere Prüfung von Folgenabschätzungen durch Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzung
(IAB). Dieser Ausschuss ist direkt dem Kommissionspräsidenten unterstellt und ist zuständig für
die Überprüfung der Entwürfe von Folgenabschätzungen. Die Mitglieder des IAB sollen eine unabhängige
Stellungnahme zur Qualität der Folgenabschätzung abgeben und den betroffenen Dienststellen Beratung darüber
anbieten, in welchen Bereichen eventuell Verbesserungen erforderlich sind.
- Aufstockung des fortlaufenden Programms zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts für den Zeitraum 2006
- 2009 um 43 neue Initiativen.
- Zurückziehen von weiteren 10 Rechtsetzungsvorschlägen, die vor dem Gesetzgeber anhängig sind,
noch im Jahre 2007. Die regelmäßige Überprüfung von Vorschlägen, die sich im Gesetzgebungsverfahren
befinden, wird fortgesetzt.
- Die Kommission empfiehlt, dass auch künftige Kommissionen zu Beginn ihrer Amtszeit die anhängigen
Vorschläge sichten sollten, um zu überprüfen, ob die Rechtsaktentwürfe mit den politischen
Prioritäten in Einklang stehen.
- Festsetzung des Zieltermins 2008 für die Finalisierung eines Programms zur Verschlankung des bestehenden
Korpus von EU-Rechtsvorschriften durch Kodifizierung.
- Zusätzliche präventive Maßnahmen zur Stärkung der Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften.
Die Kommission wird im Interesse einer ordnungsgemäßen Umsetzung wichtiger Richtlinien frühzeitig
an die Mitgliedstaaten herantreten und versuchen, die Mitgliedstaaten dafür zu gewinnen, Entsprechungstabellen
zu erstellen, um die Bewertung der Umsetzung, die Nachvollziehbarkeit und die rechtliche Überprüfung
zu erleichtern.
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