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Koalitionsverhandlungen / "Banken"-Untersuchungsausschuss |
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erstellt am
24. 11. 06
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Matznetter:
Gefälligkeits-Gutachten des BKA war bereits drei Tage vor Gespräch Gusenbauer - Schüssel fertig
Warum will ÖVP mit Desinformationen für Verwirrung sorgen?
Wien (sk) - "Das Gefälligkeits-Gutachten des Verfassungsdienstes des Kanzleramtes war bereits
drei Tage, bevor es in Auftrag gegeben wurde, fertig. Dieses Datum - der 14. November - steht daher auch auf dem
Gutachten, das heute die Vorstände der Finanzmarktaufsicht den Fraktionsvorsitzenden im Untersuchungsausschuss
zur Bankenaufsicht überreicht haben", unterstrich der SPÖ-Fraktionsvorsitzende im U-Ausschuss Christoph
Matznetter. Das Gespräch zwischen Gusenbauer und Schüssel über ein Gutachten fand erst am 17. November
statt, also drei Tage nachdem das dem ÖVP-Obmann gefällige Ergebnis bereits fest stand.
Es sei daher schlechter Stil, den ÖVP-Obmann Schüssel pflegt. "Er bringt einen Vorschlag ein, hat
bereits ein ihm gefälliges Ergebnis in der Hand, sagt davon nichts und tut so als ob das am 22.11. übergebene
Gutachten völlig neu sei und erst nach der Vereinbarung mit Gusenbauer erstellt wurde", so Matznetter.
Die Erstellung des Gutachtens sei also nicht auf Basis eines Gesprächs zwischen den Verhandlungspartnern erfolgt,
wie es nun die ÖVP glauben machen will.
"Es stellt sich die Frage, warum die ÖVP mit solchen Desinformationen für Verwirrung sorgen will.
Es trägt jedenfalls nicht zu einer Vertrauensbildung zwischen SPÖ und ÖVP bei. Für die zügige
und effiziente Arbeit im Ausschuss stellen diese Rechtsmeinungen des Kanzleramtes, die dazu inhaltlich haarsträubend
sind, eine deutliche Behinderung dar", schloss Matznetter. |
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Bundeskanzleramt: Gutachten des Verfassungsdienstes wie vereinbart
vorgelegt
Keine politische sondern eine rein rechtliche Entscheidung
Wien (bpd) - In Zusammenhang mit der Berichterstattung zu den Koalitionsgesprächen zwischen
SPÖ und ÖVP hält das Büro des Bundeskanzler fest, dass, bei den Verhandlungen am 22.11. entgegen
anders lautenden Medienberichten, weder ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Kanzleramtes „überraschend
auf den Tisch geknallt“ wurde, noch die Gespräche „knapp vorm Abbruch standen“.
In der gemeinsamen Erklärung von SPÖ und ÖVP anlässlich der Wiederaufnahme der Regierungsverhandlungen
am 17. November wurde festgehalten, dass der Umfang des Prüfungsauftrages des Untersuchungsausschusses „Banken“
durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und den Legislativdienst des Parlaments klargestellt werden
soll. Dementsprechend wurde der Frau Präsidentin des Nationalrats gestern Früh ein Gutachten des Verfassungsdienstes
vorgelegt.
In seiner verfassungsrechtlichen Beurteilung hält der Verfassungsdienst fest, dass Untersuchungsausschüsse
auf die Überprüfung der Geschäftsführung der Bundesregierung beschränkt sind. Da die Kompetenzen
der Bankenaufsicht beim ausgegliederten und weisungsfreien Rechtsträger Finanzmarktaufsicht liegen, kann nur
die Ausübung der Aufsichtsrechte des Finanzministers gegenüber der Finanzmarktaufsicht Gegenstand eines
Untersuchungsausschusses sein. Die Besorgung der Bundesverwaltung durch weisungsfreie Organe ist hingegen kein
zulässiger Gegenstand eines Untersuchungsausschusses.
Die Entscheidung ist demnach keine politische sondern eine rein rechtliche, betont das Büro des Bundeskanzlers. |
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Molterer: Verfassungsdienst-Gutachten auf Ersuchen von Gusenbauer und Schüssel
Wien (övp-pk) - Zu den Aussagen von SPÖ-Klubobmann Dr. Josef Cap stellte ÖVP-Klubobmann
Mag. Wilhelm Molterer am 23.11. fest: Dr. Gusenbauer und Dr. Schüssel haben in ihrer gemeinsamen Erklärung
vom 17. November 2006 zum Banken- Untersuchungsausschuss festgehalten, dass "der Umfang des Prüfungsauftrages
dieses Untersuchungsausschusses durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und den Legislativdienst des
Parlaments klargestellt werden soll." Der Verfassungsdienst ist daher diesem Ersuchen von Gusenbauer und Schüssel
nachgekommen. "Kollege Cap hat offensichtlich vergessen, was sein Parteiobmann mit der ÖVP vereinbart
hat", sagte Molterer. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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