Graz bekommt zweites Bezirksgericht   

erstellt am
22. 11. 06

Graz (stadt) - Am 1. Jänner 2007 wird am rechten Murufer das neue Gerichtsgebäude eröffnet. Dadurch wird der große Sprengel des derzeitigen Bezirksgerichtes Graz auf zwei Bezirksgerichte aufgeteilt, wodurch optimale Organisationsgrößen bei den Bezirksgerichten in der Stadt Graz erzielt werden!

Neuer Standard
Mit dem neuen BG Graz-West (Grieskai 88, 8020 Graz) steht ein modernes, funktionales und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der dort Tätigen abgestimmtes Amtsgebäude zur Verfügung. In der Folge kann das in den Jahren 1911 / 1912 errichtete Gerichtsgebäude in der Radetzkystraße 27, nunmehr BG Graz-Ost, generalsaniert und ebenfalls auf einen neueren Standard gebracht werden.

Telefonisch sind sowohl das BG Graz-West als auch das BG Graz-Ost (weiterhin) unter der Telefonnummer 0 31 6/ 8074 - 0 erreichbar.

Teilung in Ost und West
Beide Bezirksgerichte sind als so genannte „Vollgerichte“ für alle Arten bezirksgerichtlicher Verfahren (Zivil- und Strafsachen) zuständig. An beiden Gerichten werden für ihren jeweiligen Sprengel Amtstage (jeden Dienstag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr) abgehalten.

Die örtliche Zuständigkeit ist zwischen den beiden Gerichten so aufgeteilt, dass der Sprengel des neuen BG Graz-West sämtliche Bezirke des Grazer Stadtgebietes westlich der Mur umfasst. Für die Grazer der Stadtbezirke am linken Murufer und die Bewohner der Grazer Umlandgemeinden ändert sich nichts, außer dass Ihr Gericht nunmehr BG Graz-Ost heißt.

Keine Verfahrensverzögerungen
Im Interesse der Betroffenen werden alle beim BG Graz-Ost anhängigen Verfahren von den bisher zuständigen RichterInnen weitergeführt, auch wenn diese künftig im BG Graz-West tätig sein werden. Damit ist sichergestellt, dass es zu keinerlei Verfahrensverzögerungen durch Richterwechsel kommt. Da jedoch in der Übergangszeit manche Verhandlungen in den Verhandlungssälen des BG Graz-West stattfinden, wird es notwendig sein, die Ladungen besonders genau zu lesen, um nicht beim „falschen“ Gericht zu warten.
 
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