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"Eurofighter"-Untersuchungsausschuss |
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erstellt am
04. 12. 06
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Fekter
kritisiert unheilvolle Pilz-Steger-Connection
Wien (övp-pk) - "Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens vertrauliche Unterlagen an die
Konkurrenz oder Medien weiterleitet, um damit eine Hetzkampagne gegen den eigenen Chef zu inszenieren, ist das
ein Entlassungsgrund. Und sollte ein Sektionschef ähnlich handeln, so kann das nicht ohne Folgen bleiben!"
Das erklärte die Fraktionsvorsitzende der ÖVP im Eurofighter-Untersuchungsausschuss, ÖVP-Justizsprecherin
Abg. Dr. Maria Theresia Fekter am 01.12. zur aktuellen Diskussion.
Fekter: "Noch bevor der erste Zeuge geladen wurde und noch bevor die erste Befragung stattgefunden hat, sind
in der Zeitschrift "News" vertrauliche Schriftstücke aufgetaucht, welche dem Parlament übermittelt
wurden und dort durch den Kopierer gekennzeichnet werden. Die Veröffentlichung des Briefes in der Zeitschrift
"News" trägt diese Kennzeichnung nicht, sodass der Verdacht nahe liegt, dass die Weiterleitung an
die Medien im Wirkungsbereich jenes Sektionschefs gegeben sein könnte, welcher die Akten übermittelt
hat und das war Sektionschef Steger. Erhärtet wird dieser Verdacht durch den Umstand, dass nachweislich Dr.
Steger auch ein weiteres Schriftstück aus dem Ressort an Pilz übermittelt hat, welches den anderen Fraktionen
jedoch nicht im Wege der Aktenübermittlung zur Kenntnis gebracht wurde, sondern über Medien."
Obwohl im Eurofighter-Untersuchungsausschuss gemeinsam mit dem Verfahrensanwalt Strasser vereinbart wurde, dass
Pilz die ihm als Vorsitzendem zugehenden Schriftstücke in einer Eingangsliste gemeinsam mit dem Verfahrensanwalt
protokolliert und anschließend an die Klubs verteilt, ist dies nicht geschehen, kritisierte Fekter. "Gegen
die getroffenen Vereinbarungen hat Pilz sich großmundig mit dem von Steger übermittelten Schreiben in
den Medien in Szene gesetzt und zwar in der ZIB 2. Pilz hat für seinen Fernsehauftritt den Ausschuss abrupt
beendet. Es wäre seine Pflicht gewesen, die Mitglieder des Ausschusses vom Einlagen dieses Schriftstückes
zu informieren. In dieser Ausschusssitzung hat er zudem die vereinbarte Zeugenliste willkürlich abgeändert
und einen Zeitplan beschließen lassen, bei dem er nach willkürlichem Gutdünken neue Zeugen eingeplant
und von der ÖVP nominierte Zeugen aus der Planung ausgespart hat."
Fekters Fazit: "Für ein mediales Spektakel schert sich Pilz einen Pfifferling um Gesetze und Vereinbarungen.
Versorgt mit Unterlagen von Sektionsschef Steger zieht Pilz seine egozentrische Politshow ab und betreibt mediale
Hetze gegen Finanzminister Grasser."
Die seit Jahren bekannten Skandalisierungsversuche von Pilz in der Eurofighterfrage erscheinen für Fekter
unter der heute bekannten Pilz-Steger-Connection unter ganz neuem Licht. "Es liegt die Vermutung nahe, dass
Pilz schon früher mit Insiderinformationen unter Verletzung des Amtsgeheimnisses aus dem Finanzministerium
versorgt worden ist. Einseitig und aus dem Zusammenhang gerissene Schriftstücke scheibchenweise an die Medien
verfüttert - damit wurde über Jahre hinweg verdächtigt, skandalisiert und kriminalisiert und jetzt
zur Politshow hochstilisiert."
"Pilz übertrifft die schlimmsten Befürchtungen einer skandalösen Vorsitzführung! Unseriös,
willkürlich und eigennützig führt er den Untersuchungsausschuss und desavouiert mit der Inszenierung
seiner Person das Kontrollinstrument. Jede Sitzung verkommt damit zum Problem-Pilz", schloss Fekter. |
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Jarolim: Disziplinarverfahren gegen Steger nicht zu rechtfertigen
Wien (sk) - Die Suspendierung von Sektionschef Dr. Steger durch Finanzminister Grasser ist für
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim aus rechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar. "Das Disziplinarverfahren
soll dazu dienen, Dienstpflichtverletzungen zu sanktionieren und nicht, Beamte zu vom Minister gewünschten
Aussagen zu zwingen", so Jarolim am 01.12. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: "Immerhin stehen
im parlamentarischen Untersuchungsausschuss alle Auskunftspersonen unter Wahrheitspflicht".
Jenes E-mail, in dem Grasser seine Beamten verpflichten wollte, ihre Angaben mit seiner Aussage zu koordinieren,
stelle zwar keine formelle Weisung dar, sei aber dennoch geeignet, den Wahrheitsgehalt der Aussagen vor dem Eurofighter-Ausschuss
erheblich zu beeinträchtigen. Jarolim rief in Erinnerung, dass die Falschaussage vor dem Ausschuss eine mit
bis zu drei Jahren Gefängnis zu ahndende Straftat darstellen kann. Nicht nur sei es legitim, dass sich ein
Beamter via Vorsitzenden des Ausschusses an dessen Verfahrensanwalt wendet, dessen Aufgabe ja die Wahrung der Grund-
und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen und die Sicherung eines fairen Verfahrens ist. Es sei im Gegenteil
wichtig und Aufgabe eines Beamten, sich gegen Versuche zur Beeinflussung, Aussagen vor einem Kontrollgremium der
Gesetzgebung gegenüber der Vollziehung zu stellen. Es wäre daher auch als eine Dienstpflichtverletzung
anzusehen, einen Einschüchterungsversuch wie den gegenständlichen hinzunehmen und im Ausschuss "abgestimmt"
auszusagen.
Abschließend hielt Jarolim zum Thema "Vertraulichkeit" fest, dass Grasser das besagte E-mail im
Originaltext freihändig an Journalisten verteilt und das Thema daher öffentlich gemacht hat. Sowohl der
Vorsitzende des Untersuchungsausschusses als auch der Verfahrensanwalt wären zur Verschwiegen verpflichtet
und die Angelegenheit daher auch nicht öffentlich geworden. Entweder sei das E-mail daher vertraulich, dann
habe auch Grasser die Vertraulichkeit zu wahren, oder es handelte sich nicht um ein vertrauliches E-mail. Dass
Grasser hier mit zweierlei Maß misst, um sein eigenes Fehlverhalten zu kaschieren, werfe ein bezeichnendes
Licht auf die Vorgehensweise des Finanzministers. Jarolim abschließend: "Es im höchsten Maß
bedenklich aber offenbar nicht unsymptomatisch, dass von Seiten eines der wesentlichsten Akteure bei der Eurofighter-
Beschaffung versucht wird, auf andere Zeugen des Ausschusses Druck auszuüben". |
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Kogler: Rücknahme Grasser'scher Disziplinarmaßnahmen gegen Sektionschef umgehend gefordert
Wien (grüne) - Die Grünen fordern die sofortige Rücknahme der Degradierung des Budgetsektionschefs
Gerhard Steger durch Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Grasser hatte dem als SP-nahe geltenden Spitzenbeamten
zentrale Kompetenzen entzogen, nachdem dieser eine interne Email an den Vorsitzenden im Eurofighter-U-Ausschuss,
den Grünen Peter Pilz, weitergeschickt hatte, um eine Rechtsfrage zu klären. Grünen-Wirtschaftssprecher
Werner Kogler warf dem Minister am Freitag vor, Zeugen im U-Ausschuss einschüchtern zu wollen.
Hintergrund: Für die Aussage Grassers im Eurofighter-Ausschuss sollten Beamte Unterlagen vorbereiten, die
selbst ebenfalls als Zeugen geladen sind. Steger - einer der Betroffenen - schickte diese Aufforderung an Pilz
weiter und wollte wissen, ob das rechtlich in Ordnung geht. Die Antwort von Verfahrensanwalt Gottfried Strasser
(laut Kogler): Rechtlich sei das "nichts Verbotenes". Pilz ging mit dem Steger-Schreiben an die Öffentlichkeit
und warf Grasser vor, Zeugen aufgefordert zu haben, ihre Aussagen untereinander abzusprechen. Grasser leitete daraufhin
ein Disziplinarverfahren gegen Steger ein.
Kritik an der Vorgehensweise seines Kollegen Pilz kann Kogler nicht nachvollziehen: "Das Problem ist nicht
die Veröffentlichung des Pilz, das Problem ist die Reaktion des Finanzministers." Er sieht nach wie vor
die "Gefahr der Zeugen-Beeinflussung" gegeben. Grasser hätte Vorbereitung seiner eigenen Aussagen
im U-Ausschuss nämlich auch Mitarbeitern übertragen können, die nicht selbst als Zeugen geladen
seien.
"Mein Eindruck ist, dass der Finanzminister dabei ist, die Nerven wegzuwerfen", meint Kogler mit Blick
auf das Disziplinarverfahren gegen Steger. Nach Ansicht des Grünen-Abgeordneten verdichten sich nämlich
die Hinweise, dass in die Eurofighter-Beschaffung "von unzulässiger Seite dauernd hineininterveniert
wurde". So habe die Finanzprokuratur die Reduktion der Abfangjäger-Stückzahl von 24 auf 18 bereits
durchgerechnet, lange bevor sei diskutiert und beschlossen wurde, so Kogler.
Scharfe Kritik übte Kogler auch an der Veröffentlichung ausgewählter Unterlagen zur Eurofighter-Beschaffung
durch Graser am Donnerstag. Schließlich habe Grasser diese Unterlagen zuvor selbst als vertraulich bezeichnet
und gegen Steger wegen der Weitergabe einer einzigen internen Email ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er wirft
Grasser vor, durch eine bewusste Selektion der veröffentlichten Unterlagen die öffentliche Debatte lenken
zu wollen. (apa) |
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Vilimsky: Grasser agiert mit seinen Beamten nach dem Motto "Haltet den Dieb"!
Wien (fpd) - Es sei schier unglaublich, dass ein Beamter, der sich mit dem Verdacht unzulässiger
Zeugenabsprachen an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß wende, nun plötzlich im Visier disziplinarrechtlicher
Instrumente stehe. Dieses Vorgehen erinnere an Nordkorea, empörte sich FPÖ-Generalsekretär NRAbg.
Harald Vilimsky.
Alleine schon die Anweisung, akkordierte "speaking notes" im Vorfeld von wichtigen Einvernahmen zu fabrizieren,
sei nicht akzeptabel und im U-Ausschuß eine untersuchungswürdige Angelegenheit. Das Faktum, dass Grasser
nun den Leiter der Budgetsektion, Gerhard Steger, disziplinarrechtlich verfolgen lassen und ihm seine Abteilung
wegnehme, könne nur als brutaler Einschüchterungsversuch gewertet werden. Die Übersetzung dieser
Maßnahme: Wenn sich Beamte bei der Einvernahme nicht genehm verhalten, drohe die ministerielle Gewalt mit
allen Konsequenzen. Dies stelle einen Eklat der Sonderklasse am Beginn der Untersuchungen dar und sei völlig
inakzeptabel, so Vilimsky. |
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BMF: Weitergabe amtsinternen Schriftverkehrs an Außenstehende begründet
den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung
Beamtendienstrecht verpflichtet Dienstvorgesetzten bei begründetem Verdacht zu Erhebungen
und Disziplinaranzeige
Wien (bmf) - Das Bundesministerium für Finanzen hält im Zusammenhang mit der Disziplinaranzeige
gegen Sektionschef Dr. Gerhard Steger folgendes fest: Die Weitergabe amtsinternen Schriftverkehrs an Außenstehende
begründet nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung.
Das Beamtendienstrechtsgesetz verpflichtet den Dienstvorgesetzten bei jedem begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung,
die zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen zu pflegen, und sodann unverzüglich
Disziplinaranzeige an die weisungsfreie Disziplinarkommission zu erstatten.
Alle weiteren Verfahrensschritte und Entscheidungen obliegen der weisungsfreien Disziplinarkommission. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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