Fremdenrecht / Kindergeld  

erstellt am
01. 12. 06

 Gusenbauer: "Es kann keine Anti-Kinder-Erlässe geben"
Wien (sk) - "Es kann keine Anti-Kinder-Erlässe geben." Das stellte SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer am 30.11. in einer Pressekonferenz im Zusammenhang mit dem Haubner-Erlass im Rahmen der Regierungsverhandlungen unmissverständlich klar. Hier müsse es eine rechtliche Klarstellung geben, dass es für in Österreich lebende Ausländer keine Einschränkungen bei den Familienleistungen für neugeborene Babys gibt und diese selbstverständlich die Leistungen erhalten, so Gusenbauer. Hier werde sich Innenministerin Prokop mit Sozialministerin Haubner darum kümmern, dass es rasch zu einer Lösung kommt, so der SPÖ-Vorsitzende.

 

 Van der Bellen: Fall von Haubner-Erlass wäre Erfolg von Grünen und NGOs
Grüne: Fremdenrechtspaket enthält aber weitere grobe Grauslichkeiten
Wien (grüne) - "Sollte der Haubner-Erlasses tatsächlich fallen und damit Babies wieder ab Geburt Beihilfen bekommen, wie es nun von SPÖ und ÖVP angekündigt wurde, wäre ein Erfolg des Drucks der Grünen und der Menschenrechts-NGOs, die diese Unmenschlichkeit aufgedeckt haben. Der vermutliche Fall des Erlasses soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Fremdenrechtspaket weitere grobe Grauslicheiten gegenüber Familien beinhaltet, wie etwa von binationalen Ehen", reagiert Alexander Van der Bellen, Bundesprecher der Grünen, in einer ersten Reaktion.

 

 Westenthaler: Glawischnig lügt Bevölkerung an
Dritte Nationalratspräsidentin hat zu wenig recherchiert und nutzt falschen Fall zur öffentlichen Inszenierung
Wien (bzö) - BZÖ-Chef und Klubobmann Ing. Peter Westenthaler kritisiert in Zusammenhang mit dem derzeit diskutierten Erlass von BZÖ-Sozialministerin Ursula Haubner die dritte Nationalratspräsident Eva Glawischnig. "Der gestern von Glawischnig öffentlich inszenierte Fall entspricht weder den Tatsachen, noch ist er von dem aktuellen Erlass betroffen. Die dritte Nationalratspräsident hat vollkommen falsch recherchiert, sollte ihre Aussagen schleunigst korrigieren und sich bei Ministerin Haubner entschuldigen", so Westenthaler.

In der gestrigen Pressekonferenz der Grünen präsentierte Glawischnig Özgüre Dolas, die Mutter einer 40 Tage alten Tochter. Das Kind fiele unter den neuen Erlass, so die Grünen. "Laut unserer Recherchen wurde der Asylantrag der Mutter abgelehnt und dieser Fall hat daher nichts mit der nun von Ministerin Haubner umgesetzten Regelung zu tun", sagt der Bündnisobmann. Das solche Asylwerber erst Sozialleistungen erhalten, geht auf die Änderung des FLAG im Jahr 2004 - und nicht auf das im Rahmen des Erlasses umgesetzte Fremdenrechtspaket 2005 - zurück.

Im konkreten Fall handelt es sich beim Vater des kleinen Mädchen überdies um einen österreichischen Staatsbürger, der für seine Tochter bereits Familienbeihilfe bezieht und bei der zuständigen Stelle (NÖ Gebietskrankenkasse) sogar die Möglichkeit hätte, Kinderbetreuungsgeld anzufordern. Westenthaler: "Ein solcher Antrag liegt aber bis heute nicht vor. Vermutlich, weil das Einkommen des Vaters über der jährlichen Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro liegt. Diese Grenze wollte das BZÖ allerdings abschaffen, was die Grünen auf das Heftigste kritisierten. Hätten wir die Zuverdienstgrenze abgeschafft, hätte der Familienvater mit Selbstverständlichkeit auch Familiengeld bekommen." Unter diesem Licht bekomme der Fall einen vollkommen neuen Gesichtspunkt, sagt der BZÖ-Chef.

Die propagierten tausenden Fälle, die von diesem Erlass betroffen seien, gäbe es laut den aktuellsten Auskünften gar nicht. Betroffen seine nur einige hunderte, so Westenthaler: "Selbstverständlich gibt es Härtefälle. Diese werden wir uns aber ansehen und auch entsprechend behandeln. Sozialleistungen müssen aber trotzdem stärker an die österreichische Staatsbürgerschaft oder den legalen Aufenthalt in Österreich gekoppelt werden", so der Bündnisobmann.

 

 

 

 

 

 
 

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