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Fremdenrecht / Kindergeld |
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erstellt am
01. 12. 06
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Gusenbauer:
"Es kann keine Anti-Kinder-Erlässe geben"
Wien (sk) - "Es kann keine Anti-Kinder-Erlässe geben." Das stellte SPÖ-Vorsitzender
Alfred Gusenbauer am 30.11. in einer Pressekonferenz im Zusammenhang mit dem Haubner-Erlass im Rahmen der Regierungsverhandlungen
unmissverständlich klar. Hier müsse es eine rechtliche Klarstellung geben, dass es für in Österreich
lebende Ausländer keine Einschränkungen bei den Familienleistungen für neugeborene Babys gibt und
diese selbstverständlich die Leistungen erhalten, so Gusenbauer. Hier werde sich Innenministerin Prokop mit
Sozialministerin Haubner darum kümmern, dass es rasch zu einer Lösung kommt, so der SPÖ-Vorsitzende. |
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Van der Bellen: Fall von Haubner-Erlass wäre Erfolg von Grünen und NGOs
Grüne: Fremdenrechtspaket enthält aber weitere grobe Grauslichkeiten
Wien (grüne) - "Sollte der Haubner-Erlasses tatsächlich fallen und damit Babies wieder
ab Geburt Beihilfen bekommen, wie es nun von SPÖ und ÖVP angekündigt wurde, wäre ein Erfolg
des Drucks der Grünen und der Menschenrechts-NGOs, die diese Unmenschlichkeit aufgedeckt haben. Der vermutliche
Fall des Erlasses soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Fremdenrechtspaket weitere grobe Grauslicheiten
gegenüber Familien beinhaltet, wie etwa von binationalen Ehen", reagiert Alexander Van der Bellen, Bundesprecher
der Grünen, in einer ersten Reaktion. |
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Westenthaler: Glawischnig lügt Bevölkerung an
Dritte Nationalratspräsidentin hat zu wenig recherchiert und nutzt falschen Fall zur
öffentlichen Inszenierung
Wien (bzö) - BZÖ-Chef und Klubobmann Ing. Peter Westenthaler kritisiert in Zusammenhang
mit dem derzeit diskutierten Erlass von BZÖ-Sozialministerin Ursula Haubner die dritte Nationalratspräsident
Eva Glawischnig. "Der gestern von Glawischnig öffentlich inszenierte Fall entspricht weder den Tatsachen,
noch ist er von dem aktuellen Erlass betroffen. Die dritte Nationalratspräsident hat vollkommen falsch recherchiert,
sollte ihre Aussagen schleunigst korrigieren und sich bei Ministerin Haubner entschuldigen", so Westenthaler.
In der gestrigen Pressekonferenz der Grünen präsentierte Glawischnig Özgüre Dolas, die Mutter
einer 40 Tage alten Tochter. Das Kind fiele unter den neuen Erlass, so die Grünen. "Laut unserer Recherchen
wurde der Asylantrag der Mutter abgelehnt und dieser Fall hat daher nichts mit der nun von Ministerin Haubner umgesetzten
Regelung zu tun", sagt der Bündnisobmann. Das solche Asylwerber erst Sozialleistungen erhalten, geht
auf die Änderung des FLAG im Jahr 2004 - und nicht auf das im Rahmen des Erlasses umgesetzte Fremdenrechtspaket
2005 - zurück.
Im konkreten Fall handelt es sich beim Vater des kleinen Mädchen überdies um einen österreichischen
Staatsbürger, der für seine Tochter bereits Familienbeihilfe bezieht und bei der zuständigen Stelle
(NÖ Gebietskrankenkasse) sogar die Möglichkeit hätte, Kinderbetreuungsgeld anzufordern. Westenthaler:
"Ein solcher Antrag liegt aber bis heute nicht vor. Vermutlich, weil das Einkommen des Vaters über der
jährlichen Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro liegt. Diese Grenze wollte das BZÖ allerdings abschaffen,
was die Grünen auf das Heftigste kritisierten. Hätten wir die Zuverdienstgrenze abgeschafft, hätte
der Familienvater mit Selbstverständlichkeit auch Familiengeld bekommen." Unter diesem Licht bekomme
der Fall einen vollkommen neuen Gesichtspunkt, sagt der BZÖ-Chef.
Die propagierten tausenden Fälle, die von diesem Erlass betroffen seien, gäbe es laut den aktuellsten
Auskünften gar nicht. Betroffen seine nur einige hunderte, so Westenthaler: "Selbstverständlich
gibt es Härtefälle. Diese werden wir uns aber ansehen und auch entsprechend behandeln. Sozialleistungen
müssen aber trotzdem stärker an die österreichische Staatsbürgerschaft oder den legalen Aufenthalt
in Österreich gekoppelt werden", so der Bündnisobmann. |
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