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Sozialpolitik: Pflegeübergangsgesetz |
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erstellt am
30. 11. 06
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Trunk:
Rasch handeln, um Pflegeproblem in Angriff zu nehmen
Wien (sk) - "Das vorliegende Pflegeübergangsgesetz ist eine Notlösung, weil in Wirklichkeit
Gefahr in Verzug vorliegt", so SPÖ-Abgeordnete Melitta Trunk am 29.11. im Parlament. Diese Notlösung
solle die Pflegebedürftigen entkriminalisieren. Der Pflegenotstand, welcher von Bundeskanzler Schüssel
noch im Sommer geleugnet worden sei, habe Ursachen. Die "zuständige Sozialministerin und ihr Vorgänger
Haupt haben das Problem entweder ignoriert oder einfach nichts getan", sagte Trunk.
Die SPÖ stimme dem Gesetz zu, weil es sich um eine Entkriminalisierung von Pflegebedürftigen handle.
Trunk unterstrich, dass dieses Pflegeübergangsgesetz nicht für Trägerorganisationen gelten dürfe,
da sonst die "ordentlich sozialrechtlichen Beschäftigten" diskriminiert werden würden.
Die SPÖ habe klare Antworten, "leistbar, qualitätsvoll und budgetär abgesichert", vorgelegt.
Trunk plädiert für eine Rechtsgrundlage für verschiedene Erwerbsformen der Pflege, eine Differenzierung
der verschiedenen Beschäftigungstypen, klare Standards für eine Qualitätssicherung und klare budgetäre
Mittel. Die SPÖ-Abgeordnete erwartet ein parteiübergreifendes Handeln und eine "bald arbeitende
Bundesregierung", um dieses Problem rasch in Angriff zu nehmen. "Lebbar für die Betroffenen, leistbar
und qualitätsvoll" soll eine Neuregelung sein, betonte Trunk abschließend. |
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Steibl: Pflegethematik wird zur großen Herausforderung für die Politik
Wien (övp-pk) - Das Thema Pflege ist ein wichtiges familien- und sozialpolitisches Anliegen.
Denn durch die immer länger werdende Lebenserwartung müssen die Menschen damit rechnen, im Alter Pflege
zu benötigen. Daher ist es verständlich, dass die Problematik der Pflege jetzt in den Mittelpunkt rückt.
Das erklärte ÖVP-Familiensprecherin Abg. Ridi Steibl am 29.11. im Plenum des Nationalrates.
Die Gefahr, ein Pflegefall zu werden, steige zwar erst ab dem 60. Lebensjahr stark an. Doch auch in jüngeren
Jahren sei das Risiko vorhanden, gab Steibl zu Bedenken. "Zwischen 61 und 80 Jahren beträgt der Anteil
der pflegebedürftigen Personen etwa zehn Prozent. Ab der Altersstufen über 80 Jahren wird es dann dramatisch,
da liegt die Quote schon bei mehr als 60 Prozent." Im Jahr 2004 habe es in Österreich etwa 290.000 Personen
mit über 80 Jahren gegeben, wovon 175.000 Pflegegeld bezogen haben. "In wenigen Jahren wird sich die
Zahl der Achtzigjährigen verdoppeln, sodass auch mit einer Verdoppelung der Pflegefälle in dieser Alterskategorie
zu rechnen ist", so die ÖVP-Abgeordnete.
An diesen Zahlen lasse sich erkennen, dass das Älterwerden in Würde und damit verbunden die Pflege und
Altenbetreuung die Politik vor eine große Herausforderung für die nächsten Jahre stelle, fuhr Steibl
fort. "Die effektive Gestaltung von Pflege- und Altenbetreuung ist ein wichtiger Schlüssel zur Bewältigung
von Herausforderungen im Gesundheitsbereich. Die Familie ist der größte Pflegedienst der Nation: Rund
80 Prozent der Pflegeleistungen werden von Angehörigen erbracht - vor allem von Ehefrauen, Töchtern und
Schwiegertöchtern, manchmal von Ehemännern, selten allerdings von Söhnen oder gar Schwiegersöhnen.
"Bedingt durch die demographische Entwicklung und die veränderten Familienstrukturen steigt der Bedarf
an Pflegekräften enorm an."
Ziel des heute zu beschließenden Übergangsgesetzes sei es, Verwaltungsstrafbestimmungen, die ArbeitgeberInnen
in privaten Haushalten bei der Beschäftigung von Pflegepersonal betreffen, außer Kraft zu setzen. "Im
Wahlkampf hat sich die Aufmerksamkeit auf ausländische Pflegekräfte gerichtet. In dem von der ÖVP
eingebrachten Antrag sind sowohl ausländische als auch inländische Pflegekräfte erfasst", erläuterte
Steibl. Mit dem Übergangsgesetz solle ein sozialversicherungsrechtlicher Ausnahmetatbestand geschaffen werden.
"Damit wollen wir dazu beitragen, dass im Pflege- und Betreuungsbereich Rechtssicherheit sowohl für den
privaten Dienstgeber als auch für das Pflege- und Betreuungspersonal geschaffen wird."
Der Hauptanwendungsbereich dieser Amnestie liege einerseits im Bereich der Arbeitszeitregelungen und andererseits
im Bereich des Urlaubsgesetzes, führte Steibl weiter aus. "Gerade diese beiden Materien sind besonders
"anfällig", übertreten zu werden." Pflege erfolgt meistens rund um die Uhr. Daraus ergibt
sich sowohl ein personeller als auch ein finanzieller Aufwand, den sich nicht jede Familie mit Durchschnittseinkommen
so einfach leisten kann, fasste die ÖVP-Familiensprecherin abschließend zusammen. |
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Mandak: Zu viele Ungereimtheiten bei Pflege-Amnestiegesetz
Wien (grüne) - "Grundsätzlich unterstützen die Grünen die Amnestie der derzeit
illegal beschäftigten Pflege- bzw. Betreuungskräfte. Den von der Regierung vorgelegten Antrag unterstützen
die Grünen aber nicht, weil er nur betreute Menschen erfasst, die die Pflegestufe drei und höher bekommen.
Damit werden Demenzerkrankungen nicht erfasst, dabei haben gerade demente Menschen den höchsten Betreuungsaufwand,"
begründet Sabine Mandak, Familiensprecherin der Grünen.
"Für die Betreuungspersonen entfällt zudem jeder ArbeitnehmerInnenschutz wie z.B das Recht auf ein
eigenes Zimmer. Bis Juni 2007 wird eine Frist geschaffen, während der das Nichtbezahlen der SV-Beiträge
und Lohnsteuer toleriert wird. Erst ab Juni muss gezahlt werden, allerdings wird diese Bestimmung nicht finanzrechtlich
geregelt, sodass das Nichtbezahlen der Abgaben als Finanzvergehen geahndet wird. Eine paradoxe Situation",
resümiert Mandak.
Ungeklärt bleibt auch, wer künftig die SV- und Lohnnebenkosten bezahlen soll: die Familien, die selbst
an der Grenze der finanziellen Möglichkeiten stehen, die Betroffenen oder das Betreuungspersonal, das ohnehin
nur ein minimales Gehalt bekommt. "Der Antrag lässt wesentliches offen und schafft zusätzlich neue
Ungerechtigkeiten und Unsicherheit", so Mandak. |
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Weinzinger: Übergangsgesetz ist verfassungsrechtlich nicht gedeckt
"Wo bleibt die Gleichheit für jene, die legal gehandelt und brav gezahlt haben?"
Wien (fpd) - Zu dem auf der heutigen Tagesordnung des Nationalrates stehenden Bundesgesetz, mit dem
die Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden, meldete sich der Landesparteiobmann
der FPÖ Oberösterreich, NAbg. Lutz Weinzinger, zu Wort: "Seit mindestens 20 Jahren wissen wir, dass
es dramatische Entwicklungen in der Alterszusammensetzung unserer Gesellschaft geben wird. Passiert ist seit damals
nicht viel. Denn warum bräuchte man sonst Notverordnungen oder ein Übergangsrecht, damit jene, die illegale
Pfleger beschäftigt haben, nicht bestraft werden?" Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete zeigte zudem
auf, dass das Übergangsgesetz bis zur Neuregelung der Pflege verfassungsrechtlich nicht gedeckt ist.
"Ich höre bereits den ganzen Tag den Debatten zu. Immer wieder ist die Rede von staatstragend, zukunftsorientiert,
soziale Gerechtigkeit und Verantwortungsbewusstsein", zeigte sich Weinzinger davon überzeugt, "dass
vor 15 oder 20 Jahren wahrscheinlich ähnliche Worte gebraucht wurden. Aber schon damals waren die Warnungen
unserer Demographen zu hören, dass es eine bedenkliche Entwicklung der Bevölkerungspyramide in unserem
Land gibt." Die Politik habe aber offensichtlich, so Weinzinger in seiner Rede im Parlament, "hier grobe
Versäumnisse vorzuweisen."
Der freiheitliche Abgeordnete stellte abschließend die Frage, "wo hier die Gleichheit für jene
bleibt, die legal gehandelt und brav gezahlt haben? Meiner Meinung nach handelt es sich bei diesem Pflege-Amnestiegesetz
um eine Husch-Pfusch-Aktion ohne Gesamtlösung." |
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Dolinschek: Illegale zu legalisieren, ist der falsche Lösungsansatz
Staatssekretär brachte Entschließungsantrag für Notfallsplan ein
Wien (bzö) - "Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Legislaturperioden im Bereich
der Pflege viele Verbesserungen umgesetzt, wie etwa bei der medizinischen Pflege, in der Servicestruktur, bei der
Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für die Geriatrie oder bei der Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten",
stellte BZÖ-Sozialstaatssekretär Abg. Sigisbert Dolinschek in seinem Debattenbeitrag fest.
Gerade bei der Diskussion im vergangenen Sommer um den Pflegebedarf sei herausgekommen, daß die Betroffenen
bei der Pflege vor allem durch die "familienfremde Pflege" mit der Einhaltung aller geltenden Rechtsregelungen
überfordert seien und eine legale Pflege zu Hause auch finanziell kaum leistbar sei. Daher sei eine Pflegegelderhöhung
unbedingt in einem größeren Ausmaß notwendig. Diese müßte in Zukunft aber auch valorisiert
werden. "Der Antrag 25 a, der jetzt vorliegt, greift durch seine Beschränkung auf eine befristete Straffreiheit
bis Ende Juni 2007 zu kurz. Er ist in keinster Weise geeignet, die vorhandenen Probleme tatsächlich zu lösen.
Auch ich bin dafür, daß man hier entkriminalisiert, aber Illegale zu legalisieren, ist der falsche Lösungsansatz",
betonte Dolinschek.
Im Bereich der Beitragspflicht zur Sozialversicherung lasse man Betroffene überhaupt ohne Schutz dastehen.
Die Fragen des Berufs- und Steuerrechts würden überhaupt nicht erfasst und administrative Probleme -
was sei Pflege und was sei Betreuung - seien ebenfalls vorprogrammiert. Dolinschek brachte in diesem Zusammenhang
einen Entschließungsantrag ein, der einen Notfallfonds vorsieht. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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