Brüssel (eu-int) - Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben
auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission eine endgültige Einigung über die Reform der Verwaltung
des EU-Haushalts und die Vereinfachung des Zugangs zu EU-Mitteln erzielt. Die neuen Regeln werden auch zur effizienteren
Durchführung der EU-Programme innerhalb des Finanzrahmens 2007-2013 beitragen.
Dalia Grybauskaite., für Finanzplanung und Haushalt zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte
hierzu: „Insbesondere für kleine Empfänger wird es einfacher sein, finanzielle Unterstützung von
der EU zu erlangen, und zugleich wird die Verwendung der EU-Mittel transparenter und besser belegbar. Diese Einigung
ist ein gutes Ergebnis und eine gute Nachricht für die Bürger Europas.“
Einfachere Regeln zur Erleichterung des Zugangs zu EU-Mitteln
Die Beseitigung unnötiger Formalitäten und die Vereinfachung der Verfahren wird es den Empfängern
von kleineren Finanzhilfen und Aufträgen – meist kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Schulen, Universitäten,
Forschungslabors, Entwicklungsagenturen und Kommunen – künftig erleichtern, EU-Fördermittel zu erhalten.
Der mit den neuen Regeln verbundene Abbau bürokratischer Hemmnisse kommt diesen Empfängern beispielsweise
in der Weise zugute, dass der Nachweis eines guten persönlichen und beruflichen Leumunds oder die Leistung
von Sicherheiten bei Vorfinanzierungen auf das notwendige Minimum reduziert werden. Die Verfahren für die
Gewährung von Finanzhilfen werden dadurch vereinfacht, dass in größerem Umfang als bisher Pauschalbeträge
gezahlt werden, so dass die Empfänger ihre Ausgaben nicht mehr bis ins letzte Detail belegen müssen.
Die Auslagerung bestimmter Aufgaben – beispielsweise Organisation von Konferenzen und Reisen für wissenschaftliche
Sachverständige – ermöglicht ebenfalls kostengünstigeres Arbeiten.
Künftig wird die EU als globaler Partner bei humanitären oder sonstigen Krisen gegen Ende des Jahres
flexibler reagieren können. Außerdem wird es leichter sein, anerkannte nationale Einrichtungen in Drittstaaten,
die EU-Hilfen erhalten, direkt mit der Verwaltung von EU-Mitteln zu betrauen.
Bessere öffentliche Kontrolle durch mehr Transparenz
Die finanziellen Interessen der EU werden auch durch mehr Transparenz besser geschützt werden. So werden die
Namen der Empfänger von Agrar- und Strukturfondshilfen offen gelegt, um die Verwendung der Fördermittel
für den Steuerzahler transparent zu machen.
Die Kommission wird eine zentrale Datenbank mit Angaben über Organisationen, die von EU-Finanzhilfen ausgeschlossen
sind, einrichten und damit über ein neues Instrument zur Vorbeugung gegen Betrug und Korruption verfügen.
Diese Datenbank wird alle relevanten Informationen über Einrichtungen enthalten, die in den Mitgliedstaaten
und an der Durchführung von EU-Programmen beteiligten Drittstaaten wegen Betrugs- oder Korruptionsdelikten
erfasst sind.
Durch die neuen Finanzvorschriften wird die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Ausführung
des von ihnen verwalteten Teils des EU-Haushalts (76 % des Gesamthaushalts) verbessert. Die nationalen Behörden
haben sich verpflichtet, effiziente interne Kontrollsysteme einzurichten und die Verwendung der von ihnen verwalteten
EU-Mittel zu überprüfen. Zudem wird die Kommission mit Hilfe von jährlichen, von den Mitgliedsstaaten
angefertigten Zusammenfassungen der vorhandenen Rechnungsprüfungen zur Verwendung dieser Mittel die ordnungsgemäße
Ausführung des EU-Haushalts besser beurteilen können.
Die neuen Regeln (d.h. die überarbeitete Haushaltsordnung und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen)
werden voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres angenommen und sollen vom 1. Mai 2007 an gelten. |