LHStv. Schaunig: Auszeit für pflegende Angehörige besonders wichtig
Klagenfurt (lpd) - "Urlaub vom Alltag ist für Angehörige, die durch die Pflege
nicht nur emotional belastet werden, sondern auch oft selbst gesundheitliche Schäden erleiden, sehr wichtig“,
weiß Sozialreferentin LHStv. Gaby Schaunig. Aus diesem Grund wurde von ihr in Kärnten die Aktion „Urlaub
für pflegende Angehörige“ ins Leben gerufen. Wer einen lieben Angehörigen pflegt, der verdiene eine
Auszeit, um sich zu erholen und frische Kraft zu tanken, so Schaunig.
Die ersten 34 Urlauber lassen derzeit im Kurzentrum Bad Bleiberg die Seele baumeln. Am Urlaubsplan stehen unter
anderem kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft,
Dampfbad und Vorträge zu pflegerelevanten Themen.
Voraussetzung zur Teilnahme
Einen Antrag auf „Urlaub für pflegende Angehörige“ stellen kann, wer seit mindestens zwei Jahren
die Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten ausübt. Dieser Angehörige muss mindestens in die Pflegestufe
4 eingeordnet sein und mindestens die Hälfte des Pflegeaufwandes muss vom Antragsteller selbst im Rahmen der
familiären Pflege erbracht werden. Die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Unionsbürgerschaft
ist Voraussetzung für die Antragstellung.
Pflegeersatz
Um für die Zeit des Erholungsurlaubes die Pflege der Angehörigen sicherzustellen, stehen mehrere Möglichkeiten
zur Verfügung: mobile soziale Dienste, diverse Förderungen (Land Kärnten, Bundessozialamt) sowie
Kurzzeitpflege. |