Technologie, Konsumentenschutz, Tourismus und Volksanwaltschaft
Wien (pk) - Im Nationalrat wird es voraussichtlich vier neue Ausschüsse geben. Darauf haben
sich die fünf Parlamentsfraktionen geeinigt. Neu in dieser Gesetzgebungsperiode eingerichtet werden sollen
ein Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, ein Ausschuss für Konsumentenschutz, ein Ausschuss
für Tourismus und ein Volksanwaltschaftsausschuss. Gleichzeitig ist die Zusammenlegung des Wirtschaftsausschusses
und des Industrieausschusses zu einem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgesehen.
Insgesamt ist die Einsetzung von 31 Ausschüssen (ohne den gemeinsamen Ausschuss mit dem Bundesrat) und 6 Ständigen
Unterausschüssen in Aussicht genommen. Die endgültige Wahl der Ausschüsse wird morgen, Mittwoch,
bei der Sitzung des Nationalrats erfolgen, im Anschluss an die Plenarsitzung ist die Konstituierung der Ausschüsse
anberaumt.
Hauptaufgabe der Ausschüsse ist die Vorberatung von Gesetzentwürfen und anderen Verhandlungsgegenständen.
Die Ausschussmitglieder haben aber auch die Möglichkeit, mit dem zuständigen Regierungsmitglied über
aktuelle Themen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses zu diskutieren. Manche Ausschüsse wie der Hauptausschuss,
der Immunitätsausschuss oder der Unvereinbarkeitsausschuss haben spezielle Aufgaben.
Folgende Ausschüsse sollen eingerichtet werden: Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bauten, Budget, Familie,
Finanzen, Geschäftsordnung, Gesundheit, Gleichbehandlung, Hauptausschuss, Immunität, Innere Angelegenheiten,
Justiz, Konsumentenschutz, Kultur, Landesverteidigung, Land- und Forstwirtschaft, Menschenrechte, Petitionen und
Bürgerinitiativen, Rechnungshof, Sport, Tourismus, Umwelt, Unterricht, Unvereinbarkeit, Verfassung, Verkehr,
Volksanwaltschaft, Wirtschaft und Industrie, Wissenschaft sowie Forschung, Innovation und Technologie. |