Bozen (lpa) - Die Landesregierung hat am 27.11. grünes Licht zur von
Landesrat Werner Frick vorgelegten Reform zur Gewerbebauland-Bewirtschaftung gegeben. „Damit wird es uns gelingen,
die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Südtirol entscheidend zu verbessern“, sagt Landesrat
Frick.
„Es handelt sich um eine grundlegende Reform, die eine Alternative zum heutigen System der Zuweisung einführt.
Nach dem Beispiel anderer europäischer Länder schafft die Reform die Möglichkeit, in besonders begründeten
Fällen gänzlich oder teilweise von der Enteignung der Flächen abzusehen. Mit dem Eigentümer
eines Grundstücks schließen Land oder Gemeinde einen zehn Jahre gültigen „Raumordnungsvertrag“
ab, mit dem sich der Unternehmer verpflichtet, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. „Damit
schaffen wir die Voraussetzung für eine ähnlich schnelle Ansiedelung wie im häufig zitierten Beispiel
Osttirol“, sagt Frick.
„Zusätzlich zu dieser Neuerung schaffen wir innerhalb des heutigen Systems der Zuweisungen die größtmögliche
Vereinfachung und Beschleunigung“, erklärt der Landesrat. Dieses System basiert auf einer vorhergehenden Enteignung
eines Grundstücks und einer darauf folgenden Zuweisung an ein Unternehmen. Die Schritte im Zuweisungsverfahren
werden um ein Drittel von zwölf auf acht reduziert. Die Termine für Mitteilung und Gutachten werden halbiert,
die Sanktionen für Nichteinhaltung seitens des Unternehmens wurden verstärkt den Marktanforderungen angepasst.
In Zukunft wird mehr den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen eines Unternehmens Rechnung getragen. Die Bindungszeit
der Verpflichtungen beträgt weiterhin 20 Jahre, allerdings gibt es in Zukunft eine Abstufung der Sanktionshärte:
nur mehr in den ersten fünf Tätigkeitsjahren gibt es empfindliche Strafen. Die Veräußerung
wird nach fünf Jahren leichter.
Die BLS, die mit Landesgesetz Nr. 13/2005 eingeführt wurde, ist nun in das Gewerbebauland-Gesetz integriert.
Die BLS hat den Auftrag, Südtirol als attraktiven Wirtschafts- und Innovationsstandort zu vermarkten, hoch
qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, Gewerbeimmobilien zu erwerben und zu verwalten sowie Unternehmen
anzusiedeln. „Mit dieser Reform gewinnt der Wirtschaftsstandort Südtirol gegenüber umliegenden Regionen“,
sagt Landesrat Frick.
Bereits in der vergangenen Sitzung hatte sich die Landesregierung mit der Dienstleistungsquote, den Dienstwohnungen
und dem Handel in Gewerbegebieten beschäftigt. Die Landesregierung wird voraussichtlich in einer der nächsten
Sitzungen den Gesetzestext gemeinsam mit dem von Landesrat Michl Laimer vorgelegten Urbanistikgesetz formell genehmigen.Nach
Genehmigung der Landesregierung wird der Gesetzesentwurf dem Landtag weiter geleitet. „Es ist davon auszugehen,
dass der Landtag Anfang des Jahres 2007 das Urbanistikgesetz und somit diesen Teil genehmigen kann“, meint Frick.
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