Bauprojekte sind im Rahmenplan enthalten. Vorziehung nur möglich wenn es zu Einigung bei
den Kosten der Vorfinanzierung kommt.
Wien (bmvit/sts) - Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka weist die Äußerungen
des oberösterreichischen Landesverkehrsreferenten Erich Haider, dass Schienenausbauprojekte in Oberösterreich
"gefährdet" seien, entschieden zurück. "Die Summerauerbahn und die City-S-Bahn wurden
weder aus dem ÖBB-Rahmenplan gestrichen noch nach hinten verschoben", so Kukacka der auch betont das
eine etwaige Vorziehung dieser Projekte immer an die Voraussetzung geknüpft war, dass sich das Land bzw. auch
die Stadt Linz finanziell beteiligen, wie das auch bei ähnlichen Bauprojekten in anderen Bundesländern
der Fall sei.
Der Bau der Summerauerbahn ist keineswegs in Gefahr, weil dieser ja im gültigen ÖBB-Rahmenplan enthalten
ist und dieser sieht einen Baubeginn der Hauptarbeiten im Jahr 2011-2015 vor. Eine Vorziehung des Projektes, wie
bisher angestrebt sei auch nach wie vor möglich, sollte es zu einer Einigung zwischen Bund und den Ländern
Oberösterreich und Steiermark über die Kosten der Vorfinanzierung und des Nahverkehrsanteiles in der
Höhe von rund 70 Mio. (für Oberösterreich) Euro kommen. "Die Chance für eine Vorziehung
ist also intakt", sagt Kukacka.
Auch die City-S-Bahn für Linz ist im Rahmenplan enthalten, demnach wird auch an diesem Projekt weiter geplant.
Der Verkehrsstaatssekretär dazu: "Bei der City-S-Bahn muss sich die Stadt Linz und das Land Oberösterreich,
gerade jetzt im Zuge der bevorstehenden Rahmenplanverhandlungen grundlegend entscheiden, ob sie diesem Projekt
näher treten wollen oder davon Abstand nehmen". Der Bund hat einen Entwurf eines Memorandums zur Errichtung
dieses Projekts mit klaren, aber verhandelbaren, Vorschlägen vorgelegt. Demnach würde der Bund 80% der
Baukosten übernehmen. Die restlichen 20% wären aus dem Landesnahverkehrsbudget zu finanzieren. Weitere
Details zu den Begeleitmaßnahmen (wie z.B. die Art der Donauquerung und die Übernahme der daraus resultierenden
Kosten) müssen von Land und Stadt noch festgelegt und in den weiteren Verhandlungen spezifiziert werden".
Kukacka betont in diesem Zusammenhang erneut, dass es sich bei der jüngsten Bewertung des ÖBB-Rahmenplans
um ein internes Papier der ÖBB handelt, mit dem - wie auch im Bundesbahngesetz vorgesehen - die ÖBB-Prioritäten
für den weiteren Schienenausbau dargelegt werden. Dafür stehen allerdings die nötigen Beschlüsse
des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates noch aus. Im Übrigen sieht das Gesetz auch vor, dass der von den zuständigen
Organen der ÖBB beschlossene Rahmenplan abschließend dem Finanz- und dem Verkehrsministerium zur Genehmigung
vorzulegen ist. "Die Politik hat also das letzte Wort, sie muss schließlich auch die Verantwortung für
die endgültige Finanzierung übernehmen", schloss Kukacka. |