Außenministerin Ursula Plassnik begrüßt Beschluss zur Schaffung der Agentur mit
Sitz in Wien
Wien (bmaa) - "Die Agentur ist ein Plus für den Menschenrechtsschutz in der Europäischen
Union. Mit ihr wird eine Lücke im System des Menschenrechtsschutzes in Europa geschlossen", zeigte sich
Außenministerin Ursula Plassnik erfreut über die Einigung zur Errichtung der Grundrechtsagentur, die
am 1. Jänner 2007 ihre Arbeit in Wien aufnehmen wird. "Die Agentur wird EU-Institutionen und Mitgliedstaaten
bei der Schaffung und Umsetzung von EU-Recht unterstützen und damit zur Einhaltung der Grundrechte durch die
EU beitragen", erklärte Plassnik. "Ziel der Agentur ist eine lückenlos grundrechtskonforme
und bürgernahe EU. Damit wird sie auch den einzelnen Bürgern einen Mehrwert bringen." Die Beobachtung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa, wie sie schon bisher von der Wiener Beobachtungsstelle wahrgenommen
wird, bleibt ein Schwerpunkt auch der neuen Agentur.
Plassnik betonte, dass sich Österreich schon seit Jahren aktiv für die Errichtung einer EU-Agentur für
Grundrechte einsetzte. Im Dezember 2003 hatte der Europäische Rat auf Betreiben von Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel entschieden, die bestehende Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
(EUMC) in eine Grundrechtsagentur umzuwandeln. "Während unseres EU-Ratsvorsitzes haben wir die Verhandlungen
hartnäckig vorangetrieben und die Basis für die nunmehrige Einigung gelegt", erklärte die Außenministerin.
Auch in den letzten Monaten war Österreich eng in die Bemühungen der finnischen Ratspräsidentschaft
eingebunden.
Besonders wichtig war für Plassnik dabei, dass die Grundrechtsagentur mit einem umfassenden Mandat ausgestattet
wird, insbesondere im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit. Gerade in diesem Bereich ist eine
effektive Grundrechtskontrolle besonders wichtig, um das Gleichgewicht zwischen Maßnahmen des Staates zum
Schutz der öffentlichen Sicherheit und den Menschen- und Freiheitsrechten des Einzelnen herzustellen. Mit
der nun vorliegenden Lösung ist jedenfalls klargestellt, dass die Agentur auch in diesem Bereich auf Ersuchen
einer EU-Institution oder eines Mitgliedstaats tätig werden kann.
"Ein Anliegen war mir, dass die Agentur auch die wichtige Außendimension der Menschenrechtsarbeit der
EU erfasst. Der künftigen Agentur werden neue Instrumente an die Hand gegeben, um die rasche Übernahme
von EU-Grundrechtsstandards durch Beitrittskandidatenländer und die Staaten des Westbalkans sicherzustellen.
Wenngleich wir eine mutigere Lösung vorgezogen hätten, stellt die vorliegende Einigung einen wichtigen
Schritt zur Unterstützung der Einhaltung der Menschenrechte und damit der Stabilität in unserer Nachbarschaft
dar", so die Außenministerin. |