EU-Haushalt 2007 verabschiedet  

erstellt am
18. 12. 06

Für Landwirtschaft Euro 56,3 Mrd. an Verpflichtungsermächtigungen
Brüssel (aiz.info) - Gerade noch pünktlich vor Jahresende haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat mit der Kommission auf einen EU-Haushalt für 2007 geeinigt. Die Rollen waren wie üblich verteilt: Die Mitgliedstaaten haben zur Sparsamkeit gedrängt. Die Abgeordneten wiederum hätten gerne mehr Mittel für die Forschung, aber auch für die Landwirtschaft bereitgestellt. Herausgekommen sind für den Agrarbereich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Euro 56,3 Mrd. (+1,0%).

Die Beträge für Direktbeihilfen und Marktordnungsmaßnahmen belaufen sich auf Euro 42,7 Mrd. an Verpflichtungsermächtigungen, was einer Steigerung um 0,6% entspricht. Weiters werden die Beihilfen für die Ländliche Entwicklung um 3% auf Euro 12,4 Mrd. an Verpflichtungsermächtigungen aufgestockt. Auch für den Umweltschutz wird mehr Geld bereitgestellt, nämlich Euro 0,2 Mrd. an Verpflichtungsermächtigungen, was einer Steigerung um 17,9% entspricht. Obwohl die Summen somit im Gegensatz zum Vorjahr angestiegen sind, muss darauf hingewiesen werden, dass aus dem Budget 2007 zum ersten Mal auch die Ausgaben für Rumänien und Bulgarien bestritten werden müssen.

Insgesamt sieht der neue Haushalt Euro 126,5 Mrd. an Verpflichtungsermächtigungen vor. Das sind 5,0% mehr als 2006 und 1,08% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Die Zahlungsermächtigungen belaufen sich auf Euro 115,5 Mrd. Das sind nominal 7,6% mehr als 2006 und nur 0,99% des BNE der EU der 27 Mitgliedstaaten.

Zur Erklärung: Die Verpflichtungsermächtigungen decken im laufenden Haushaltsjahr die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen, die für Maßnahmen eingegangen worden sind, deren Durchführung sich über mehr als ein Haushaltsjahr erstreckt. Jedes Jahr werden die jeweils erforderlichen Zahlungsermächtigungen bereitgestellt. Die Zahlungsermächtigungen decken - bis zu dem in den Haushaltsplan eingesetzten Betrag - die Ausgaben, die bei der Erfüllung der im Laufe des Haushaltsjahres und/oder früherer Haushaltsjahre eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen.
 
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