S-V-G-Mehrheit für Neuregelung
Wien (pk) - Ein S-V-Antrag und ein Antrag der Grünen zu den Themen Familienlastenausgleich und
Kinderbetreuungsgeld standen nach dem Thema Ausgleichszulagen auf der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats
vom 15.12. Ziel war eine gesetzliche Regelung, durch die der Kindergelderlass der Sozialministerin gegenstandlos
werden sollte.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) bezeichnete den genannten Erlass als "unerträglich" sowie "kinder-
und mütterfeindlich". Dahinter stecke die Devise, das restriktive Fremdenrecht noch restriktiver auszulegen,
wobei man nicht einmal vor der Verletzung des Datenschutzes zurückschrecke, merkte er an. Van der Bellen brachte
daher seitens der Grünen einen Misstrauensantrag gegen Bundesministerin Haubner ein. Grundsätzlich begrüßte
er aber die nun vorliegenden Novellierung, weil dadurch wenigstens für drei Problemgruppen Erleichterungen
geschaffen würden. Dennoch gingen diese den Grünen nicht weit genug. Er befürwortete vor allem die
Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten, nämlich auf die subsidiär Schutzbedürftigen. Diese
Personen hätten zwar kein Asyl bekommen, aber dürfen wegen der Bedrohung im eigenen Land nicht abgeschoben
werden. Wie Caritas-Präsident Küberl in einem Brief dargelegt habe, gebe es jedoch weitere fünf
Problemgruppen, weshalb die Grünen einen Abänderungsantrag vorlegen würden, durch den auch diese
Fälle berücksichtigt würden. Es könne nicht angehen, sagte Van der Bellen, dass Menschen beispielsweise
nicht krankenversichert sind. Die Grünen hätten, wie viele andere Organisationen auch, die negativen
sozialpolitischen Auswirkungen des Fremdengesetzes von Beginn an kritisiert, betonte er. Vor allem würden
dadurch bestimmte Kinder und Mütter, die sich legal in Österreich aufhalten, diskriminiert. SPÖ,
ÖVP und BZÖ hätten mit dem Fremdenrechtspaket eine "Armutsfalle" aufgebaut.
"Erleichtert" zeigte sich Abgeordnete Mag. KUNTZL (S), dass es nun gelungen sei, einen Erlass mit unmenschlichen
Auswirkungen zu reparieren. Dieser hätte nämlich bedeutet, dass junge, in Österreich legal lebende
Mütter kein Kindergeld bekommen, weil sie es nicht schaffen, die notwendigen Dokumente zu organisieren. Kuntzl
fragte sich, was eine Sozialministerin dabei empfinde, und wie sie wochenlang zuschauen und hartherzig bleiben
könne. Obwohl sie die Kritik an der Sozialministerin teile, werde die SPÖ dem Misstrauensantrag aber
nicht zustimmen, da die Wählerinnen und Wähler Bundesministerin Haubner ohnehin das Misstrauen ausgesprochen
hätten. Dies wiege wesentlich schwerer, sagte Kuntzl. Die Ministerin führe derzeit auch nur provisorisch
die Geschäfte des Ministeriums und sei somit gar nicht befugt, derartig schwerwiegende Entscheidungen, wie
den gegenständlichen Erlass, zu treffen. Es sollte Einigkeit darüber bestehen, bemerkte die Rednerin
abschließend, dass man auf dem Rücken von Kleinkindern nicht Parteipolitik betreibe.
Abgeordneter STRACHE (F) unterzog die vorliegende Gesetzesänderung einer harschen Kritik und bezeichnete sie
als ein "Husch-Pfusch-Gesetz". Er sah die Fremden- und Sozialpolitik in eine falsche Richtung gehen und
forderte eine generelle Neuordnung des Fremdenrechts und des Sozialstaates. Der Sozialstaat habe in erster Linie
nur für die StaatsbürgerInnen da zu sein, anderenfalls wäre er wegen Unfinanzierbarkeit gefährdet.
Das Steuergeld stünde in erster Linie österreichischen Familien zu, damit sich diese wieder mehr Kinder
leisten können. Im Gegensatz dazu wollten SPÖ und Grüne, die ursprünglich das Kindergeld abgelehnt
haben, den Rechtanspruch auf Sozialleistungen auf alle ausdehnen, die nach Österreich kommen. Dazu sage die
FPÖ Nein. Strache forderte, endlich Kostenwahrheit im Bereich von GastarbeiterInnen zu schaffen und das System
generell zu überdenken. Der FPÖ schwebe eine eigene Gastarbeiter-Sozialversicherung mit befristetem Anspruch
auf Arbeitslosengeld und medizinischer Grundversorgung vor. Was man jetzt mache, sei aber eine Einladung an den
Sozialtourismus, denn die subsidiär Schutzbedürftigen seien jene, deren Asylantrag aus berechtigten Gründen
abgelehnt worden sei. Jene, die das System missbrauchen, seien auszuweisen, verlangte Strache, und äußerte
sich auch kritisch zu den Bestimmungen bezüglich der Traumatisierung im Fremdenrechtsgesetz. Das Multi-Kulti-Märchen
sei gescheitert, sagte Strache.
Abgeordnete STEIBL (V) bewertete die Rede Straches als gefährlich nahe der Verhetzung. Kinder seien willkommen,
wenn sie legal in Österreich seien, sagte Steibl. Niemand wolle Sozialtourismus. Sie widersprach daher ihrem
Vorredner und hielt fest, dass sich Schutzbefohlene in Österreich aus humanitären Gründen aufhalten.
Steibl wies auch auf die Erleichterungen durch die Änderung der Durchführungsverordnung seitens der Innenministerin
hin. Prinzipiell lobte Steidl die Familienleistungen in Österreich, die nach Luxemburg die höchsten in
der EU seien. Sie wies darauf hin, dass durch das Kindergeld nunmehr 170.000 Personen Zuwendungen bekämen,
verglichen mit 80.000 Personen im Jahr 1999, als noch die Karenzgeldregelung galt. In Hinblick auf den Brief des
Caritas-Präsidenten bekräftigte Steibl, in Österreich gebe es ein dichtes soziales Netz. Die Forderung,
den Aufenthaltstitel nicht mehr vorlegen zu müssen, um Kindergeld zu bekommen, lehne die ÖVP jedoch ab.
Schließlich wies Steibl den Vorwurf, die ParlamentarierInnen betrieben "einen miesen Parlamentarismus",
den Abgeordnete Stoisits im Ausschuss gemacht hatte, entschieden zurück.
Abgeordneter SCHEIBNER (B) verteidigte Bundesministerin Haubner. Diese habe kein Gesetz gebrochen, sondern einen
Erlass auf Grundlage des Gesetzes vorgelegt. Der ursprüngliche Entwurf hätte anders ausgesehen, Haubner
habe diesen aber aufgrund einer Information des Innenministeriums so abgeändert, wie er nun vorliege. Er kritisierte
in diesem Zusammenhang scharf "die politische Kampagnisierung der vereinigten Linken", wie er sich ausdrückte,
der jedes Mittel recht sei. Man hätte ein Jahr lang gewartet, um über den Umweg der Babys das Fremdenrechtspaket
wieder aufschnüren zu können.
Scheibner hinterfragte die in der Öffentlichkeit kolportierten hohen Zahlen von Härtefällen und
betonte, dass man keinen einzigen Fall habe belegen können. Er warf insbesondere der SPÖ vor, das Kinderbetreuungsgeld
abgelehnt zu haben, jetzt aber der Sozialministerin Vorwürfe zu machen. Auch Scheibner befürchtete, mit
der vorliegenden Änderung die Illegalität zu fördern, denn bei den Schutzbedürftigen handle
es sich um Menschen, die kein Asyl bekommen haben, aber nicht rückgeführt werden können, weil sie
beispielsweise die Pässe weggeworfen haben. Österreichische StaatsbürgerInnen aber, die ein ausländisches
Kind adoptieren, würden benachteiligt. Ausländischen StaatsbürgerInnen müsse man nicht alle
Sozialleistungen gewähren, stellte er fest, auch in der EU gehe man von einem fünfjährigen Aufenthalt
aus. Er, Scheibner, bekenne sich zur Integration, aber der Sozialstaat sei für jene da, die österreichische
StaatsbürgerInnen sind oder sich länger in Österreich aufhalten. In diesem Sinne legte er einen
Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Einschränkung der Gewährleistung von Familienleistungen
an Drittstaatsangehörige vor.
Bundesministerin HAUBNER sprach sich strikt gegen die Ausweitung des Berechtigungskreises und die Lockerung der
Bestimmungen aus. Sie sehe keinen Grund für den Misstrauensantrag, denn sie habe gesetzeskonform gehandelt.
Der Erlass stelle eine Bedienungsanleitung für die BeamtInnen dar und ändere nichts am Gesetz. Außerdem
habe sie in ihrer Amtszeit dafür gesorgt, dass die finanziellen Leistungen für die Familien zu deren
Absicherung ausgedehnt wurden. Auch sie bezeichnete die in der Öffentlichkeit genannten Zahlen von Härtefällen
als falsch, denn aus populistischen Gründen würden Einzelfälle miteinander vermengt und zu einem
Thema der Babys gemacht. Sie meinte, die derzeitige Diskussion sei unseriös. Es gehe offensichtlich nicht
um eine Klarstellung im Gesetz, sondern darum, das Fremdenrechtspaket zu ändern. Sie, Haubner, stehe dazu,
dass alle, die in Österreich über einen legalen Aufenthaltstitel verfügen, Familienleistungen beziehen
können. Sie lehne es aber ab, jeder und jedem, der zu uns kommt, Anspruch auf Sozialleistungen zu geben. Personen
in einem laufenden Asylverfahren hätten eine Grundversorgung. Durchschnittlich liege die Bearbeitungsdauer
zwischen wenigen Tagen und sechs Wochen. Dort, wo es länger dauere, gehe es immer um fehlende Papiere. Aber
auch österreichische Mütter müssten Dokumente vorlegen, das sei eine Form der Eigenverantwortung.
Österreich verfüge über ein großzügiges Netz an Familienleistungen, man müsse aber
darauf achten, dass diejenigen die Leistungen bekommen, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben.
Wenn man sich die Reden der Mandatare der FPÖ und des BZÖ heute angehört hat, dann gewinne man den
Eindruck, es gehe nur darum, wer die "bessere Anti-Ausländer-Partei" ist, meinte Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG
(S). Es werde völlig undifferenziert argumentiert und gerade die Rede von Strache habe von Unkenntnis nur
so gestrotzt. Der "unsoziale und unmenschliche" Erlass von Ministerin Haubner habe nämlich Familien
betroffen, die sich legal in Österreich aufhalten und denen die ihnen zustehenden Familienleistungen vorenthalten
wurden.
Die jetzige Wortmeldung von Haubner habe die Gründe, weshalb die Grünen der Ministerin das politische
Misstrauen aussprechen, noch angereichert, erklärte Abgeordnete Mag. STOISITS (G). Wenn schon die Argumente
der Grünen nicht zählen, dann sollte man wenigstens die EU-Richtlinie über den internationalen Schutz
von Flüchtlingen ernst nehmen, wo ganz klar gesagt wird, dass bei Familienleistungen keine unterschiedliche
Behandlung von In- und Ausländern erfolgen darf. Mit dem von den Grünen eingebrachten Abänderungsantrag
wolle man verhindern, dass in einem halben Jahr wieder Gesetzeskorrekturen vorgenommen werden müssen. Denn
wenn zum Beispiel eine Frau in dem Zeitraum, wo sie auf ihren Niederlassungstitel wartet, ein Kind bekommt, falle
sie unter gewissen Bedingungen wieder aus dem Schutzmechanismus heraus, warnte Stoisits.
Abgeordnete MAREK (V) bekannte sich zur Intention des neuen Fremdenrechts, jenen Ausländern und Ausländerinnen
Sozialleistungen zukommen zu lassen, die sich legal in Österreich aufhalten. Die Praxis habe gezeigt, dass
gewisse Korrekturen notwendig sind und diese sollen heute vorgenommen werden. Der Ministerin könne sie im
Hinblick auf den letzten Wahlkampf den Vorwurf nicht ersparen, dass sie die durch die gesetzliche Unklarheit entstandenen
Härtefälle ganz bewusst in Kauf genommen hat. Was die Positionen der Freiheitlichen angeht, so seien
sie ihrer Ansicht nach "unanständig und menschenverachtend".
Abgeordnete ROSENKRANZ (F) sprach von einer gewaltigen Kampagne, die auf sehr zweifelhafte und unanständige
Weise kurz vor Weihnachten die stärksten Gefühle mobilisiert hat. Das einzige Ziel dieser Aktion war
es, den Kreis der Bezieher von Sozialleistungen auszuweiten, und das Resultat liege heute vor. So werden in Hinkunft
etwa auch subsidiär Schutzberechtigte von den Familienleistungen profitieren, gab die Rednerin zu bedenken.
Dabei handelt es sich um Personen, die trotz der liberalen Regelungen in Österreich kein Asyl bekommen, dennoch
aber nicht abgeschoben werden können, weil sie entweder ihre Papiere vernichtet haben, weil sie ihr Heimatland
nicht zurücknimmt oder weil sie unter das Prinzip der Doppelbestrafung fallen. Es könnte also sein, dass
beispielsweise ein Nigerianer in Österreich mit Drogen handelt, dafür bestraft wird und seine Strafe
auch verbüßt. Er kann dann aber nicht nach Nigeria abgeschoben werden, weil er dort noch einmal bestraft
würde. Er könne nun in Österreich bleiben, weil eine Doppelbestrafung bei uns als inhuman angesehen
wird, zeigte Rosenkranz auf. Wenn man so weitermache, also Niederlassungsfreiheit und sozialstaatliche Leistungen
für jeden gewährt, dann werde der Sozialstaat erodieren und es werde ihn dann für keinen mehr geben,
warnte sie.
Ministerin Haubner beweise gerade in diesen Tagen, dass man unter ihrer Führung weder auf soziale Sicherheit
noch auf Schutz der Generationen hoffen darf, konstatierte Abgeordneter KECK (S). Mit dem letzten Erlass habe sie
sich seiner Meinung nach endgültig als "Unsozialministerin" profiliert. Sodann führte Keck
einen konkreten Fall eines kroatischen Paares an, das seit Jahren in Österreich lebt, Steuern zahlt, voll
integriert ist und dennoch durch den Erlass der Ministerin bestraft wurde. Und obwohl das UNHCR, die Caritas, SOS-Mitmensch,
der Bundespräsident und Kardinal Schönborn Kritik an dieser Regelung geübt haben, weigere sich die
Ministerin, den Erlass zurückzunehmen.
Bundesministerin HAUBNER ging auf den konkreten Fall ein und wies darauf hin, dass ein Ausländer, der schon
so lange in Österreich lebt und dann ein Baby bekommt, natürlich das Kind mitversichern kann. Außerdem
sei der Mutter-Kind-Pass für alle Kinder gültig, und zwar unabhängig davon, ob jemand Ausländer
ist oder nicht und unabhängig davon, wie lange jemand hier ist.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) brachte zunächst den Abänderungsantrag der Grünen ein. Kernpunkt
des Vorschlags sei, dass alle Kinder, die sich legal in Österreich aufhalten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt
in Österreich haben, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe haben. Das heiße natürlich,
dass Urlauber nicht darunter fallen, erkärte er in Richtung des Abgeordneten Strache. Es gehe auch nicht um
die von der FPÖ viel zitierten Drogendealer, denn kleine Kinder handelten nicht mit Drogen. Öllinger
zeigte sich enttäuscht über die Haltung von Ministerin Haubner, die er bisher immer als eine Politikerin
erlebt habe, mit der man reden könne. Aber das, was in dem Erlass stehe, sei "jenseitig und bösartig".
Die Behörden wurden nämlich dadurch ermächtigt, von den Antragstellern auch Daten über Handyrechnungen
und Bankomatabhebungen einzufordern. Dies sei aber klar grundrechtwidrig, unterstrich Öllinger. Schließlich
brachte er den G-Entschließungsantrag ein, wonach Ministerin Haubner das Vertrauen versagt wird.
Abgeordnete HÖLLERER (V) zeigte sich erfreut darüber, dass heute die erforderlichen Gesetzesreparaturen
vorgenommen werden. Es gehe hier nicht um straffällige Asylanten, sondern um neugeborene Kinder, die wehrlos
und schutzbedürftig sind, stellte die Rednerin in Richtung der Abgeordneten Rosenkranz fest. Auch sie sollen
Anspruch haben auf die Familienleistungen, wenn sie legal in Österreich leben.
Mit Ausnahme der Freiheitlichen beschäftige sich heute überhaupt niemand mit den wirklichen Fakten, resümierte
die Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F). Die übrigen Abgeordneten lebten offenbar alle in einer Traumwelt
und zögen es vor, den Kopf in den Sand zu stecken. Die Hysterie in dieser Debatte sei wirklich nicht angebracht,
zumal die Ministerin gestern im Ausschuss von 500 ausständigen Fällen und nur einem bekannten Härtefall
gesprochen hat. Die einzige Tragödie, die es gibt, sei die derzeitige Zuwanderungspolitik in Österreich,
konstatierte Belakowitsch-Jenewein. Sie brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, eine Studie über die fiskalische Wirkung der Zuwanderung in Österreich und die sich
daraus ergebenden Belastungen für das Sozialsystem in Auftrag zu geben.
Es sei nicht "elegant", wenn die Grünen aus dieser Debatte politisches Kapital schlagen wollen,
meinte Abgeordneter PARNIGONI (S). Denn es gehe heute nicht um eine Änderung des Fremdenrechts, sondern um
eine Korrektur des Familienlastenausgleichs- sowie des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Bei der ganzen Diskussion
solle man nicht vergessen, dass es um konkrete Menschen geht, die legal in Österreich leben und hier auch
ihre Steuern zahlen. Sie haben deshalb auch Anspruch auf soziale Leistungen, betonte Parnigoni. Er schlug sodann
vor, auch das Fremdenrechtspaket zu evaluieren und weiterzuentwickeln, um allfällige Schwächen zu beheben.
Es habe sich heute recht deutlich gezeigt, was die Vertreter der FPÖ und des BZÖ unter Gerechtigkeit
und Fairness verstehen, stellte Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) fest: Menschen, die nicht in Österreich geboren
sind, aber hier leben, arbeiten, Steuern zahlen sollen keine Sozialleistungen bekommen. Man könne nicht ernsthaft
daran glauben, dass Heerschaften von schwangeren und stillenden Frauen heimliche Drogendealer sind. Was die Sozialministerin
angeht, so habe sie nicht nur einen bösartigen, sondern auch einen grundrechtswidrigen Erlass herausgegeben,
kritisierte Weinzinger. Außerdem habe sie behauptet, dass ihr kein einziger Härtefall bekannt sei, obwohl
ihr die Grünen und viele andere Organisationen nachweislich unzählige Fälle genannt haben, wo eine
ungerechte Behandlung vorlag und kein Kinderbetreuungsgeld und keine Familienbeihilfe ausbezahlt wurde. In einem
Entschließungsantrag forderte sie die Ministerin auf, den Erlass vom 7.8.2006 sofort außer Kraft zu
setzen.
Abgeordneter WESTENTHALER (B) erklärte, seine Fraktion stehe zum geltenden Fremdenrecht, weil es ein wirksames
Mittel gegen die zügellose Zuwanderung sei. Sie stehe umso mehr dazu, als durch die Sozialdemokraten ein Paradigmenwechsel
zu befürchten stehe. Sozialleistungen sollten in erster Linie Österreicherinnen und Österreichern
zur Verfügung gestellt werden, den Plänen von SPÖ und ÖVP könnte das BZÖ keinesfalls
eine Zustimmung erteilen, unterstrich der Redner, der zudem betonte, seine Fraktion sei verlässlicher Partner
der Österreicherinnen und Österreicher im Hohen Haus.
Die gegenständlichen Gesetzesentwürfe wurde mehrheitlich angenommen, ein Abänderungsantrag der Grünen
blieb in der Minderheit. Gleichfalls keine Mehrheit fand der G-Antrag, der Sozialministerin das Vertrauen zu versagen.
Auch der Entschließungsantrag des BZÖ wurde mehrheitlich abgelehnt, wie auch weitere Entschließungsanträge
von FPÖ und G nicht das Plazet des Plenums fanden. |