Erhöhung der Mindestpensionen auf 726 Euro bzw. 1072 Euro
Wien (pk) - Bei der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde am 14.12. als Reaktion
auf den so genannten "Haubner-Erlass" ein von SPÖ und ÖVP eingebrachter Antrag auf Änderung
des Familienlastenausgleichs- sowie des Kinderbetreuungsgeldgesetzes mit S-V-Mehrheit in der Fassung eines Abänderungsantrages
beschlossen. Es wurde festgelegt, dass Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ab der Geburt
des Kindes ausgezahlt werden sollen, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde.
Weiters wurde eine Regierungsvorlage verabschiedet, die eine Erhöhung der Mindestpensionen beinhaltet. Die
Ausgleichszulagenrichtsätze werden ab 1. Jänner 2007 für Alleinstehende 726 Euro betragen, für
Paare 1.091,14 Euro.
SPÖ und ÖVP beantragen Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
SPÖ und ÖVP haben einen gemeinsamen Antrag auf eine Änderung des Familienlastenausgleichs- und des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes eingebracht. Durch den Antrag soll sichergestellt werden, dass Fremde und Asylberechtigte,
die legal in Österreich leben, hinsichtlich des Bezugs von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld nicht
benachteiligt werden.
Demnach sollen in Hinkunft sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ab der Geburt
des Kindes ausgezahlt werden, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde. Rückzahlungen
sind allerdings nur insoweit vorgesehen, als der Fremde im betroffenen Zeitraum über einen rechtmäßigen
Aufenthaltstitel verfügte und sowohl er als auch das Kind ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten.
Analoge Bestimmungen sind für Adoptiv- und Pflegekinder vorgesehen.
In Kraft treten sollen die neuen gesetzlichen Bestimmungen dem Antrag zufolge rückwirkend mit 1. Juli 2006.
Eine Übergangsbestimmung im Kinderbetreuungsgeldgesetz soll überdies sicherstellen, dass auch jene Fremde
erfasst sind, deren Anträge seit Geltung des so genannten "Haubner-Erlasses" gestellt wurden und
die bereits erledigt sind. In einem während der Sitzung eingebrachten Abänderungantrag wird festgelegt,
dass die rückwirkende Gewährung der beiden Familienleistungen auch auf nachgeborene Kinder mit dem Status
eines subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 erweitert wird.
Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) sprach von einer "höchst notwendigen" Änderung, da aufgrund des
Erlasses von Bundesministerin Haubner zahlreiche ausländische Mütter, die sich teilweise seit vielen
Jahren legal in Österreich aufhalten und Steuern bezahlen, keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld
erhalten haben. Mit dem vorliegenden Antrag sollen der frühere Zustand wiederhergestellt und kleine Verbesserungen
umgesetzt werden.
Auch Abgeordnete Ridi Steibl (V) sprach von einem notwendigen Schritt, da niemand benachteiligt werden soll, der
sich legal in Österreich aufhält. Sie brachte einen S-V-Abänderungsantrag ein.
Abgeordnete Terzija Stoisits (G) erinnerte daran, dass die Grünen bereits bei der Beschlussfassung der neuen
Fremdengesetze auf mögliche Problemstellungen aufmerksam gemacht hätten. Fremden werde grundsätzlich
unterstellt, dass sie das Sozialsystem missbrauchen, Gesetze ausnutzen und Österreich hintergehen wollten,
klagte sie.
Sodann ging sie auf den Antrag der Grünen auf Änderung des Familienlastenausgleichs- und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
ein, der ebenfalls auf der Tagesordnung stand. Sie war der Auffassung, dass der S-V-Antrag nicht weit genug reiche
und befürchtete, dass die Neuregelung wieder zu Härtefällen führen wird. So seien beispielsweise
Asylwerber mit einem legalen Status, die eine Arbeit in Österreich gefunden haben, wieder von den Bestimmungen
ausgenommen, argumentierte sie. Ähnliche Probleme ergeben sich für subsidiär Schutzberechtigte.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) konnte dem S-V-Antrag nichts abgewinnen, weil dadurch ein klares und genaues
Gesetz wieder aufgeweicht wird. Er räumte ein, dass es in einzelnen Fällen Probleme gegeben hat, allerdings
könne der österreichische Staat nichts dafür, wenn die ausländischen Behörden nicht rechtzeitig
Dokumente ausstellen. Der Antrag der Grünen gehe absolut zu weit, weil damit dem Sozialtourismus und dem Schlepperwesen
wieder Tür und Tor geöffnet wird, urteilte er. Er brachte sodann einen Abänderungsantrag seiner
Fraktion ein.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) warf seinem Vorredner eine absurde und groteske Argumentation vor. Dies würde
ja bedeuten, dass auch österreichische Kinder solange sie keine Geburtsurkunde haben, sich illegal in Österreich
aufhalten. Den bisherigen Erlass bezeichnete er als "bösartig", da die Menschen gezwungen waren,
unzählige Papiere vorzulegen. Im Erlass angeführt wurde z.B. die Vorlage von Stromrechnungen, Kfz-Kennzeichen,
Aufzeichnungen über Bankomatabhebungen und sogar Handyrechnungen, was seiner Auffassung nach grundrechtswidrig
sei.
Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (V) zeigte sich froh darüber, dass nun die gesetzliche Lücke geschlossen
wird. Es könne nicht sein, dass Kinder von legal in Österreich lebenden Ausländern anders behandelt
werden als Kinder österreichischer Staatsbürger. Ablehnend äußerte sie sich zum Antrag der
Grünen. Dieser Vorschlag würde nämlich bedeuten, dass auch schwangere Frauen aus Drittstaaten, die
mit einem Touristenvisum ausgestattet zufällig im 9. Monat in Österreich Urlaub machen und hier das Kind
gebären, dieselben Ansprüche haben wie Österreicher.
Abgeordnete Christine Marek (V) wies Kritik von Abgeordneter Stoisits am Fremdenrecht zurück. Es komme immer
wieder vor, dass es in Gesetzestexten Unschärfen gebe und man durch Erfahrungen in der Praxis merke, dass
Nachbesserungsbedarf bestehe, das bedeute aber nicht, so Marek, dass sich die Abgeordneten nicht bemüht hätten,
das Beste zu tun.
Bundesministerin Ursula Haubner war überzeugt davon, dass es eine klare Gesetzeslage gebe. Fremde, die sich
legal in Österreich aufhalten und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, hätten auch Anrecht auf die Familienleistungen.
Was den Erlass angeht, so sei es die Aufgabe des Ministeriums, den auszahlenden und betroffenen Stellen (Krankenkassen
und Finanzamt) eine "Bedienungsanleitung" zur Verfügung zu stellen. Darin stehe nur, was auch im
Parlament beschlossen wurde, denn daran habe sie sich zu halten. Sollte es wirklich so viele Problemfälle
geben, dann hätte man das Fremdenrecht ändern müssen, argumentierte sie. Eine Rücknahme des
Erlasses hätte daher nichts gebracht. Ihr Ressort habe sich sehr bemüht, Informationen über die
in den Medien viel zitierten Härtefälle zu bekommen, aber es wurde ihren Mitarbeitern nur ein einziger
Fall genannt. Dass auch die ausländischen Mitbürger – ebenso wie die Österreicher - rechtzeitig
die erforderlichen Dokumente vorlegen müssen, halte sie für legitim; dies sei Teil der Integration. Den
Antrag von SPÖ und ÖVP lehne sie ab, da eine Erweiterung nur zusätzliche Probleme bringen werde.
Bei der Abstimmung wurde der S-V-Antrag 62/A in Form des von beiden Parteien vorgelegten Abänderungsantrages
mit S-V-Mehrheit beschlossen. Der Abänderungsantrag des BZÖ blieb in der Minderheit. Auch der G-Antrag
65/A fand keine Mehrheit.
Regierungsvorlage bringt Erhöhung der Mindestpensionen
Entsprechend der bei der letzten Nationalratssitzung einstimmig beschlossenen Entschließung wurde nun ein
Entwurf für ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 ( SRÄG 2007) bezüglich der Erhöhung
der Mindestpensionen vorgelegt. Wie vorgesehen sollen die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2007
für Alleinstehende von 701,04 Euro auf 726 Euro sowie für Paare von 1.072,89 Euro auf 1.091,14 Euro erhöht
werden. Weiters sollen auch die - in der Entschließung nicht ausdrücklich genannten - übrigen Ausgleichzulagenrichtsätze
(für hinterbliebene Pensionsberechtigte) sowie der Kinderzuschlag erhöht werden. Im Hinblick auf diese
außertourliche Erhöhung sind jedoch die AusgleichszulagenbezieherInnen von der Einmalzahlung für
das Jahr 2007 ausgenommen. Von der vorgeschlagenen Maßnahme werden insgesamt rund 230.000 Menschen profitieren;
die Mehrkosten dafür werden sich auf rund 76 Mill. Euro belaufen.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) kritisierte, dass die AusgleichszulagenbezieherInnen keine Einmalzahlungen
bekommen, obwohl dies ursprünglich vorgesehen war. Dies bedeutet, dass diese Gruppe von Personen ihre Pensionserhöhungen
quasi teilweise selbst finanzieren müssen. Außerdem müsse man bedenken, dass durch die Anhebung
nun einige Pensionisten zu Ausgleichszulagenbeziehern werden (was sie vorher nicht waren) und somit durch den Entfall
der Einmalzahlung besonders benachteiligt werden.
Die vorliegende Maßnahme könne nur als erster Schritt gesehen werden, meinte Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek
(S), in einem künftigen Armutsbekämpfungspaket müsste über eine generelle Anhebung der Pensionen
nachgedacht werden. Die Erhöhung der Ausgleichzulagenrichtsätze sei vor allem für die Frauen sehr
wichtig, da sie oft nur sehr niedrige Pensionen erhalten.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) sprach von einem wichtigen Schritt, zumal die Ausgleichszulagen für
Alleinstehende um 5,22 % und jene für Paare um 3,36 % erhöht werden. Auch Abgeordneter Karl Donabauer
(V) war der Auffassung, dass mit der außertourlichen Erhöhung der Ausgleichszulagen die richtige Lösung
gefunden wurde. Man dürfe auch nicht vergessen, dass diese Personengruppe von etlichen Gebühren befreit
sei.
Abgeordneter Herbert Kickl (F) sprach von einer längst überfälligen Erhöhung. Allerdings verstehe
auch er nicht, warum diese Ausgleichszulagenbezieher, die zu den Ärmsten der Armen gehören, keine Einmalzahlung
erhalten. Dies wäre angesichts von geschätzten Kosten in der Höhe von 14 Mill. Euro sicher machbar
gewesen. Aus diesem Grund brachte er einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.
Bundesministerin Ursula Haubner sprach von einer guten und gerechten Lösung, die Teil eines Gesamtpaketes
sei. Nach der Erhöhung im Jahr 2005 komme es nun zu einer weiteren Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes,
die insgesamt 230.000 Personen betreffe. - Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP,
Grünen und BZÖ angenommen; der F-Antrag fand keine Mehrheit (nur F und Grüne). |