Zustimmung der Länder und des Gesundheitsministeriums noch ausständig
Wien (hvb) - Ungeachtet der noch fehlenden Zustimmung der Länder sowie einer notwendigen
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen hat sich der Verbandsvorstand des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger in seiner Sitzung vom 13.12. einstimmig zur Einbeziehung
der österreichweit rund 19.000 Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung bekannt. Basis
war ein gemeinsamer Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe, in der sich die Vertreter des Hauptverbandes, des Bundesministeriums
für Gesundheit und Frauen und die Vertreter von neun Bundesländern auf eine Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger
in die soziale Krankenversicherung "als sozialpolitisch wichtige Maßnahme" geeinigt haben. "Durch
die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung würde für diese Personengruppe", so der
Vorsitzende des Verbandsvorstandes, Erich Laminger, "erstmals ein durchgehender Krankenversicherungsschutz
- bestehend aus ärztlicher Hilfe, medikamentöser Versorgung und eventueller Spitalsaufenthalte - erreicht,
der für alle 19.000 SozialhilfeempfängerInnen in Österreich beitrags- und leistungsrechtlich einheitlich
gestaltet ist". Die Sozialhilfeempfänger würden damit, wie von der Armutskonferenz und den karitativen
Organisationen schon länger gefordert, eine e-card erhalten, mit der sie, so wie alle anderen Versicherten
der sozialen Krankenversicherung auch jederzeit einen Vertragsarzt der sozialen Krankenversicherung aufsuchen können.
Ob es dazu aber im kommenden Jahr tatsächlich kommen wird, hängt nun von der Zustimmung der Länder
ab, in deren Kompetenz die Sozialhilfeempfänger fallen und die dafür auch einen entsprechenden Kostenersatz
an die Krankenkassen zu leisten haben. Auf Basis der von den Ländern dem Hauptverband zur Verfügung gestellten
Daten über die durchschnittlichen Kosten der Krankenhilfe für Sozialhilfeempfänger wurde vom Hauptverband
ein einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von monatlich Euro 233,30 (Wert für 2007) errechnet.
Zum Vergleich: Der monatliche Beitrag zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung nach § 16 ASVG beträgt
im heurigen Jahr Euro 312,13 (2007 monatlich Euro 319,61) und ist damit deutlich höher als der vom Hauptverband
errechnete Wert von Euro 233,30. Für Bernhard Achitz, stellvertretender Verbandsvorsitzender im Hauptverband,
ist damit klar, dass der Hauptverband den Ländern in punkto Finanzierung zur Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger
in die gesetzliche Krankenversicherung sehr weit entgegengekommen ist: "Ich fordere die Länder und das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen daher auf, dem vorgelegten Modell möglichst rasch seine Zustimmung
zu erteilen und es damit gelingt, nach nunmehr fast einjährigen Verhandlungen die Gruppe der Sozialhilfeempfänger
im kommenden Jahr in die soziale Krankenversicherung einzubeziehen." Schließlich handelt es sich dabei
ja um eine Personengruppe, die zu den Ärmsten in Österreich gehört und die den sozialen Schutz der
Versichertengemeinschaft daher besonders notwendig hat", so Achitz abschließend. |