EU-Kommission genehmigt Fördergebietskarte für die Förderperiode 2007-2013
Wien (bmwa) - "Mit den heute genehmigten Regionalfördergebieten haben wir ein gutes Ergebnis
für die österreichische Wirtschaft erzielt, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen",
sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein zur am 20.12. von der Europäischen Kommission genehmigten Fördergebietskarte
für die Förderperiode 2007 bis 2013. Die neue Fördergebietskarte löst die bisher gültige
Karte für die Förderperiode 2000-2006 ab und stellt sicher, dass auch in den kommenden Jahren Regionalbeihilfen
an Unternehmen aller Wirtschaftssektoren gewährt werden. Damit können unternehmensbezogene Beihilfen
mit regionaler Zielsetzung ohne Unterbrechung von Beginn der kommenden Periode an gewährt werden.
Österreich habe dabei erreicht, dass es auch künftig einen ausreichenden Spielraum für Regionalförderungen
gebe. Es sei trotz strenger EU-rechtlicher Rahmenbedingungen letztendlich gelungen, so Bartenstein, einen Großteil
des bisherigen Fördergebietsumfanges zu erhalten. Die ursprünglichen Überlegungen der EU-Kommission
hätten einen nahezu gänzlichen Verlust an Regionalfördergebieten bedeutet.
Österreich habe zudem erreicht, dass eine neue Bestimmung eingeführt wird, die die Intensitätsunterschiede
zu den höher förderbaren Nachbarregionen der Erweiterungsstaaten mit 20 Prozentpunkten beschränkt.
Das sei vor allem für die Grenzregionen von besonderer Bedeutung und werde möglichen Standortverlagerungen
in die neuen Mitgliedsstaaten entgegenwirken.
Insgesamt umfasst die neue Fördergebietskarte Österreichs Regionen mit rund 1,85 Mio. Einwohnern. Das
entspricht 22,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die künftigen Regionalfördergebiete entsprechen größtenteils
den derzeitigen Gebieten. Positive Entwicklungsprozesse in diesen Regionen können damit auch in Hinkunft unterstützt
werden. In der Karte werden das Burgenland sowie Gebiete in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich,
Steiermark, Salzburg und Tirol ausgewiesen.
Die künftigen Förderungsobergrenzen belaufen sich im Burgenland auf einheitlich 30 % für große
Unternehmen, 40 % für mittlere und 50 % für kleine Unternehmen. In den übrigen Fördergebieten
gelten ab dem 1. Jänner 2007 generell 15 % für große, 25 % für mittlere und 35 % für
kleine Unternehmen. Wegen deren spezifischen Grenzregionssituation werden für das Wald- und Weinviertel höchstzulässige
Beihilfenintensitäten von jeweils 20 % für große, 30 % für mittlere und 40 % für kleine
Unternehmen zuerkannt.
Dem Burgenland wird dabei weiterhin „a"-Status mit höheren Förderungsmöglichkeiten zunächst
bis 31.12.2010 zuerkannt. Im Rahmen einer Überprüfung regionaler Kennzahlen wird in der zweiten Hälfte
des Jahres 2010 festgestellt werden, ob der „a"-Status für das Burgenland auch noch bis zum Ende der
Geltungsdauer eingeräumt werden kann.
Mit den festgelegten Förderintensitäten liegen die Förderungsobergrenzen generell nur geringfügig
unter den nach den derzeitigen Regeln geltenden Prozentsätzen und stellen nach wie vor wichtige Anreize für
Betriebsansiedelungen und Investoren dar.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht können mit der neuen Fördergebietskarte sämtliche Anforderungen,
die an die künftige Gebietsabgrenzung gestellt wurden, erfüllt werden:
- - Kontinuität regionalpolitischer Maßnahmen zur Standort- und Beschäftigungssicherung
- - Innerstaatlicher Ausgleich regionalwirtschaftlicher Unterschiede zwischen strukturell stärkeren und
schwächeren Regionen
- - Verringerung des Intensitätsgefälles zwischen Förderungs- und Nicht-Förderungsgebieten
innerhalb Österreichs sowie im Verhältnis der österreichischen Grenzregionen zu den angrenzenden
Regionen Tschechiens, der Slowakei, Ungarns und Sloweniens
- - Stärkung von Regionen mit Wachstums- und Beschäftigungspotential
Ausgehend vom Kommissionsbeschluss können nun rechtzeitig die für die Anwendung entsprechender Regionalförderungsinstrumente
in der kommenden Periode 2007 – 2013 notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Mit diesen Instrumenten werden
auch die förderungsrechtlichen Grundlagen für Kofinanzierungen aus den EU-Strukturfonds geschaffen.
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