Österreich ratifiziert UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen
Wien (bmaa) - "Das Herzstück des Übereinkommens ist die völkerrechtliche Absicherung,
dass jeder Staat ein Recht auf eigenständige Kulturpolitik hat", erklärte Außenministerin
Ursula Plassnik anlässlich der feierlichen Übergabe der österreichischen Ratifikationsurkunde zum
UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen an UNESCO-Generaldirektor
Koichiro Matsuura am 18.12. "Nationale Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung erhalten damit
eine neue Legitimität."
Nach diesem Übereinkommen besitzt jeder Staat das Recht, rechtliche und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen,
um die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen. Dadurch wird es möglich,
nationale kulturpolitische Ziele mit internationalen Handelsabkommen, wie dem Allgemeinen Abkommen zum Handel mit
Dienstleistungen, in Einklang zu bringen.
"Die Förderung und der Schutz der kulturellen Vielfalt ist gerade für Österreich als anerkannte
Kulturnation ein großes Anliegen. In der modernen Welt, in der die physischen Grenzen immer unsichtbarer
werden, ist es wichtig, die kulturelle Eigenständigkeit zu bewahren und die Vielfalt der Kulturen als Stärke
und Bereicherung zu erfahren." Kulturelle Vielfalt gehe dabei Hand in Hand mit der Achtung und dem Respekt
für andere Kulturen. Dies sei - so Plassnik weiter - auch eine unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen
Dialog zwischen den Kulturen und Religionen, ein Schwerpunktthema der österreichischen Außenpolitik.
Das Übereinkommen war am 20. Oktober 2005 mit großer Mehrheit von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet
worden. Österreich gehört zu seinen stärksten Befürwortern und wird aktiv an seiner Umsetzung
mitwirken. Bei der feierlichen Hinterlegungszeremonie in Paris am 18. Dezember wurde die Zahl von dreißig
nationalen Ratifikationen erreicht, womit das Inkrafttreten des Übereinkommens mit Ende März 2007 gesichert
ist. |