Wien (bmlfuw) - Seit 1. Jänner 2007 ist die Rücknahme von sämtlichen Altfahrzeugen durch
Hersteller oder Importeure kostenlos. Bisher galt dies nur für ab dem 1. Juli 2002 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge.
Anfallende Transportkosten zur Rücknahmestelle können allerdings in Rechnung gestellt werden. Ein wichtiger
Hinweis: Die Unentgeltlichkeit ist dann nicht verpflichtend, wenn wesentliche Bauteile wie der Motor, Katalysator
oder die Karosserie aber auch andere wesentliche und den Wert eines Altfahrzeugs bestimmende Bauteile fehlen. In
diesem Fall kann ein angemessener Kostenersatz gefordert werden. Andere nicht zu einem Fahrzeug gehörige Abfälle
wie Lackdosen, Glasflaschen oder Möbel können auf diesem Weg nicht mitentsorgt werden.
Was ist noch neu: Für den Kauf eines Dieselfahrzeuges mit Partikelfiltern ist der Steuerbonus in der Höhe
von 300 Euro vorläufig mit 30.6.2007 befristet. Die steuerliche Begünstigung hat sich bereits gut bewährt:
Rund 60 Prozent der neu erworbenen Diesel-Kfz sind mit Partikelfilter ausgestattet. Österreich ist damit auch
Vorreiter in Europa – EU-weit ist der Einbau von Partikelfiltern erst ab 1. September 2009 verpflichtend.
Ab 1.10.2007 erhöht sich weiters die Substitutionsverpflichtung für alle im Bundesgebiet in Verkehr gebrachten
Otto- und Dieselkraftstoffe von bisher 2,5 Prozent auf einen Anteil von 4,3 Prozent Biokraftstoff oder andere erneuerbare
Kraftstoffe. Gleichzeitig gelten für umweltfreundliche Treibstoffe mit einem bestimmten biogenen Anteil begünstigte
Steuersätze.
Im Rahmen des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes ist bis 31.5.2007 eine Darstellung der örtlichen Lärmsituation
im Ballungsraum Wien, in der Umgebung des Großflughafens Wien-Schwechat, entlang von Autobahnen und Schnellstraßen
mit mehr als sechs Millionen Kfz pro Jahr sowie an Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr
in „strategischen Umgebungslärmkarten“ vorgesehen. Auf dieser Grundlage werden bis 31.5.2008 erste Aktionspläne
für die großen Ballungsräume, Großflughäfen und Hauptverkehrsrouten erarbeitet. Dies
teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit. |