Neuauflage der Deponieverordnung derzeit in Begutachtung
Wien (bmlfuw) - Der Entwurf der „Deponieverordnung neu“ befindet sich derzeit in Begutachtung. Die
neue Deponieverordnung bringt neben der Einbeziehung der Deponien in das Elektronische Datenmanagement (EDM) eine
Reihe von Besserungen mit sich. Aufgrund der Verbesserung des Abfallannahmeverfahrens können nun mit erhöhter
Wahrscheinlichkeit die Inhaltstoffe der Abfälle spezifiziert werden. Neubestimmung gibt es darüber hinaus
für Asbest, Rückstände aus der thermischen Abfallbehandlung und Baurestmassen. Dies teilt das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Ziel der neuen Deponieverordnung ist es darüber hinaus, die in Österreich anfallen Abfälle auch
in Österreich ablagern zu können. Daher werden auch Anpassungen bei den Grenzwerten vorgenommen und eigene
Bestimmungen für die Ablagerung von Rückständen aus der Verbrennung von Abfällen geschaffen.
Österreichweit gibt es 666 in Betrieb befindliche Deponien, davon sind 124 Baurestmassendeponien. Für
diese gilt ab nun, dass keine anderen Abfälle mehr dazugelagert werden dürfen. Für alle Deponien
gilt, dass die Kontrolle der abgelagerten Stoffe dichter und nachvollziehbarer sein muss.
Durch die Deponieverordnung 2007 wird die Verantwortung der Abfallerzeuger und der Deponieaufsichtsorgane gestärkt.
Grenzwerte sowie allgemeine Kriterien für die Ablagerung werden darüber hinaus praxisgerechter gestaltet.
Weiters dient die neue Deponieverordnung der Umsetzung einer EU-Richtlinie und soll das Abfallannahmeverfahren
auf eine neue, nachvollziehbarere Grundlage stellen. Erfolg und Misserfolg einer umweltgerechten Deponiebewirtschaftung
hängen aber letztlich auch vom Verantwortungsbewusstsein der Anlagenbetreiber sowie von den Genehmigungs-
bzw. Aufsichtsbehörden ab.
Für Asbestabfälle gilt zukünftig, dass sie auf einer Monodeponie für asbesthaltige Baustoffe
bzw. in baulich getrennten Abschnitten gesammelt werden müssen. Die Ablagerung von alkalischen Rückständen
aus Abfallverbrennungsanlagen soll hinkünftig nur mehr auf Reststoffdeponien möglich sein. Für stark
alkalische Aschen aus Biomasseverbrennungen soll es aufgrund der Qualität der Brennstoffe und der geringen
Belastung mit Schwermetallen Erleichterungen geben.
Eine wesentliche Neuerung des Entwurfs der Deponieverordnung 2007 sind die Bestimmungen zum Elektronischen Datenmanagement.
Grundvoraussetzung dafür ist das korrekte Anlegen von Anlagen im elektronischen Register abfallwirtschaftlicher
Stammdaten. Weiters wird eine Aufzeichnungs- und Meldepflicht für Deponiebetreiber bestehen. Dadurch kann
in Zukunft wesentlich effizienter und vor allem mit weniger bürokratischem Aufwand gearbeitet werden, was
auch heißt, dass weniger Abfall durch Papierakten anfällt. Mit EDM wird ein international anerkanntes
und von der EU als best-practice-Beispiel ausgezeichnetes Verfahren auf einen neuen wichtigen Anwendungsbereich
ausgedehnt.
Die neue Deponieverordnung ersetzt die Deponieverordnung 1996, die bislang als wichtigste Verordnung des Abfallwirtschaftsgesetzes
anzusehen ist und die österreichische Abfallwirtschaft durch die Errichtung von modernen Abfallbehandlungsanlagen
nachhaltig verändert hat. Der Kern der Verordnung - das Verbot der Ablagerung organischer bzw. reaktiver Abfälle
- bleibt bestehen. Auch an den grundlegenden Anforderungen betreffend die Qualität der Abfälle, insbesondere
die Beschränkung organischer Abfälle, und an die Deponietechnik oder an den Grundwasserschutz soll in
der neuen Verordnung festgehalten werden. Die neue Deponieverordnung selbst soll uneingeschränkt für
alle neuen Deponien gelten. Für bereits in Betrieb befindliche Deponien wird es spezielle Übergangsfristen
geben. |