Wünsche von AuslandsösterreicherInnen im Regierungsprogramm verankert
Wien (bmaa) - Gesandter Dr. Thomas Buchsbaum, Leiter der AuslandsösterreicherInnen- Abteilung
im Bundesminsterium für auswärtige Angelegenheiten, faßt die im Regierungsprogramm der am 11.01.
angelobten neue Bundesregierung geplante Änderung beim Auslands(österreicherInnen)- Wahlrecht zusammen.
Es geht in Richtung
- "echte" Briefwahl - dh Wegfall der Zeugen -,
- vereinfachte Wählerevidenzeintragungen,
- Streichung der automatischen Lösung aus der Wählerevidenz, und
- Prüfung von e-voting
Damit konnte eine wichtige Forderung von Außenministerin Ursula Plassnik, mit der sie einen langjährigen
Wunsch der AuslandsösterreicherInnen berücksichtigt, erfolgreich im Regierungsprogramm verankert werden.
Da die Regierungsparteien im Nationalrat über die für Änderungen des Auslandswahlrechts notwendige
Zweidrittelmehrheit verfügen, ist die Umsetzung dieser für AuslandsösterreicherInnen wichtigen Forderung
erstmals in greifbare Nähe gerückt.
Hier werden die relevanten Passagen des Regierungsprogramms zur Änderung des Auslands(österreicherInnen)-Wahlrechts
im Wortlaut wiedergegeben:
Der Wahlvorgang im Ausland wird vereinfacht:
- Entfall der Notwendigkeit der Unterschrift eines Zeugen (stattdessen „eidesstattliche Erklärung“ des Wählers),
- Anlegung von Auslandsösterreicher-Wählerevidenzen an den Vertretungsbehörden,
- Streichung aus den lokalen Wählerevidenzen nur mit Zustimmung des Betroffenen;
- Prüfung der elektronischen Stimmabgabe (e-voting).
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