Abfertigungsanwartschaften haben die Milliardengrenze überschritten
Wien (oenb) - Erstmals – vier Jahre nach Einführung der „Abfertigung NEU“ – überschritt
das Volumen der Abfertigungsanwartschaften bei den neun Mitarbeitervorsorgekassen die Milliardengrenze. Per Ende
September 2006 betrug es 1,02 Mrd Euro. Gegenüber Ende Dezember 2005 belief sich das Wachstum auf 319,36 Mio
Euro oder fast 46%.
Die Ende 2002 gegründeten neun Mitarbeitervorsorgekassen dienen der Abwicklung des neuen Abfertigungssystems.
Aufgrund des Kreditinstitutsstatus werden diese von der Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt, Daten sind an
die OeNB zu übermitteln. Im Laufe der Jahre haben sich die Kassen, die aufgrund der strengen gesetzlichen
Veranlagungsvorschriften die Abfertigungsbeiträge der Arbeitnehmer konservativ zu veranlagen haben, gut entwickelt.
Für den Berichtstermin September 2006 konnte für die Abfertigungsanwartschaften der neun Mitarbeitervorsorgekassen
ein Volumen in Höhe von 1,02 Mrd Euro verzeichnet werden. Gegenüber Ende 2005 ließ sich somit in
den ersten neun Monaten 2006 ein Wachstum um 319,36 Mio Euro oder 45,9% erkennen.
Das Vermögen (veranlagte Abfertigungsbeiträge) der Veranlagungsgemeinschaften setzt sich aus direkten
(z. B. Forderung- und Beteiligungswertpapiere) und indirekten Veranlagungen (z. B. Investmentfondsanteile) zusammen,
wobei letztere rund drei Viertel des Vermögens ausmachen.
Bei den indirekten Veranlagungen konnte in den ersten neun Monaten 2006 eine deutliche Erhöhung ausgewiesen
werden. So wurde zum 30. September 2006 ein Volumen von 761,07 Mio Euro verzeichnet, ein Anstieg um 223,24 Mio
Euro oder 41,5%.
Die direkten Veranlagungen, die sich Ende des dritten Quartals 2006 auf
253,70 Mio Euro beliefen, hatten Ende 2005 noch 158,66 Mio Euro betragen. Somit konnte eine Steigerung um 95,04
Mio Euro oder rund 60% erzielt werden.
Gesetzlich sind die Kassen verpflichtet, eine Kapitalgarantie zu gewähren, eine Zinsgarantie wäre eine
freiwillige Zusatzleistung der Kassen.
Der Unterschied zwischen Kapital- und Zinsgarantie ist darin zu sehen, dass die Kapitalgarantie vor dem Verlust
der Beiträge schützt, währenddessen die Idee der Zinsgarantie darin besteht, dass ein, unabhängig
von der Marktentwicklung, fixer Zinssatz zugesichert wird. Derzeit bietet keine MV-Kasse eine Zinsgarantie an.
Die Höhe der besonderen Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie belief sich im 3. Quartal
2006 auf 1,07 Mio Euro (0,70 Mio Euro am Jahresende 2005). |