Medizinische Versorgung in Tirol: Vereinbarung gutgeheißen  

erstellt am
10. 01. 07

Bozen (lpa) - Um die medizinische Versorgung der Südtiroler in den Einrichtungen des Bundeslandes Tirol sicherzustellen, hat die Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung gutgeheißen. Sie umfasst Leistungen in Innsbruck, Natters, Hall und Hochzirl.
Die Vereinbarung zwischen den Ländern Südtirol und Tirol stellt in erster Linie sicher, dass den Südtirolern in Tirol medizinische Leistungen zugestanden werden, die derzeit in Südtirol nicht abgedeckt werden können. "So haben die Südtiroler Zugang zu Universitätskliniken und öffentlichen Krankenhäusern im Bundesland Tirol, wobei wir den größten Teil der Kosten dafür tragen", erklärt dazu Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

Konkret umfasst die Vereinbarung Leistungen in den Gesundheitseinrichtungen, die von der Gesellschaft der Tiroler Landeskrankenanstalten (TILAK) geführt werden, also in erster Linie jene des Landeskrankenhauses, also der Universitätskliniken Innsbruck, aber auch jene des psychiatrischen Krankenhauses in Hall sowie der Landeskrankenhäuser in Natters und Hochzirl.
 
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