Bozen (lpa) - Um die medizinische Versorgung der Südtiroler in den Einrichtungen des Bundeslandes Tirol
sicherzustellen, hat die Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung gutgeheißen. Sie umfasst Leistungen
in Innsbruck, Natters, Hall und Hochzirl.
Die Vereinbarung zwischen den Ländern Südtirol und Tirol stellt in erster Linie sicher, dass den Südtirolern
in Tirol medizinische Leistungen zugestanden werden, die derzeit in Südtirol nicht abgedeckt werden können.
"So haben die Südtiroler Zugang zu Universitätskliniken und öffentlichen Krankenhäusern
im Bundesland Tirol, wobei wir den größten Teil der Kosten dafür tragen", erklärt dazu
Gesundheitslandesrat Richard Theiner.
Konkret umfasst die Vereinbarung Leistungen in den Gesundheitseinrichtungen, die von der Gesellschaft der Tiroler
Landeskrankenanstalten (TILAK) geführt werden, also in erster Linie jene des Landeskrankenhauses, also der
Universitätskliniken Innsbruck, aber auch jene des psychiatrischen Krankenhauses in Hall sowie der Landeskrankenhäuser
in Natters und Hochzirl. |