Was müssen Verbandkästen für Arbeitsstätten und Baustellen beinhalten? Woraus
besteht die Erste-Hilfe-Ausstattung für mehrspurige Kraftfahrzeuge?
Wien (ON) - Verbandkästen können Leben retten. Vorausgesetzt: Sie sind immer griffbereit,
richtig ausgestattet und die Benutzer wissen damit umzugehen. In Arbeitsstätten und auf Baustellen muss entsprechend
der Zahl der Arbeitnehmer ein oder mehrere ausreichend dimensionierte Verbandkästen bereitstehen. So sehen
es beispielsweise das ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung vor. Was ein solcher
Verbandkasten alles enthalten muss, um bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen wirkungsvoll erste
Hilfe leisten zu können, regelt ÖNORM Z 1020, die mit 1. Dezember 2006 neu veröffentlicht wurde.
Die wesentlichste Änderung der Neuausgabe betrifft den Einmal-Beatmumungsbehelf. Auf der Verpackung muss nun
deutlich lesbar sein, dass die Anwendung keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckungsgefahr darstellt.
Diese Änderung betrifft übrigens auch die Erste-Hilfe-Ausstattung für mehrspurige Kraftfahrzeuge,
die in ÖNORM V 5101 geregelt ist und ebenfalls mit 1. Dezember 2006 neu herausgegeben wurde. |