Verbandkästen und Erste-Hilfe-Ausstattung  

erstellt am
09. 01. 07

Was müssen Verbandkästen für Arbeitsstätten und Baustellen beinhalten? Woraus besteht die Erste-Hilfe-Ausstattung für mehrspurige Kraftfahrzeuge?
Wien (ON) - Verbandkästen können Leben retten. Vorausgesetzt: Sie sind immer griffbereit, richtig ausgestattet und die Benutzer wissen damit umzugehen. In Arbeitsstätten und auf Baustellen muss entsprechend der Zahl der Arbeitnehmer ein oder mehrere ausreichend dimensionierte Verbandkästen bereitstehen. So sehen es beispielsweise das ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung vor. Was ein solcher Verbandkasten alles enthalten muss, um bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen wirkungsvoll erste Hilfe leisten zu können, regelt ÖNORM Z 1020, die mit 1. Dezember 2006 neu veröffentlicht wurde. Die wesentlichste Änderung der Neuausgabe betrifft den Einmal-Beatmumungsbehelf. Auf der Verpackung muss nun deutlich lesbar sein, dass die Anwendung keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckungsgefahr darstellt. Diese Änderung betrifft übrigens auch die Erste-Hilfe-Ausstattung für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die in ÖNORM V 5101 geregelt ist und ebenfalls mit 1. Dezember 2006 neu herausgegeben wurde.
 
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