Hohe Mitnahmeeffekte beim Blum-Bonus nicht akzeptabel - bei leichterer Kündigungsmöglichkeit
muss Fortsetzung der Ausbildung garantiert sein
Wien (ak) - "Der Zuwachs bei den Lehrstellen ist viel zu gering", sagt Christoph Klein,
Leiter des AK Bereichs Soziales, zur Lehrlingsbilanz der Wirtschaftskammer für 2006: Von den insgesamt 3.510
zusätzlichen Lehrlingen sind nur 772 im ersten Lehrjahr. "Gleichzeitig brauchten Ende Dezember über
18.000 Jugendliche eine Lehrstelle im Betrieb, da ist der Zuwachs bei den Lehrstellen nur ein Tropfen auf den heißen
Stein", sagt Klein. Als "nicht akzeptabel" kritisiert er vor allem die "anscheinend hohen Mitnahmeeffekte"
beim Blum-Bonus für zusätzliche Lehrstellen: "12.000 Förderfälle im Jahr 2006 für
effektiv knapp über 3.500 Lehrstellen mehr zeigen, dass der Blum-Bonus in Richtung tatsächlicher Schaffung
neuer Lehrplätze reformiert werden muss, und zwar für neue Lehrplätze in Zukunftsberufen mit echten
Arbeitsmarktchancen." Dringend nötig sei die laut Regierungsprogramm geplante Einrichtung überbetrieblicher
Lehrwerkstätten und praxisorientierter Schulen, die jedem Jugendlichen Ausbildung bis zum Abschluss garantieren.
Nur unter dieser Voraussetzung dürfe es leichtere Kündigung von Lehrlingen geben.
"Die leichtere Kündigung von Lehrlingen kann nicht der erste Schritt sein, damit es mehr Lehrstellen
im Betrieb gibt", sagt Klein. "Erst wenn einem gekündigten Jugendlichen die Fortsetzung seiner bisherigen
Ausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen bis zum Lehrabschluss garantiert ist, kann über die Umsetzung
der Kündigungsmöglichkeit gesprochen werden." Begleitend erforderlich seien überdies wirksame
Maßnahmen gegen den Missbrauch von Förderungen: Es darf keine Betriebe geben, die Lehrlinge im ersten
Lehrjahr mit relativ niedriger Lehrlingsentschädigung und hohen Förderungen als billige Hilfsarbeiter
missbrauchen, um sie dann mit Ende des ersten Lehrjahres durch Kündigung gegen den nächsten Lehrling
auszutauschen. Klein: "Es muss daher sichergestellt werden, dass es eine Kündigung nur bei einer echten
Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Lehrverhältnisses gibt." |