Wien (bgf) - "Bei einer in der Steiermark geborenen und in Kärnten aufgezogenen Kuh wurde vor
kurzem das Vorliegen der Rinderkrankheit BSE bestätigt", bestätigte Gesundheitsministerin Andrea
Kdolsky am 25.01. "In Österreich wurden seit Dezember 2000 mehr als 1,2 Millionen BSE-Tests durchgeführt,
seit 1990 besteht ein Tiermehlfütterungsverbot für Wiederkäuer. Der Vergleich mit anderen Ländern
wie beispielsweise Deutschland mit 363 BSE-Fällen oder der Schweiz mit 459 zeigt, dass die Vorsichtsmaßnahmen
greifen und das österreichische BSE-Überwachungsprogramm lückenlos funktioniert."
Betroffen sind ein Kärntner Familienbetrieb (Bezirk St. Veit an der Glan) mit 60 Rindern sowie ein steirischer
Familienbetrieb (Bezirk Knittelfeld) mit 21 Rindern.
Durch die exakten Informationen der AMA-Rinderdatenbank war eine einwandfreie Identifikation sichergestellt:
Die betroffene Fleckviehkuh wurde am 2. März 1996 am Betrieb im Bezirk Knittelfeld geboren und 1998 an den
Betrieb in St. Veit/Glan verkauft. Das Tier verendete am 12. Jänner 2007 ohne klinische BSE-Symptome und wurde
in die örtliche Tierkörperverwertung Unterfrauenhaid verbracht. "Fleisch oder sonstige Produkte
kamen nicht in die Lebensmittelkette", so Kdolsky. In der AMA-Rinderdatenbank sind 8 Nachkommen eingetragen:
1 verendet, 5 geschlachtet und 2 noch am Betrieb.
Gemäß den EU-Vorschriften ist bei BSE-Fällen vorgesehen, nur die Geburtskohorte und die Futtermittelkohorte
(die Kohorte sind all jene Tiere, die ein Jahr vor bzw. ein Jahr nach dem betroffenen Tier geboren wurden) zu keulen:
Hierbei wurden am Betreib im Bezirk Knittelfeld 19 Tiere erhoben, wobei sämtliche Tiere bereits geschlachtet
waren und keine positiven BSE-Testergebnisse vorliegen. Das bedeutet, dass auch am Betrieb aus St. Veit/Glan keine
weiterführenden Keulungen erforderlich sind.
Die bisherigen BSE-Fälle wurden im Dezember 2001 in Niederösterreich, im Juni 2005 in Vorarlberg, im
Oktober 2005 in Salzburg, im Mai 2006 in Oberösterreich und im Juni 2006 in Tirol festgestellt.
"Für die Konsument/innen besteht keinerlei Gefahr. Die hervorragende Zusammenarbeit mit den Landes-Behörden
hat ebenfalls dazu beigetragen, jegliches Risiko auszuschließen", so Gesundheitsministerin Kdolsky abschließend. |