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Freizügigkeit von Studierenden |
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erstellt am
24. 01. 07
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Kommission richtet Aufforderungsschreiben an Österreich und Belgien
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat am 24.01. beschlossen, aufgrund
von Beschränkungen des Zugangs zu den Hochschulbildungssystemen dieser Länder für Inhaber von in
anderen Mitgliedstaaten erworbenen Sekundarschulabschlüssen sogenannte Aufforderungsschreiben an Österreich
und Belgien zu richten. Beide Länder haben nun zwei Monate Zeit für eine Antwort an die Europäische
Kommission. Die Kommission anerkennt, dass es sich bei der Frage des Universitätszugangs in einigen Mitgliedstaaten
um ein sensibles Thema handelt. Die Kommission wird deshalb bei der Ausübung ihrer Aufgabe als Hüterin
der Verträge offen für eine Fortsetzung des Dialogs mit den österreichischen und belgischen Behörden
bleiben.
Im Fall Österreichs ist das Aufforderungsschreiben eine Folgemaßnahme zu dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs vom Juli 2005. Die österreichischen Gesetze hatten vorgeschrieben, dass die Inhaber von in anderen
Mitgliedstaaten erworbenen Sekundarschulabschlüssen nachweisen müssen, dass sie die vom Staat der Ausstellung
dieser Abschlüsse aufgestellten besonderen Voraussetzungen des Zugangs zu der gewählten Studienrichtung
erfüllen (z. B. Bestehen einer Zulassungsprüfung). Das Gericht urteilte, dass das österreichische
Recht die Inhaber von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Sekundarschulabschlüssen diskriminiere, weil diese
nicht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Inhaber von in Österreich erworbenen Sekundarschulabschlüssen
Zugang zum Hochschul- und Universitätsstudium in Österreich haben (Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG).
In Bezug auf eine mögliche Rechtfertigung einer solchen Diskriminierung stellte der Europäische Gerichtshof
insbesondere fest, dass Österreich "nicht dargetan hat, dass … der Bestand des österreichischen
Bildungssystems im Allgemeinen und die Wahrung der Einheitlichkeit der Hochschulausbildung im Besonderen gefährdet
wären" durch die Anzahl von Studierenden aus anderen Ländern, hauptsächlich Deutschland, wenn
keine restriktiven Maßnahmen getroffen worden wären.
Nach dem Urteil des Gerichtshofs änderte Österreich das fragliche Universitätsgesetz zwei Mal, zunächst
im Juli 2005, um dem Gerichtsurteil Folge zu leisten, und dann erneut im Juni 2006, um die Zugangsbeschränkungen
erneut einzuführen. Gemäß der zweiten Änderung könnten für einige Studiengänge
75 % der Studienplätze für Bewerber mit einem in Österreich erworbenen Sekundarschulabschluss reserviert
werden (und 20 % für andere Studierende aus der EU, die verbleibenden 5 % für Studierende aus Drittländern).
Ein nachfolgend verabschiedeter Erlass sah vor, dass diese Quoten für die Fächer Medizin und Zahnmedizin
bis Ende 2007 eingeführt werden sollten.
Das heute versandte Aufforderungsschreiben - auf der Grundlage von Artikel 228 EG-Vertrag (also wegen Nichtanwendung
des Urteils des Gerichtshofs) - besagt, dass die Kommission nach Prüfung der bislang von den österreichischen
Behörden vorgebrachten Argumente zu diesem Zeitpunkt zu der Ansicht gelangt ist, dass Österreich dem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch immer nicht Folge geleistet hat, und Österreich daher auffordert,
eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Belgien - genauer gesagt das Parlament der französischsprachigen Gemeinschaft - hat im Juni 2006 eine Verordnung
erlassen, mit der für bestimmte Medizinstudiengänge eine Quote von 70 % für Studierende mit
Wohnsitz in Belgien eingeführt wurde.
Mit dem heutigen Aufforderungsschreiben weist die Europäische Kommission - aus ähnlichen Gründen
wie im Falle Österreichs - darauf hin, dass dieses System EU-Bürger diskriminiert, die nicht in Belgien
wohnen, und dass Belgien die Einführung dieses Systems nicht begründet hat.
Die Sache liegt dennoch anders als im Falle Österreichs: Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich
bereits im Juli 2004 ein Urteil gegen ein früheres diskriminierendes System in Belgien gesprochen. In der
Zwischenzeit (2003) hatte Belgien noch vor dem Urteil des Gerichtshofes alle diskriminierenden Regelungen aus seinen
Gesetzen gestrichen, so dass das Vertragsverletzungsverfahren von der Kommission eingestellt wurde.
Das neue, von der französischsprachigen Gemeinschaft 2006 verabschiedete Gesetz, das zum akademischen Jahr
2006-2007 in Kraft trat, wird daher als neuer Verstoß betrachtet. Daher stützt sich das Aufforderungsschreiben
der Kommission in diesem Fall auf Artikel 226 EG-Vertrag (Einleitung eines neuen Verfahrens).
Beide Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, zu den Argumenten der Europäischen Kommission Stellung zu
nehmen. |
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Gusenbauer: "Klare und harte Gespräche mit EU-Kommission führen"
"Nicht einsichtig, dass Österreich die Universitätsprobleme Deutschlands
lösen soll"
Wien (sk) - "Es ist nicht einsichtig, dass ein kleines Land wie Österreich die Universitätsprobleme
des viel größeren Deutschlands lösen soll", betonte Bundeskanzler am 24.01. nach dem Ministerrat
zur Medizin-Quotenregelung. Hier seien "klare und harte Gespräche" mit der EU-Kommission zu führen,
auch sei der "gesamte, noch mögliche Instanzenzug in der EU noch nicht ausgeschöpft". Es könnten
hier noch eine Reihe von Schritten genutzt werden, ergänzte Gusenbauer. Bezüglich Studiengebühren
gelte es, die innert vier Wochen zu erwartenden Ergebnisse der unter Minister Hahn eingesetzten Arbeitsgruppe abzuwarten
und die Ergebnisse dann mit den Studierenden zu diskutieren.
Zum von der EU-Kommission angestrengten neuen EU-Verfahren gegen Österreich wegen der Quotenregelung für
Medizinstudenten hielt Gusenbauer fest, dass er "nicht froh ist, wenn das stattfinden sollte". In den
nächsten Jahren gehen 1.600 ÄrztInnen in Pension – wenn man den daraus resultierenden Ärztemangel
verhindern wolle, müsse man die Ausbildung der österreichischen Mediziner sicherstellen, so Gusenbauer.
Die EU müsse sich "bewusst" sein, dass sie – im Falle der Aufhebung der Beschränkungen für
ausländische Studierende – "die Verantwortung für einen so entstehenden Ärztemangel in Österreich
trägt". Es gehe hier "nicht um Nebensächlichkeiten, sondern um die Frage der Sicherung der
ärztlichen Versorgung der österreichischen Bevölkerung", schloss der Bundeskanzler. |
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Rack kritisiert erneutes Uni-Mahnverfahren der EU
Kommission übersieht zentralen Aspekt ihrer Aufgabe
Brüssel (övp-pd) - "Die Europäische Kommission macht es sich wieder einmal zu
leicht: Einfach ein neues Verfahren einzuleiten und klagen zu wollen, ist für eine zukunftssichernde Lösung
der österreichischen Universitätensituation und der gesamteuropäischen Problematik nicht ausreichend",
kritisierte der steirische Europaparlamentarier Univ. Prof. Dr. Reinhard Rack am 24.01. die Ankündigung der
EU-Kommission, ein Mahnverfahren gegen Österreich einzuleiten. "Die Kommission vergisst erneut, dass
sie nicht nur Hüterin der Verträge, sondern auch Motor der europäischen Integration sein sollte.
In einem zentralen Bereich der europäischen Innenpolitik, bei der Frage der Studienfreiheit in den europäischen
Mitgliedstaaten, gibt es Schwierigkeiten. Die Kommission sieht dieses Problem zwar, zieht sich aber rein auf eine
Anrufung des Europäischen Gerichtshofes zurück. Das kann man nicht als engagierten und kompetenten Lösungsansatz
bezeichnen", so Rack weiter.
In der Frage des Hochschulzugangs im Binnenmarkt sei mehr erforderlich, nämlich ähnliche Vorgangsweisen,
wie sie etwa im Umfeld des so genannten Bologna-Prozesses seit geraumer Zeit erfolgreich verfolgt würden.
"Der Weg zur Lösung liegt in europaweiten Absprachen zwischen den Mitgliedstaaten, die sicherstellen,
dass das Recht zu Studieren den Binnenmarktregeln folgt und sich daran orientiert", meinte Rack. Solche Absprachen
müssten aber, wie das seit Jahrzehnten auch aus dem Sozialversicherungsrecht für Arbeitnehmer bekannt
sei, mit begleitenden Finanzregeln versehen werden. "Es ist für uns alle seit langem selbstverständlich,
dass nicht aus jedem Mitgliedstaat mit niedrigen Sozialversicherungskosten und dementsprechend niedrigen Leistungen
ohne weiteres in die Höchstleistungsländer umgestiegen werden kann. Ebenso wenig dürfen wir es akzeptieren,
dass denjenigen Mitgliedsländern, die aus Überzeugung - und kompetenzrechtlich durchaus abgesichert -
ihr Recht auf möglichst freien Unizugang wahren wollen, dieser Ansatz zur Kostenfalle wird und ihnen mit dem
Gerichthof gedroht wird", betonte Rack.
Der Grazer Universitätsprofessor wies die Kommission auch erneut darauf hin, dass allein an der Veterinärmedizinischen
Universität Wien derzeit bis zu 75 Prozent ausländischer Studenten inskribiert seien. "Wenn es nur
um die zahlenmäßige Quantifizierung des Problems geht, sollte es sich auch bis zur Kommission durchgesprochen
haben, dass sich auch bei den so genannten Problemstudien Medizin oder Psychologie, das Interesse der deutschen
Studierenden in Größenordnungen bewegt, die für eine Weiterführung des österreichischen
Unibetriebs und die nachfolgende Versorgung der Bevölkerung mit qualifizierten Absolventen zum Problem geworden
ist", so Rack abschließend. |
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Grünewald: Hahn muss bei Uni-Zugang rechtzeitig handeln
Grüne für europäische Transferzahlungen bei Studierendenmobilität
Wien (grüne) - Angesichts des neuen EU-Verfahrens gegen Österreich wegen der Quotenregelung
beim Uni-Zugang appellierte der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, an Wissenschaftsminister
Hahn, rechtzeitig zu handeln, um eine EU-Rechtskompatible Lösung sicherzustellen. "Es gab schon bei weit
diffizileren Problemen Einigungen auf EU-Ebene. Warum soll das nicht in diesem Fall auch möglich sein? Minister
Hahn könnte durch einen Interessensausgleich in Brüssel punkten. Die vergangene Regierung hat durch beharrliches
Nichtstun die heutige Misere maßgeblich mitzuverantworten. Dieser Fehler darf nicht wiederholt werden,"
so Grünewald.
Für die Grünen sei eine europäische Regelung der Finanzierung grenzüberschreitenden Studierendenströme
die einzige faire Lösung, bei der einzelne, vor allem kleinere Mitgliedstaaten nicht überfordert werden.
"Transferzahlungen zwischen den Mitgliedsstaaten wie etwa beim Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
wären denkbar. Mittelfristig müssen jedenfalls mehr und qualitativ hochwertigere Studienplätze geschaffen
werden. Und es muss eine Europäische Lösung für die Erhöhung der Hochschulzugangsquote angestrebt
werden", so Grünewald. |
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Darmann: Lösung im Interesse der österreichischen Studenten notwendig
"BZÖ-Modell Uni-Scheck einführen"
Wien (bzö) - "Vor allem muß nun im Interesse der österreichischen Studenten,
aber im Einklang mit dem EU-Recht eine Lösung gefunden werden", meinte der BZÖ- Wissenschaftssprecher
Abg. Gernot Darmann zur Entscheidung der EU-Kommission, ein neues EU-Verfahren gegen Österreich wegen der
Quotenregelung für Medizin-Studenten zu starten.
Da es sich bei dieser Entscheidung um ein Mahnschreiben der EU handle, bleibe nun ein genügend großes
Zeitfenster bestehen, damit man hier eine von allen Parteien getragene Lösung finden könne. "Österreich
muß hier gemeinsam in Brüssel eine einheitliche Lösung präsentieren, die dann auch langfristig
in Europa stand hält", betonte Darmann.
Als ein tragbares Modell schlage er, Darmann, das BZÖ-Modell des Uni-Schecks vor. Dieses Modell benachteilige
die österreichischen Studierenden nicht und sei EU-konform. "Wir müssen den Ansturm von deutschen
Numerus Clausus-Flüchtlingen dauerhaft stoppen. Dafür sollen die Studiengebühren im ersten Semester
auf 5000 Euro angehoben werden. Österreichische Maturanten erhalten einen Uni-Scheck in der Höhe von
4.621,27 Euro, wodurch der Uni-Beitrag für sie weiterhin 378,73 Euro beträgt. Dies würde den Zustrom
deutscher Studenten bremsen, den österreichischen Studenten ihren Studienplatz sichern und den Unis mehr Geld
bringen", erklärte Darmann abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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