Schikanöse Ausbildungsmethoden sind noch nicht Vergangenheit  

erstellt am
24. 01. 07

Jahresberichte 2004 und 05 der BH-Beschwerdekommission im Parlament
Wien (pk) - Wie wichtig es für die SoldatInnen des Bundesheeres ist, sich bei Missständen im Dienstalltag oder im Fall von Fehlverhalten ihrer militärischen Vorgesetzten an eine kompetente und unabhängige Stelle wenden zu können, von der sie Rat und Hilfe bekommen können, zeigen einmal mehr die kürzlich publizierten Jahresberichte der Parlamentarischen Bundesheer- Beschwerdestelle über die Jahre 2004 und 2005 samt Stellungnahme des Verteidigungsministers ( III-16 d.B.).

Denn bedauerlicherweise kommt es immer noch vor, dass Grundwehrdiener von Ausbildern beleidigend beschimpft ("Wappler"), bedroht ("Ich nehme deine Mandeln raus und hack' dich um") oder gar tätlich angegriffen werden. So liest man etwa im Jahresbericht 2004 von einem Ausbilder, der einen Rekruten am Hals packte, "um einen Kaugummi zu entfernen". Auch schikanöse Ausbildungsmethoden gehören noch nicht ganz der Vergangenheit an. Teilnehmern einer "Feldwoche" in der kalten Jahreszeit wurde etwa beim Morgensport befohlen, in einen Schotterteich zu springen - die Lufttemperatur lag an diesem Tag knapp über dem Gefrierpunkt, die Wassertemperatur betrug 5 Grad Celsius.

Die Reaktionen des Bundesheeres auf Fehlverhalten bei der Ausbildung junger Menschen reicht je nach Schweregrad von Belehrungen über Disziplinarmaßnahmen bis hin zu Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen. Angesichts der stets wachsenden Anforderungen an das Ausbildungspersonal setzt das Bundesheer verstärkt auf professionelle Schulung und Weiterbildung. Menschenführung, Kommunikations- und Motivationstraining stehen auf dem Programm aller Akademien und Schulen des Heeres, liest man in der Stellungnahme des Ressorts. Beschwerdekommission und Ministerium unterstreichen ihre enge Zusammenarbeit beim Abstellen von Missständen. Die Vorsitzenden der parlamentarischen Bundesheerbeschwerdekommission - Abgeordneter Anton Gaal (amtsführender Vorsitzender seit 1.1.2005), Chefredakteur Walter Seledec und Abgeordneter a.D. Paul Kiss - betonen, dass Probleme häufig bereits im Stadium des Erhebungsverfahrens zufriedenstellend gelöst werden können.

Die parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission nimmt nicht nur Beschwerden entgegen, sie wird auch immer wieder von sich aus aktiv und führt amtswegige Überprüfungen durch. Im Jahr 2004 zählten dazu jene schweren Ausbildungs-Missstände bei "Geiselnahme/-haft"-Übungen in drei Kasernen, die in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wurden. Auf einem Video waren Rekruten zu sehen, die bei einer Geiselnahme-Übung mit Säcken über den Köpfen auf Asphalt knien mussten und dabei beschimpft sowie mit Wasser abgespritzt wurden. Den Rekruten wurde akustisch die Anwendung körperlicher Gewalt nicht nur vorgetäuscht, es kam auch zu Übergriffen. In einem andern Fall mussten Rekruten gefesselt und mit Sporthauben über dem Gesicht stundenlang in einer unbeheizten Reithalle verbringen. Teilnehmer eines Kaderfortbildungskurses waren - ebenfalls im Rahmen einer Geiselnahmeübung - gefährdet, weil sie mit Säcken über dem Kopf in einem Kraftfahrzeug ungesichert transportiert wurden. Bei "Crowd and Riot Control"-Übungen mit der Annahme einer Auseinandersetzung zwischen Soldaten im Friedenseinsatz und gewaltbereiten Demonstranten verabsäumten es die verantwortlichen Ausbilder, die als Demonstranten-Darsteller eingesetzten Grundwehrdiener mit entsprechender Schutzkleidung zu versehen - Verletzungen waren die Folge.

Die Bundesheerbeschwerdekommission sah die erhobenen Vorwürfe im Zuge der Ermittlungen großteils als bestätigt an, beurteilte den Ablauf der Geiselnahme/haft-Übungen "als Verstoß gegen die Menschenwürde", stellte mangelhafte oder fehlende Dienstaufsicht fest, vermisste Vorschriften für die Ausbildung von Grundwehrdienern beim Ausbildungsziel "Geiselnahme/-haft" und sprach daher eine besondere Empfehlung aus. Die Umsetzung ihres Vorschlages per Erlass vom 9.12.2004, Grundwehrdiener zum "Verhalten bei Geiselnahme und Gefangennahme" nicht praktisch auszubilden, sondern nur allgemein zu informieren, begrüßt die Beschwerdekommission ausdrücklich.

In der Stellungnahme des Bundesministeriums zu den "Foltervorwürfen" und "Handlungen gegen die Menschenwürde" bei der der Ausbildung in verschiedenen Verbände des Bundesheeres wird vorausgeschickt, dass es sich bei den kritisierten Ausbildungsinhalten um die Darstellung der psychischen Belastung in Gefangenschaft und um Übungen zum Verhalten in Gefangenschaft gehandelt habe. Die zur Untersuchung der Vorwürfe zuständige Abteilung Disziplinar&Beschwerdewesen habe die Ergebnisse ihrer Erhebungen unverzüglich an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt, was insgesamt 14 kriminalpolizeiliche Strafanzeigen zur Folge hatte. Mangels ausreichender Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung wurden die Anzeigen von den Staatsanwaltschaften aber zurückgelegt. Der Vorwurf der Verletzung der Menschenrechte habe keine Bestätigung gefunden. In keinem Fall sei es zu Misshandlungen, menschenunwürdiger Behandlung oder Folter gekommen, liest man in der Stellungnahme des Ressorts. Festgestellt wurden jedoch Verfehlungen gegen Dienstvorschriften, die disziplinär geahndet wurden.

Aus der Beschwerde-Statistik 2004 und 2005
Im Jahr 2004 nahm die Zahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr insgesamt von 584 auf 474 ab. 53 % der beschwerderelvanten Sachverhalte waren Personalangelegenheiten, 35 % betrafen Ausbildung und Dienstbetrieb. In 14 Fällen wurden amtswegige Überprüfungen eingeleitet. 318 Verfahren konnten 2004 abgeschlossen werden, außerdem wurden 2004 263 unerledigte Verfahren aus dem Jahr 2003 erledigt. Das Büro der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission nahm im Jahr 2004 4420 telefonische oder schriftliche Anfragen entgegen.

2005 wurden 632 Beschwerden eingebracht und 22 amtswegige Überprüfungen eingeleitet. Das Beschwerdeaufkommen stieg damit gegenüber dem Jahr 2004 auf insgesamt 654. Die Beschwerden betrafen zu 42 % Personalangelegenheiten und zu 40 % Ausbildung und Dienstbetrieb. Von den 654 Verfahren konnten 534 bereits im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Erledigt wurden auch 156 im Jahr 2004 unerledigt gebliebene Verfahren. 2005 wurden 3933 telefonische oder schriftliche Anfragen an die Beschwerdekommission herangetragen.
 
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