Soft Loan - Rahmenabkommen mit Tunesien in Kraft getreten  

erstellt am
24. 01. 07

Wien (bmf) - Mit 1. Jänner 2007 ist das Abkommen über finanzielle Kooperation zwischen Österreich und Tunesien in Kraft getreten. Damit wird nunmehr auch mit Tunesien ein bilateraler Rahmen für die Gewährung österreichischer Soft Loans für Exportgeschäfte geschaffen und die Bedeutung der finanziellen Kooperation hervorgehoben. Im Interesse aller Beteiligten wird eine effiziente Vorgangsweise bei der Auswahl und Prüfung konkreter Soft-Loan Projekte sicher gestellt.

Nach dem in Kraft treten eines ähnlichen Abkommens mit Bosnien-Herzegowina am 1. November 2006, stellt das Abkommen mit Tunesien einen weiteren konsequenten Schritt des BMF dar, im Rahmen seiner Außenwirtschaftsstrategie Wachstum und Beschäftigung durch eine Steigerung von Exporten österreichischer Unternehmen nachhaltig zu unterstützen.

Das Abkommen ist vorläufig auf zwei Jahre befristet und sieht einen Finanzierungsrahmen bis zu 75 Mio. Euro vor. Weitere Abkommen mit ausgewählten Ländern innerhalb der österreichischen Soft-Loan-Schwerpunktregionen befinden sich in Verhandlung.
 
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