Wien (bmf) - Mit 1. Jänner 2007 ist das Abkommen über finanzielle
Kooperation zwischen Österreich und Tunesien in Kraft getreten. Damit wird nunmehr auch mit Tunesien ein bilateraler
Rahmen für die Gewährung österreichischer Soft Loans für Exportgeschäfte geschaffen und
die Bedeutung der finanziellen Kooperation hervorgehoben. Im Interesse aller Beteiligten wird eine effiziente Vorgangsweise
bei der Auswahl und Prüfung konkreter Soft-Loan Projekte sicher gestellt.
Nach dem in Kraft treten eines ähnlichen Abkommens mit Bosnien-Herzegowina am 1. November 2006, stellt
das Abkommen mit Tunesien einen weiteren konsequenten Schritt des BMF dar, im Rahmen seiner Außenwirtschaftsstrategie
Wachstum und Beschäftigung durch eine Steigerung von Exporten österreichischer Unternehmen nachhaltig
zu unterstützen.
Das Abkommen ist vorläufig auf zwei Jahre befristet und sieht einen Finanzierungsrahmen bis zu 75 Mio. Euro
vor. Weitere Abkommen mit ausgewählten Ländern innerhalb der österreichischen Soft-Loan-Schwerpunktregionen
befinden sich in Verhandlung. |