Mailand (unicredit) - Der Verwaltungsrat der UniCredito Italiano S.p.A. ("UniCredit") als Hauptgesellschafterin
der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG ("HVB") sowie der Bank Austria Creditanstalt AG ("BA-CA")
hat am 23.01. beschlossen, Squeeze-out-Verfahren bei beiden Banken einzuleiten und wird ein förmliches Verlangen
an die jeweiligen Vorstände der Gesellschaften richten. UniCredit hält derzeit 95 % des Grundkapitals
der HVB und 94,98 % des Grundkapitals der BA-CA und ist damit zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens nach
dem deutschen bzw. dem österreichischen Recht berechtigt. Durch den geplanten Squeeze-out zielt UniCredit
auf eine Vereinfachung der operativen Abstimmungsprozesse zwischen den Gruppengesellschaften, um die Reaktionsgeschwindigkeit
auf Marktveränderungen weiter zu verbessern und den laufenden Reorganisationsprozess innerhalb der Gruppe
zu erleichtern. Alessandro Profumo, Chief Executive Officer, kommentiert: "Dies ist ein natürlicher Schritt
zur weiteren Integration der Gruppe, von dem unsere Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre profitieren werden.
UniCredit sieht HVB und BA-CA unverändert als wichtige Eckpfeiler der gesamten Gruppe und unterstützt
deren Management bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Wachstumsstrategien."
UniCredit beabsichtigt, dass zur Durchführung des Squeeze-outs bei der HVB ein Beschluss der Hauptversammlung
nach §§ 327a ff. des deutschen Aktiengesetzes gefasst wird, und zwar vorzugsweise in der kommenden ordentlichen
Hauptversammlung der HVB am 16. Mai 2007. UniCredit wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den übrigen
Aktionären der HVB auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens eine angemessene Barabfindung für jede
HVB-Stammaktie anbieten. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen sachverständigen Prüfer
geprüft werden, der vom zuständigen Landgericht München ausgewählt und bestellt werden wird.
UniCredit beabsichtigt zur Durchführung des Squeeze-Outs bei der BA-CA, und zwar vorzugsweise in der kommenden
Hauptversammlung, welche am oder vor dem 3. Mai 2007 stattfinden soll, einen entsprechenden Beschlussvorschlag
nach dem österreichischen Gesellschafter- Ausschlussgesetz zu unterbreiten. UniCredit wird entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Barabfindung für jede BA-CA Stammaktie anbieten. Die Höhe
der Barabfindung wird von UniCredit und BACA auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens gemeinsam festgelegt
werden; ihre Angemessenheit wird von einem vom Handelsgericht Wien auf gemeinsamen Antrag von UniCredit und BA-CA
hin ernannten sachverständigen Prüfer geprüft werden. UniCredit beabsichtigt in jedem Fall, dass
die Stellung der Namensaktionäre AVZ und des BR-Fonds und deren durch das bestehende Restated Bank of the
Regions Agreement vertraglich zugesicherten Rechte gewahrt bleiben.
UniCredit wird bei der Transaktion von Merrill Lynch International (finanzielle Aspekte) und Freshfields Bruckhaus
Deringer (rechtliche Aspekte) beraten.
Mit einer Marktkapitalisierung von derzeit rund 70 Milliarden Euro zählt UniCredit zu den führenden Finanzgruppen
in Europa. UniCredit ist in weltweit 20 Ländern präsent, hat 35 Millionen Kunden und 7.000 Filialen.
Per 30. September 2006 beschäftigte die Gruppe ca. 142.000 Mitarbeiter, die Bilanzsumme betrug etwa 822 Milliarden
Euro. |