Raus: Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmenpakete gegen Umgebungslärm
erarbeitet
Salzburg (lk) - Die Umgebungslärm-Richtlinie der EU bezweckt die Bekämpfung schädlicher
Auswirkungen des Lärms, der beispielsweise durch den Straßen-, Flug- und Eisenbahnverkehr sowie im Umfeld
von Industriegeländen entsteht. Zur Bewertung des Umgebungslärms sind, ab einer bestimmten Verkehrsfrequenz
für die Ballungsräume (Stadt Salzburg), strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Für Straßen
liegt die Frequenz-Grenze, ab der eine solche Lärmkarte erstellt wird, bei sechs Millionen Kraftfahrzeugen
pro Jahr. Diese strategische Lärmkarte ist bis 30. Juni 2007 auszuarbeiten. "Unsere Experten arbeiten
derzeit intensiv an der Erstellung einer solchen Lärmkarte", so Umweltreferent Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Othmar Raus am 05.02. Daran anschließend sind zur Bekämpfung der Lärmprobleme Aktionspläne
zu erstellen, die ersten bis zum 18. Juli 2008.
Im österreichischen Recht wurde der Lärm als so genannte "Annexmaterie" den einzelnen Verwaltungstatbeständen
zugeordnet, was dazu führt, dass es rechtlich eine Aufsplittung in "Bundeslärm" (z.B. auf Bundesstraßen,
Eisenbahnen) und “Landeslärm“ (z.B. auf Landes- und Gemeindestraßen) gibt.
"Dieser vom Bund vorgegebene Ansatz geht völlig an der Lärmproblematik vorbei und erschwert die
Zuordnung der Maßnahmen. Oft genug liegen verschiedene Lärmquellen, für die – juristisch gesehen
– unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen würden, in unmittelbarer Nähe zueinander, etwa im Salzachtal,
wo die Autobahn neben der Eisenbahn und neben der Landesstraße situiert ist“, so Raus.
Dem entsprechend ist am 4. Juli 2005 das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz für die Bereiche Bundesstraßen-Verkehr,
Eisenbahnverkehr, ziviler Flugverkehr und Industrieanlagen-Verkehr erlassen worden. Hier ist der Bund für
die Ausarbeitung der strategischen Lärmkarten und die Erstellung von Aktionsplänen verantwortlich.
"Derzeit arbeiten unsere Experten daran, eine entsprechende Regelung für das Salzburger Landesrecht zu
erarbeiten. Diese geht in Kürze in die Begutachtungsphase", führte der Umweltreferent aus: "Dem
Entwurf zufolge wird die Landesregierung zuständig sein für die Erstellung der strategischen Lärmkarten
und Aktionspläne für Landes- und Gemeindestraßen, aber auch für öffentliche Privatstraßen
und die so genannten Bundesstraßen B", präzisierte Raus. Die Ausarbeitung der strategischen Lärmkarten
durch die Landesregierung auch für die Gemeindestraßen ist auf Grund der Komplexität der Problematik
sachlich geboten, da die Lärmkarten einheitlich erstellt werden müssen.
Geplant ist, die Ausarbeitung der strategischen Lärmkarten für den Straßenverkehr im Auftrag der
Landesregierung von der Asfinag vornehmen zu lassen, was die bei Weitem kostengünstigste Variante darstellt.
Diese Lösung kommt allerdings nicht für alle betroffenen Straßen zum Tragen; für einige werden
die strategischen Lärmkarten von der Umweltschutzabteilung des Landes erstellt werden. |