Verbesserungen für burgenländische Familien
Eisenstadt (blms) - Familienlandesrätin Verena Dunst stellte am 30.01. die Novelle des Familienförderungsgesetzes
vor, die in der kommenden Landtagssitzung am Donnerstag, den 1. Feber beschlossen wird. Mit dem neuen Gesetz
soll eine qualitative Verbesserung für Familien erreicht werden. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfes umfassen
die Umwandlung des Familienbonus in einen Kinderbonus, die Einführung eines Kinderbetreuungszuschusses und
die Berücksichtigung der bisher im Rahmen von Richtlinien vergebenen Förderung des Ankaufs eines Familienautos
als gesetzliche Förderung. Die Novelle wird voraussichtlich im April in Kraft treten.
Durch die Einführung eines Kinderbetreuungszuschusses soll zwecks schnellstmöglicher Rückkehr von
Erziehungsberechtigten in den Arbeitsprozess die vorkindergärtliche Kinderbetreuung in einer Kinderkrippe
oder bei einer Tagesmutter finanziell unterstützt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass
für das Kind kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen wird, die Unterbringung aus Anlass einer Berufstätigkeit
erfolgt und die Aufnahme in einem Kindergarten nicht möglich ist. Übernommen werden 50 Prozent der monatlichen
Betreuungskosten bis zu 100 Euro monatlich, antragsberechtigt sind Förderungswerber vom 31. bis 42. Lebensmonat
des Kindes. Die Förderung wird für höchstens sechs Monate gewährt und rückwirkend in einem
ausbezahlt.
Das Beibehalten der geltenden Familienförderung für Mehrlingsgeburten gewährleistet, dass für
jedes Mehrlingskind Fördergeld zur Verfügung steht und unabhängig vom Einkommen gewährt wird.
Dabei wird bei einer Zwillingsgeburt ein einmaliger Betrag von 700 Euro und bei einer Drillingsgeburt ein einmaliger
Betrag von 1.000 Euro gewährt. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich der Betrag um 300 Euro.
Die Antragsstellung hat bis spätestens sechs Monate nach der Geburt zu erfolgen. Die Schulstarthilfe wird
als Einmalbetrag in der Höhe von 100 Euro gewährt. Sie ist einkommensabhängig und wird z.B. bei
einem Ehepaar mit zwei Kindern bis zu einer Einkommenshöchstgrenze von 1.960 Euro netto monatlich gewährt.
Weiters wird die Förderung des Ankaufs eines Familienautos nunmehr im Familienförderungsgesetz geregelt.
Die Förderung steht bei mindestens vier Kindern bis zum 18. Lebensjahr zur Verfügung. Dabei ist ein einmaliger
Förderungsbetrag in der Höhe von 1.500 Euro bei einem Antrag binnen sechs Monaten ab Kaufabschluss möglich.
Die Erstzulassung sollte jedoch nicht älter als 5 Jahre sein. Mit dem Kinderbonus (ehemals Familienbonus)
wird einkommensschwächeren Familien vom Land ein Zuschuss gewährt. Mit der Novelle soll dieser Bonus
bereits während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes gewährt werden.
"Kinder benötigen in den ersten Lebensjahren am meisten Betreuung. Der Bedarf an finanzieller Unterstützung
ist in der Karenzzeit von Mutter und Vater besonders hoch. Eine Berufstätigkeit beider Elternteile rechnet
sich – bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze – vor dem Kindergarten kaum, da vorkindergärtliche Betreuungseinrichtungen
entsprechend teuer sind. Die neue Förderung stellt daher auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes ab und
soll durch spezielle Maßnahmen den früheren Wiedereinstieg in den Beruf fördern", so Dunst.
Das Burgenländische Familienförderungsgesetz wurde in seiner Stammfassung am 1. Jänner 1992 in Kraft
gesetzt. Ziel des Gesetzes war, Familien bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder durch Gewährung eines Familienzuschusses
zu unterstützen. Mit der Novelle im Jahr 2002 wurde zum einen die bis dahin als Familienzuschuss gewährte
Förderung in Familienbonus umbenannt und die Zielgruppe geändert (abhängig vom Alter des Kindes).
Zum anderen wurden mit der Novelle 2002 die Schulstarthilfe und die Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
als zwei neue Förderungen in das Gesetz aufgenommen. |