Umweltsünder sollen für Schaden aufkommen  

erstellt am
12. 02. 07

Bundes-Umwelthaftungsgesetz in Begutachtungsphase – EU-Kommission will gegen Umweltsünder scharf vorgehen
Wien (bmlfuw) - Wer erhebliche Umweltschäden verursacht, soll in Zukunft auch alle damit verbundenen Kosten tragen. Der ambitionierte Entwurf eines Bundes-Umwelthaftungsgesetzes, der bis 23. März 2007 in Begutachtung ist, sieht vor, dass Betreiber zusätzlich auch für sämtliche Behördenkosten, die sonst den SteuerzahlerInnen zur Last fallen, haften.

Das betrifft insbesondere durch große Industrie- oder Kläranlagen bzw. bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder zu Wasser verursachte erhebliche Schäden an Gewässern und Boden. Die drohenden Kosten sollen abschrecken und die Betreiber motivieren, Umweltschäden von vornherein zu vermeiden, dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Ein hoher Umweltstandard ist in Österreich schon derzeit gewährleistet, beispielsweise durch das Wasserrechtsgesetz oder das Abfallwirtschaftsgesetz. Der Entwurf des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes sieht neben der Haftung für sämtliche Kosten der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nun auch Rechte für Dritte vor. So können beispielsweise NGOs oder betroffene BürgerInnen – also auch nach UVP-Gesetz anerkannte Bürgerinitiativen – im Wege einer Umweltbeschwerde die zuständige Behörde auffordern, tätig zu werden. Die behördliche Reaktion auf diese Umweltbeschwerde kann in einem Rechtsmittelverfahren überprüft werden. Im Entwurf ist außerdem eine Sorgfaltspflichtsbestimmung enthalten, wonach Betreiber für eine angemessene Deckungsvorsorge sorgen sollen. Das soll einen Anreiz schaffen, effizientes Risikomanagement zu betreiben.

Der vorliegende Entwurf für ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz setzt die EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf Bundesebene um und sieht ein effizientes Instrumentarium zur Vermeidung beziehungsweise Beseitigung von erheblichen Umweltschäden vor.

Bekämpfung der „Grünen Kriminalität“
Ein hohes Umweltschutzniveau steht auch im Mittelpunkt einer neuen Richtlinie zur Bekämpfung der so genannten Grünen Kriminalität, die die EU-Kommission heute vorgeschlagen hat. Ein Mindestniveau von Umweltschutz soll durch das Strafrecht in der Gemeinschaft verankert werden. Darin festgelegt ist ein Mindestkatalog ernsthafter Umweltstraftaten. Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass natürliche und juristische Personen für ihnen zurechenbare Umweltvergehen haftbar gemacht werden. Dabei sind neben Geldstrafen auch Haftstrafen vorgesehen.
 
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