Wien (pk) - Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Schweden soll geändert werden, um künftig
zu verhindern, dass der Vertrag zur Umgehung der schwedischen Pflicht zur Besteuerung des Wertzuwachses von Gesellschaftsbeteiligungen
genutzt wird. Eine "Doppelnichtbesteuerung" war bisher möglich, wenn Beteiligungen nach einem Wohnsitzwechsel
von Schweden nach Österreich veräußert wurden ( 27 d.B.).
Änderungen im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen mit Slowenien sehen für Lizenzgebühren künftig eine einheitliche Quellensteuer
von 5 % vor. Außerdem soll im Quellenstaat Steuerfreiheit für Zinsen gelten, die von einem Vertragsstaat
oder der Zentralbank gewährt werden, sowie auch für Zinsen, die für Darlehen der Österreichischen
Kontrollbank gezahlt werden. Durch EU-Vorschriften sehen sich die Vertragspartner schließlich veranlasst,
Vorbehalte beim Informationsaustausch zu streichen ( 28 d.B.). |