Versicherungsmakler lehnen Pflichtversicherung für Sturmschäden ab  

erstellt am
07. 02. 07

Bestehendes Versicherungsangebot und Rückversicherungsschutz ausreichend – Pflichtversicherung nur sinnvoll für unzureichend versicherte Gefahren
Wien (prime) - Der Fachverband der Versicherungsmakler lehnt eine umfassende Pflichtversicherung mit Sturmschadendeckung ab. Das bestehende Versicherungsangebot mit Rückversicherungsschutz wird als ausreichend empfunden. Wegen derzeitig hohen Unterschieden bei Leistungen und Prämien, empfiehlt es sich, unabhängige Beratung durch einen Fachmann in Anspruch zu nehmen. Eine Pflichtversicherung fordern die Makler nur für Gefahren, wie Erdbeben, Hochwasser oder Terror, die derzeit nicht oder nur sehr unzureichend versicherbar sind.

Der Fachverband der Versicherungsmakler lehnt die Einführung einer umfassenden Pflichtversicherung ab, die alle Schäden durch die Klimaerwärmung decken soll. „Es gibt bereits genügend Angebote und Rückversicherungsschutz, die etwa Sturmschäden decken. Man soll Einzelereignisse – wie jetzt den Sturm Kyrill – nicht dazu benutzen, um ein allgemeines Pflichtversicherungssystem einzuführen“, empfiehlt Gunther Riedlsperger, Bundesobmann der Versicherungsmakler. „Es ist ratsam einen unabhängigen Experten zu kontaktieren, um aus dem bestehenden Versicherungsangebot mit hohen Prämien- und Leistungsunterschieden eine maßgeschneiderte Lösung zu finden“, so Riedlsperger weiter.

Änderung bei Erdbeben, Hochwasser und Terror notwendig
Die Versicherungsmakler orten hingegen bei Risiken wie Erdbeben, Hochwasser und Terror Nachholbedarf, da diese nicht oder nur ungenügend versicherbar sind. „Bei solchen Risiken sind sinnvolle Alternativen zum derzeitigen Katastrophenfonds wichtig. Im Rahmen des Europäischen Forum Alpbach 2006 haben die Makler gemeinsam Versicherungsexperten ein Versicherungsmodell für Katastrophenrisiken vorgestellt. Der erarbeitete Vorschlag sieht eine verpflichtende Deckungserweiterung, um Katastrophenrisiken für Eigenheim- und Haushaltsversicherungen vor. Nur so kann eine Österreichweite Absicherung gegen Katastrophen kostengünstig gewährleistet werden“, erklärt Riedlsperger.

Der aus Steuergeldern gespeiste Katastrophenfonds stößt durch die gestiegenen Katastrophenschäden ebenso an seine Grenzen wie das private Versicherungssystem. Die Schadensbilanz des Jahrhunderthochwassers im Jahr 2002 belegt dies: 3 Mrd. Euro Gesamtschäden standen Versicherungsleistungen von nur rund 400 Mio. Euro gegenüber. „Bei Naturkatastrophen folgt für Geschädigte auf das menschliche Leid in der Regel ein finanzielles Fiasko. Dem kann ein zukunftsweisendes Versicherungssystem entgegen wirken, bei dem staatliche und private Vorsorgekomponenten ergänzend ineinander greifen. Damit soll in Zukunft verhindert werden, dass Betroffene nach der Katastrophe auch noch mit einer Existenz bedrohenden finanziellen Situation konfrontiert werden. Die derzeitige Ungleichbehandlung durch den Katastrophenfonds benachteiligt auch jene, die privat vorsorgen“, beklagt Riedlsperger.

Für eine geeignete Versicherungslösung im Sinne des Kunden sorgt ein unabhängiger Versicherungsmakler. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, auf der Seite der Kunden zu stehen und nicht für einzelne Versicherungen zu arbeiten. Der Versicherungsmakler empfiehlt seinen Kunden aus dem vorhandenen Angebot die optimale Versicherung hinsichtlich Preis und Leistung. Darüber hinaus ist die Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen im Schadensfall höher, als ohne Vertretung durch einen Versicherungsmakler. Über 95 Prozent der heimischen Industrie, 65 Prozent des Gewerbes und rund 25 Prozent aller heimischen Haushalte beauftragen Makler bei der Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten.
 
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