Bestehendes Versicherungsangebot und Rückversicherungsschutz ausreichend – Pflichtversicherung
nur sinnvoll für unzureichend versicherte Gefahren
Wien (prime) - Der Fachverband der Versicherungsmakler lehnt eine umfassende Pflichtversicherung
mit Sturmschadendeckung ab. Das bestehende Versicherungsangebot mit Rückversicherungsschutz wird als ausreichend
empfunden. Wegen derzeitig hohen Unterschieden bei Leistungen und Prämien, empfiehlt es sich, unabhängige
Beratung durch einen Fachmann in Anspruch zu nehmen. Eine Pflichtversicherung fordern die Makler nur für Gefahren,
wie Erdbeben, Hochwasser oder Terror, die derzeit nicht oder nur sehr unzureichend versicherbar sind.
Der Fachverband der Versicherungsmakler lehnt die Einführung einer umfassenden Pflichtversicherung ab, die
alle Schäden durch die Klimaerwärmung decken soll. „Es gibt bereits genügend Angebote und Rückversicherungsschutz,
die etwa Sturmschäden decken. Man soll Einzelereignisse – wie jetzt den Sturm Kyrill – nicht dazu benutzen,
um ein allgemeines Pflichtversicherungssystem einzuführen“, empfiehlt Gunther Riedlsperger, Bundesobmann der
Versicherungsmakler. „Es ist ratsam einen unabhängigen Experten zu kontaktieren, um aus dem bestehenden Versicherungsangebot
mit hohen Prämien- und Leistungsunterschieden eine maßgeschneiderte Lösung zu finden“, so Riedlsperger
weiter.
Änderung bei Erdbeben, Hochwasser und Terror notwendig
Die Versicherungsmakler orten hingegen bei Risiken wie Erdbeben, Hochwasser und Terror Nachholbedarf, da diese
nicht oder nur ungenügend versicherbar sind. „Bei solchen Risiken sind sinnvolle Alternativen zum derzeitigen
Katastrophenfonds wichtig. Im Rahmen des Europäischen Forum Alpbach 2006 haben die Makler gemeinsam Versicherungsexperten
ein Versicherungsmodell für Katastrophenrisiken vorgestellt. Der erarbeitete Vorschlag sieht eine verpflichtende
Deckungserweiterung, um Katastrophenrisiken für Eigenheim- und Haushaltsversicherungen vor. Nur so kann eine
Österreichweite Absicherung gegen Katastrophen kostengünstig gewährleistet werden“, erklärt
Riedlsperger.
Der aus Steuergeldern gespeiste Katastrophenfonds stößt durch die gestiegenen Katastrophenschäden
ebenso an seine Grenzen wie das private Versicherungssystem. Die Schadensbilanz des Jahrhunderthochwassers im Jahr
2002 belegt dies: 3 Mrd. Euro Gesamtschäden standen Versicherungsleistungen von nur rund 400 Mio. Euro gegenüber.
„Bei Naturkatastrophen folgt für Geschädigte auf das menschliche Leid in der Regel ein finanzielles Fiasko.
Dem kann ein zukunftsweisendes Versicherungssystem entgegen wirken, bei dem staatliche und private Vorsorgekomponenten
ergänzend ineinander greifen. Damit soll in Zukunft verhindert werden, dass Betroffene nach der Katastrophe
auch noch mit einer Existenz bedrohenden finanziellen Situation konfrontiert werden. Die derzeitige Ungleichbehandlung
durch den Katastrophenfonds benachteiligt auch jene, die privat vorsorgen“, beklagt Riedlsperger.
Für eine geeignete Versicherungslösung im Sinne des Kunden sorgt ein unabhängiger Versicherungsmakler.
Dieser ist gesetzlich verpflichtet, auf der Seite der Kunden zu stehen und nicht für einzelne Versicherungen
zu arbeiten. Der Versicherungsmakler empfiehlt seinen Kunden aus dem vorhandenen Angebot die optimale Versicherung
hinsichtlich Preis und Leistung. Darüber hinaus ist die Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen
im Schadensfall höher, als ohne Vertretung durch einen Versicherungsmakler. Über 95 Prozent der heimischen
Industrie, 65 Prozent des Gewerbes und rund 25 Prozent aller heimischen Haushalte beauftragen Makler bei der Abwicklung
von Versicherungsangelegenheiten. |