Erlass zur Regelung von steuerfreien arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen ergangen
Wien (bmf) - Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer stärkt den Kurs für Wachstum
und Beschäftigung mit einer steuerlichen Entlastung am Arbeitsmarkt. Per Erlass wurde klargestellt, dass arbeitsmarktpolitische
Zuschüsse, wie etwa die Lehrlingsausbildungsprämie oder der Zuschuss beim Solidaritätsmodell (Altersteilzeit)
den Lohnaufwand des Dienstgebers steuerlich nicht kürzen.
Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer: "Als Bundesminister für Finanzen sehe ich meinen Auftrag
darin, den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich durch faire Rahmenbedingungen zukunftsorientiert zu
gestalten. Mit der Regelung setzen wir Impulse zu mehr Wachstum und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Ein Schritt, der Arbeitnehmern und Betrieben gleichermaßen zu Gute kommt."
Neueregelung in fünf Zuschuss Kategorien
War es bisher geltendes Recht, dass Unternehmen den Lohnaufwand, der im Zusammenhang mit arbeitsmarktpolitischen
Zuschüssen getätigt wurde, steuerlich nicht berücksichtigen durften, so regelt der gegenständliche
Erlass, dass diese Zuschüsse die Betriebsausgaben ab nun nicht mehr kürzen.
Wie schon bei der "Blum-Prämie" für Lehrlinge und der Prämie nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
gilt dies nun auch für die Lehrlingsausbildungsprämie, die Kombilohnbeihilfe, die Eingliederungsbeihilfe,
den Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während der Elternteilzeitkarenz sowie den Zuschuss
zur Altersteilzeit.
"Für die Betriebe und Unternehmen entsteht mit dieser neuen Regelung ein besonderer Anreiz, der gerade
in sensiblen Bereichen wie der Beschätigung von jungen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
zu Wirkung kommt.", erklärt Finanzminister Molterer. |