Ausgelassene Faschingsfeste verleiten zu ausgelassenem Alkoholkonsum. Närrinnen und Narren
sollten sich der Konsequenzen bewusst sein
Wien (kfv) - Vielen Österreichern sitzt im Fasching der Schalk im Nacken. Leider setzt sich
so mancher Schalk nach der Faschingsfeier aber auch noch betrunken hinters Lenkrad. „Der Spaß hört da
auf, wo andere durch das eigene Verhalten gefährdet werden, und das ist bei Alkohol immer der Fall“, appelliert
Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). „Wer alkoholisiert ein Auto lenkt,
riskiert einen Unfall! Mit 0,5 Promille im Blut ist die Unfallgefahr doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand,
bei 0,8 Promille steigt diese Gefahr um das Vierfache und bei 1,2 Promille ist die Wahrscheinlichkeit eines Crashs
sogar zwölf Mal höher.“
Kein Pardon für betrunkene Narren
Ende Jänner mussten bei einer Schwerpunktkontrolle der Polizei in Kärnten bereits einige Faschingsprinzen
ihre Führerscheine abgeben. Mit den Alkoholvortestgeräten, die von der Polizei seit Dezember 2005 eingesetzt
werden, können nun vor allem Alkoholisierungsgrade zwischen 0,5 und 0,8 Promille leichter festgestellt werden.
Derzeit sind beinahe 400 Vortestgeräte österreichweit im Einsatz, die Zahl der Tests konnte damit mehr
als verdoppelt werden. Und in den nächsten Monaten sollen weitere Vortestgeräte angeschafft werden. „Dass
die Möglichkeit des Erwischtwerdens jetzt wesentlich höher ist, wird langfristig eine hohe präventive,
bewusstseinsbildende Wirkung haben“, ist Thann überzeugt. Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille im Blut erwischt wird,
bekommt eine Geldstrafe und eine Vormerkung, die ab der zweiten zu einer Nachschulung und ab der dritten zu einem
Führerscheinverlust führt. Für Lenker, die sich mit 0,8 bis 1,2 Promille nach wie vor für fahrtauglich
halten, gibt es auch während des Faschings kein Pardon. Ihnen wird – zusätzlich zur Einhebung einer Geldstrafe
– die Lenkberechtigung sofort für ein Monat abgenommen, bei Unfall oder im Wiederholungsfall ist der Schein
für mindestens drei Monate weg. Von 1,2 Promille aufwärts wird das rosa Papier für mindestens drei
Monate verwahrt (bei 1,6 Promille und mehr: mindestens vier Monate) und eine Nachschulung angeordnet. Ab 1,6 Promille
droht zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung. Außerdem verlängert jede bereits vorliegende
Vormerkung den Führerscheinentzug um je zwei Wochen. Für Probeführerscheinbesitzer gilt selbstverständlich
weiterhin die 0,1 Promille-Grenze.
Alkohol lässt sich nicht „ausschwitzen“!
Von einigen närrischen Ideen zum physischen Abbau von Alkohol im Blut sollte man sich schon vor der
Faschingsparty verabschieden. Selbst so genannte „trinkfeste“ Personen können sich beim Alkoholkonsum nicht
auf ihre „innere Uhr“ verlassen. Bei alkoholgewöhnten Personen dauert der Abbau manchmal sogar länger.
Wer glaubt, dass er den Alkohol durch ausgiebiges Tanzen wieder ausschwitzen kann, ist ebenfalls am Holzweg. Mit
Kaffee und Energy Drinks lässt sich der Alkoholspiegel auch nicht beeinflussen.
„Man kann es nicht oft genug wiederholen: Wer nicht auf Alkohol verzichten möchte und nach einem netten Abend
sicher nach Hause kommen will, sollte sich bereits im Vorfeld um eine Transportmöglichkeit kümmern oder
auf Öffentliche Verkehrsmittel umsteigen“, rät Thann. |