Leerkassettenvergütung spielte 2005 17,6 Mill. Euro ein   

erstellt am
15. 02. 07

Wien (pk) - Die Einnahmen aus der auf Basis des Urheberrechtsgesetzes aus dem Verkauf von unbespielten Bild- und Schallträgern eingehobenen Leerkassettenvergütung verzeichneten im Jahr 2005 nach einem leichten Rückgang im Jahr 2004 wieder eine steigende Tendenz. Nach dem nunmehr dem Parlament vorliegenden Bericht (III-23 d.B.) konnten im Geschäftsjahr 2005 insgesamt 17,6 Mill. Euro (2004: 15,9 Mill. Euro) eingespielt und dem Gesetz entsprechend für soziale und kulturelle Zwecke ausgegeben werden. Damit erreichten die Einnahmen, die nunmehr auch das immer stärker an Bedeutung gewinnende Inkasso für CD-Rom umfassen, einen vorläufigen Höchststand.

Ein Blick auf die Entwicklung der seit 1980 eingehobenen Leerkassettenvergütung zeigt eine kontinuierliche Zunahme der Einnahmen in den ersten Jahren, wobei 1990 mit 9,607 Mill. Euro ein vorläufiger Spitzenwert erreicht wurde. Nach einem signifikanten Rückgang zu Beginn der 90er Jahre pendelten sich die Beträge in den letzten Jahren zwischen 6 und 7 Mill. Euro, bevor sie ab 2002 signifikant anstiegen. Die nunmehrige Erhöhung der Einnahmen führt der Bericht auf die Tarifentwicklung im Beriech Daten CD-R/RW zurück, die aufgrund eines Entscheides des Schiedsgerichtes aus dem Jahr 2001 erfolgte.

Die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung wurden nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel auf die Verwertungsgesellschaften AUSTRO-MECHANA, LITERAR-MECHANA. LSG-Leistungsgesellschaft, ÖSTIG-Österreichische Interpretengesellschaft, VAM-Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien, VBT-Verwertungsgesellschaft für Bild und Ton, VDFS- Verwertungsgesellschaft Dachverband der Filmschaffenden, VBK-Verwertungsgesellschaft bildender Künstler und VG-Rundfunk aufgeteilt.

Der Bericht stellt in seiner Zusammenfassung fest, dass es dem Gesetzgeber mit der Einführung der Leerkassettenvergütung durch die Urheberrechtsgesetznovelle 1980 gelungen sei, den Urhebern für Bereiche möglicher Werknutzungen, in welchen eine individuelle Zuschreibung kaum oder nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand möglich wäre, namhafte Einnahmen zu sichern und dem Gedanken der Selbstverwaltung im Kulturbereich Rechnung zu tragen.
 
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