Brüssel (eu-int) - Am 14.02. hat die Europäische Kommission ein breit angelegtes Maßnahmenpaket
vorgeschlagen, mit dem sie ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Waren erreichen will. Damit
wird es für die Unternehmen (insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen) einfacher, Produkte in der
Europäischen Union zu vermarkten und gleichzeitig hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten.
Für Industrieerzeugnisse, die bereits in europäischen Rechtsvorschriften geregelt sind, wird ein System
der Marktüberwachung vorgeschlagen, das auf dem für Verbrauchsgüter bestehenden System aufbaut.
Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen nationalen Akkreditierungsstellen intensiviert werden und es werden
neue Regelungen vorgeschlagen, die das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung stärken sollen. Für künftige
sektorale Rechtsvorschriften wird dann ein gemeinsamer Rechtsrahmen mit einem ganzen Spektrum einfacher und einheitlicher
Begriffsbestimmungen und Verfahren für die Vermarktung von Produkten zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen
haben Auswirkungen auf 22 Industriesektoren mit einem Marktvolumen von etwa 1 500 Mrd. EUR jährlich. Es werden
Verbesserungen für den Handel mit nicht in EU-Vorschriften geregelten Waren vorgeschlagen, der etwa ein Viertel
des Intra-EU-Handels mit Gütern des Verarbeitenden Gewerbes ausmacht. Zurzeit lassen sich zahlreiche Unternehmen
davon abschrecken, ausländische Märkte zu erschließen, weil sie nachweisen müssen, dass ihre
Produkte den technischen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten entsprechen. Nun wird vorgeschlagen, dass in Zukunft
die Behörden nachweisen müssen, warum ein Produkt, das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig
in Verkehr gebracht worden ist, nicht auf ihrem nationalen Markt verkauft werden darf. Außerdem sollen lokale
Produktinfostellen eingerichtet werden, die Unternehmen über außerhalb ihres heimischen Marktes geltende
zusätzliche Anforderungen informieren können.
Günter Verheugen, der für die Politikbereiche Unternehmen und Industrie und damit auch für den Binnenmarkt
für Waren zuständige Vizepräsident der Kommission, äußerte sich wie folgt: „Der Binnenmarkt
ist unser größter Trumpf zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU. Wir haben
noch viel Spielraum, um den freien Warenverkehr weiter zu verbessern. Deshalb schlage ich vor, die Industrie zu
entlasten, indem die Behörden der Mitgliedstaaten mehr Verantwortung erhalten und Dialog und Zusammenarbeit
verstärkt werden. Dabei werden wir dafür sorgen, dass auch der Verbraucherschutz verbessert wird. Die
größere Freiheit der Unternehmen im innereuropäischen Handel muss einhergehen mit größerer
Verantwortlichkeit und besserem Risikomanagement.“
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen Folgendes:
- Zur Stärkung und Modernisierung der Bedingungen für die sichere Vermarktung einer breiten Palette
von Industrieerzeugnissen in der EU will die Kommission bessere Regelungen für die Marktüberwachung einführen,
durch die die Verbraucher vor unsicheren Produkten, auch aus Drittländern, geschützt werden. Sie schlägt
vor, durch eine verschärfte Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen das Vertrauen in die Konformitätsbewertung
von Produkten zu erhöhen. Eine weitere vertrauensbildende Maßnahme für in der EU vermarktete Produkte
ist es, die Bedeutung der CE-Kennzeichnung klarzustellen und diese rechtlich zu schützen. Mit der vorgeschlagenen
Überarbeitung wird außerdem ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Industrieerzeugnisse eingeführt,
der ein breites Spektrum kohärenter, einfacher und einheitlicher Begriffsbestimmungen und Verfahren für
die Vermarktung von Industrieprodukten enthält, auf dem künftige sektorale Rechtsvorschriften aufbauen
können.
- Außerdem sollen strengere und wirksamere Verfahren eingeführt werden, um die Vermarktung von Produkten
in anderen Mitgliedstaaten zu vereinfachen:
- Nationale technische Regelungen haben beträchtliche praktische Auswirkungen auf Fertigung, Vertrieb und
Verwendung von Produkten im Alltag. Solche nationalen Vorschriften beschränken den Intra-EU-Handel mit Waren
wie etwa Bauprodukten, zahlreichen Lebensmitteln (Brot und Teigwaren), Möbeln, Fahrrädern, Leitern und
manchmal auch Edelmetallen. Dies führt zu zusätzlichen Verwaltungskosten und hohen Prüfanforderungen.
- Freier Warenverkehr: Ein neues Verfahren für die nationalen Behörden und die Wirtschaftsakteure soll
den Absatz von Produkten erleichtern, die bereits in Übereinstimmung mit den Vorschriften eines Mitgliedstaates
vermarktet werden.
- Beweislast: Ein Mitgliedstaat, der einem Produkt den Marktzugang verweigern will, muss dies präzise und
detailliert begründen.
- Produktinfostellen sollen in sämtlichen Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Ihre Hauptaufgabe besteht
darin, die Unternehmen zu unterstützen, die sich mit Handelsbeschränkungen konfrontiert sehen (siehe
Memo, Teil 2).
- Die Mitgliedstaaten und die Bürger erhalten Anleitungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen aus einem anderen
Mitgliedstaat. Das EU-Recht hat den Verbrauchern in den vergangenen Jahren zwar das Leben erleichtert. Es werden
jedoch nach wie vor Klagen über die Anmeldung von Kraftfahrzeugen in einem anderen Mitgliedstaat laut, insbesondere
über aufwändige Typgenehmigungs- und Zulassungsverfahren. Daher schrecken viele Menschen davor zurück,
ein Auto in einem anderen Mitgliedstaat zu kaufen, denn sie fürchten unnötige Formalitäten und zusätzliche
Kosten (siehe Memo, Teil 3).
Diese Maßnahmen sind ein weiterer Fortschritt auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarktes im 21. Jahrhundert.
Das Paket wird dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur weiteren Erörterung vorgelegt.
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