Europäische Kommission gibt Handel in der EU neue Impulse  

erstellt am
14. 02. 07

Brüssel (eu-int) - Am 14.02. hat die Europäische Kommission ein breit angelegtes Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem sie ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Waren erreichen will. Damit wird es für die Unternehmen (insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen) einfacher, Produkte in der Europäischen Union zu vermarkten und gleichzeitig hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten. Für Industrieerzeugnisse, die bereits in europäischen Rechtsvorschriften geregelt sind, wird ein System der Marktüberwachung vorgeschlagen, das auf dem für Verbrauchsgüter bestehenden System aufbaut. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen nationalen Akkreditierungsstellen intensiviert werden und es werden neue Regelungen vorgeschlagen, die das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung stärken sollen. Für künftige sektorale Rechtsvorschriften wird dann ein gemeinsamer Rechtsrahmen mit einem ganzen Spektrum einfacher und einheitlicher Begriffsbestimmungen und Verfahren für die Vermarktung von Produkten zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen haben Auswirkungen auf 22 Industriesektoren mit einem Marktvolumen von etwa 1 500 Mrd. EUR jährlich. Es werden Verbesserungen für den Handel mit nicht in EU-Vorschriften geregelten Waren vorgeschlagen, der etwa ein Viertel des Intra-EU-Handels mit Gütern des Verarbeitenden Gewerbes ausmacht. Zurzeit lassen sich zahlreiche Unternehmen davon abschrecken, ausländische Märkte zu erschließen, weil sie nachweisen müssen, dass ihre Produkte den technischen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten entsprechen. Nun wird vorgeschlagen, dass in Zukunft die Behörden nachweisen müssen, warum ein Produkt, das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden ist, nicht auf ihrem nationalen Markt verkauft werden darf. Außerdem sollen lokale Produktinfostellen eingerichtet werden, die Unternehmen über außerhalb ihres heimischen Marktes geltende zusätzliche Anforderungen informieren können.

Günter Verheugen, der für die Politikbereiche Unternehmen und Industrie und damit auch für den Binnenmarkt für Waren zuständige Vizepräsident der Kommission, äußerte sich wie folgt: „Der Binnenmarkt ist unser größter Trumpf zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU. Wir haben noch viel Spielraum, um den freien Warenverkehr weiter zu verbessern. Deshalb schlage ich vor, die Industrie zu entlasten, indem die Behörden der Mitgliedstaaten mehr Verantwortung erhalten und Dialog und Zusammenarbeit verstärkt werden. Dabei werden wir dafür sorgen, dass auch der Verbraucherschutz verbessert wird. Die größere Freiheit der Unternehmen im innereuropäischen Handel muss einhergehen mit größerer Verantwortlichkeit und besserem Risikomanagement.“

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen Folgendes:

  • Zur Stärkung und Modernisierung der Bedingungen für die sichere Vermarktung einer breiten Palette von Industrieerzeugnissen in der EU will die Kommission bessere Regelungen für die Marktüberwachung einführen, durch die die Verbraucher vor unsicheren Produkten, auch aus Drittländern, geschützt werden. Sie schlägt vor, durch eine verschärfte Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen das Vertrauen in die Konformitätsbewertung von Produkten zu erhöhen. Eine weitere vertrauensbildende Maßnahme für in der EU vermarktete Produkte ist es, die Bedeutung der CE-Kennzeichnung klarzustellen und diese rechtlich zu schützen. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung wird außerdem ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Industrieerzeugnisse eingeführt, der ein breites Spektrum kohärenter, einfacher und einheitlicher Begriffsbestimmungen und Verfahren für die Vermarktung von Industrieprodukten enthält, auf dem künftige sektorale Rechtsvorschriften aufbauen können.
  • Außerdem sollen strengere und wirksamere Verfahren eingeführt werden, um die Vermarktung von Produkten in anderen Mitgliedstaaten zu vereinfachen:
  • Nationale technische Regelungen haben beträchtliche praktische Auswirkungen auf Fertigung, Vertrieb und Verwendung von Produkten im Alltag. Solche nationalen Vorschriften beschränken den Intra-EU-Handel mit Waren wie etwa Bauprodukten, zahlreichen Lebensmitteln (Brot und Teigwaren), Möbeln, Fahrrädern, Leitern und manchmal auch Edelmetallen. Dies führt zu zusätzlichen Verwaltungskosten und hohen Prüfanforderungen.
  • Freier Warenverkehr: Ein neues Verfahren für die nationalen Behörden und die Wirtschaftsakteure soll den Absatz von Produkten erleichtern, die bereits in Übereinstimmung mit den Vorschriften eines Mitgliedstaates vermarktet werden.
  • Beweislast: Ein Mitgliedstaat, der einem Produkt den Marktzugang verweigern will, muss dies präzise und detailliert begründen.
  • Produktinfostellen sollen in sämtlichen Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Unternehmen zu unterstützen, die sich mit Handelsbeschränkungen konfrontiert sehen (siehe Memo, Teil 2).
  • Die Mitgliedstaaten und die Bürger erhalten Anleitungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat. Das EU-Recht hat den Verbrauchern in den vergangenen Jahren zwar das Leben erleichtert. Es werden jedoch nach wie vor Klagen über die Anmeldung von Kraftfahrzeugen in einem anderen Mitgliedstaat laut, insbesondere über aufwändige Typgenehmigungs- und Zulassungsverfahren. Daher schrecken viele Menschen davor zurück, ein Auto in einem anderen Mitgliedstaat zu kaufen, denn sie fürchten unnötige Formalitäten und zusätzliche Kosten (siehe Memo, Teil 3).


Diese Maßnahmen sind ein weiterer Fortschritt auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarktes im 21. Jahrhundert. Das Paket wird dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur weiteren Erörterung vorgelegt.

 
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