Aktiv gegen Menschenhandel  

erstellt am
14. 02. 07

Nationaler Aktionsplan bezüglich Aufklärung, Prävention, Opferschutz
Wien (pk) - Menschenhandel, der auf europäischer Ebene vor allem in Form des Frauen- und Kinderhandels auftrete, habe sich zu einer globalen Herausforderung entwickelt, die Österreich als Transit- und Zielland ebenso betreffe. Das Problem ändere jedoch stets seinen Charakter, nicht zuletzt aufgrund rascher Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen durch jene Personen, die ihn organisieren. Dies geht aus einem – im Zuge der Task Force Menschenhandel erstellten – Gesamtbericht ( III-19 d.B.)hervor, den die Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten in Bezugnahme auf die Entschließung des Nationalrates vom 12. Juli 2006 dem Hohen Haus zuleitete.

Österreichs Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels umfasst nationale Koordination, Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit. Im Herbst 2005 kam es zur Ratifizierung des VN-Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels als erstes der drei Zusatzprotokolle des VN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, dessen Mehrwert in der unbedingten Verpflichtung zum Opferschutz und der zwingenden Kriminalisierung des Menschenhandels identifiziert werden kann. Das vom Europarat ausgearbeitete Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde durch Österreich im Juni 2006 ratifiziert und führt – indem es den besonderen Schutz und die materielle Unterstützung von Opfern, unabhängig von deren Bereitschaft zur Aussage in einem Strafverfahren, einfordert – einen weiteren Schritt über das VN-Protokoll hinaus. Zudem wird ein unabhängiger Überprüfungsmechanismus (GRETA) geschaffen und überdies Menschenhandel nun explizit als Menschenrechtsverletzung anerkannt.

Ebenso hat Österreich die VN-Konvention über die Rechte des Kindes und deren Zusatzprotokoll gegen Kinderpornographie ratifiziert, das u.a. Schutzbestimmungen für Betroffene enthält. Durch die VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen verpflichtete sich Österreich zudem zum aktiven Vorgehen gegen Frauenhandel.

Im Jahr 2004 nahm der Europäische Rat das Haager Programm für die Schaffung eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts an, das eine Aufforderung an Rat und Kommission zur Entwicklung einheitlicher Standards und Mechanismen im Kampf gegen den Menschenhandel darstellt. Der hierzu bis Ende 2005 auszuarbeitende Aktionsplan wurde termingerecht beschlossen und den Erfahrungen des ersten Jahres entsprechend modifiziert.

Mit Ministerratsbeschluss vom November 2004 wurde in Österreich die Task Force Menschenhandel unter Leitung des BMaA eingerichtet, deren Tätigkeitsbilanz (u.a. in Bezug auf interministerielle Koordinierung und frühzeitige Erörterung von Entwicklungen) als erfolgreich eingestuft werden kann, so heißt es in diesem Bericht. Die Task Force wurde mit der Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplanes betraut, dessen Vorbereitung der Nationalrat in seiner Entschließung vom 12. Juli 2006 eingefordert hatte. Die Einbindung und Förderung von Nichtregierungsorganisationen wurde wahrgenommen und wird im Rahmen der Durchführung einzelner Maßnahmen fortgeführt.

Der Aktionsplan gliedert sich in sieben Teile, wobei den einzelnen Aktionen der Charakter von Zielbestimmungen zukommt, die in Einklang mit der geltenden österreichischen Rechtslage zu erreichen sind. Das Kapitel Prävention sieht Aktionen zur Fortführung der Tätigkeit der Task Force, die Einbeziehung der Gebietskörperschaften und die Einsetzung eines Nationalen Koordinators gegen den Menschenhandel bis Ende 2007 vor. Schwerpunkte auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit liegen auf der Vernetzung der Akteure, dem Kapazitätsaufbau von staatlichen wie nicht-staatlichen Institutionen und der Fokussierung auf besondere Risikogruppen – Frauen/Mädchen in ländlichen Gebieten, Minderheiten (insbesondere Roma), Heimkinder, Waisen.

Die im Rahmen des Aktionsplans in Aussicht genommenen Maßnahmen enthalten solche zur Aufklärung und Prävention in den Herkunftsländern des Frauen- und Kinderhandels, Auseinandersetzung mit der Fälschungssicherheit, Rechtmäßig- und Gültigkeit von Reisedokumenten (u.a. durch Implementierung eines neuen Sicherheitsmerkmals, dem Sekundärlichtbild in neu ausgestellten Reisepässen im Laufe des Jahres 2007), Beseitigung von Schwierigkeiten in der Identifizierung von Opfern (u.a. durch Anwendung eines Leitfadens), Verstärkung von Schutz und Hilfe für Opfer einschließlich eingehender Information über bestehende Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten, Sicherstellung einer mindestens 30-tägigen Erhol- und Bedenkzeit für die Opfer (gemäß Art.13 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels), Hintanstellung aufenthaltsbeendender Maßnahmen und Gewährung humanitärer Aufenthaltstitel sowie Schulung und Sensibilisierung von Angehörigen der Exekutive und der Justiz.

Seit dem Jahre 2002 führt das BMaA eine Präventionskampagne durch, in deren Rahmen die österreichischen Vertretungsbehörden in Risikoländern angewiesen werden, gefährdete Personengruppen bei Anträgen auf Visa und Aufenthaltstitel über mögliche Risiken, die rechtliche Lage in Österreich und Notrufnummern zu informieren. Da Prostitution in manchen Fällen in Verbindung zu Aktivitäten des Menschenhandels steht, ist durch die zuständigen Behörden auf größtmögliche Sorgfalt in der Fallbearbeitung zu achten. Mittels Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 10. Juli 2006 wurden spezifische Richtlinien betreffend Showtanz, Tabledance und Prostitution festgelegt. In den beiden ersten Fällen muss zumeist vom Vorliegen einer Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgegangen werden, wobei Beschäftigungsbewilligung oder Sicherungsbescheinigung des AMS vorzulegen ist. Die Einhaltung grundlegender Kriterien in der Gesamtbeurteilung des Visumantrages könne das Risiko des Menschenhandels maßgeblich reduzieren, heißt es in dem Bericht.

In den beiden Annexen des Berichts wird eine Übersicht über geplante, laufende und abgeschlossene Projekte zur Bekämpfung des Menschenhandels im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit geboten.
 
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