Umweltsteuern in Österreich  

erstellt am
26. 02. 07

Theorie des Föderalismus und empirische Ergebnisse
Wien (wifo) - Die Besteuerung umweltschädlicher Inputs und Aktivitäten ist eines der wichtigsten umweltpolitischen Instrumente und gewinnt auch in Österreich – gemessen etwa am Anteil umweltbezogener Steuern am Gesamtsteueraufkommen – an Bedeutung. Umweltsteuern sind nach einer von OECD und EU entwickelten Einteilung Energie-, Verkehrs-, Umweltverschmutzungs- und Ressourcensteuern. Zur optimalen Ausgestaltung umweltbezogener Steuern gehört auch eine adäquate Zuweisung an die einzelnen staatlichen Ebenen. Hinweise dazu gibt – aufbauend auf der allgemeinen Theorie des fiskalischen Föderalismus – die Theorie des Umweltföderalismus, die sich speziell mit der Kompetenzverteilung der Umweltpolitik im Rahmen föderaler Strukturen beschäftigt.

Die Literatur schlägt eine Reihe von Grundsätzen und Kriterien für die Zuweisung von Besteuerungsrechten an die einzelnen staatlichen Ebenen vor. Demnach sind Steuern auf den Verbrauch von Ressourcen und auf Verschmutzung weitgehend dezentral anzusiedeln: Die betreffenden umweltschädlichen Aktivitäten weisen eine relativ geringe räumliche Reichweite und eine geringe Mobilität auf. Eine stärkere Zentralisierung ist aufgrund der höheren räumlichen Reichweite für Verkehrssteuern angezeigt. Energiebezogene Steuern sollten stark zentralisiert sein, da Umweltschäden durch Energieverbrauch eine hohe räumliche Reichweite und die Bemessungsgrundlage eine relativ hohe Mobilität aufweisen.

Die Analyse der Verteilung umweltrelevanter Besteuerungsrechte auf die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) in Österreich zeigt eine weitgehende Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Theorie des fiskalischen Föderalismus im Allgemeinen und der Theorie des Umweltföderalismus im Besonderen. Lediglich im Bereich der verkehrsbezogenen Steuern (Erwerb und Nutzung von Kfz – wie Normverbrauchsabgabe, motorbezogene Versicherungssteuer, Kfz-Steuer) wäre ein gewisser Reformbedarf festzustellen. Neben umweltökonomischen Argumenten böte die Dezentralisierung der Gesetzgebungskompetenz für diese Steuern und Abgaben die Möglichkeit, anders als bisher auf besondere regionale Gegebenheiten (konkret regional unterschiedliche Umweltbelastungen durch Verkehr) zu reagieren. Um einen Steuerwettbewerb nach unten zu vermeiden, wäre freilich eine bundesweite Rahmenregelung für Bemessungsgrundlagen und Steuersätze erforderlich.

Quelle: WIFO
Autorinnen: Daniela Kletzan, Margit Schratzenstaller
 
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