Theorie des Föderalismus und empirische Ergebnisse
Wien (wifo) - Die Besteuerung umweltschädlicher Inputs und Aktivitäten ist eines der wichtigsten
umweltpolitischen Instrumente und gewinnt auch in Österreich – gemessen etwa am Anteil umweltbezogener Steuern
am Gesamtsteueraufkommen – an Bedeutung. Umweltsteuern sind nach einer von OECD und EU entwickelten Einteilung
Energie-, Verkehrs-, Umweltverschmutzungs- und Ressourcensteuern. Zur optimalen Ausgestaltung umweltbezogener Steuern
gehört auch eine adäquate Zuweisung an die einzelnen staatlichen Ebenen. Hinweise dazu gibt – aufbauend
auf der allgemeinen Theorie des fiskalischen Föderalismus – die Theorie des Umweltföderalismus, die sich
speziell mit der Kompetenzverteilung der Umweltpolitik im Rahmen föderaler Strukturen beschäftigt.
Die Literatur schlägt eine Reihe von Grundsätzen und Kriterien für die Zuweisung von Besteuerungsrechten
an die einzelnen staatlichen Ebenen vor. Demnach sind Steuern auf den Verbrauch von Ressourcen und auf Verschmutzung
weitgehend dezentral anzusiedeln: Die betreffenden umweltschädlichen Aktivitäten weisen eine relativ
geringe räumliche Reichweite und eine geringe Mobilität auf. Eine stärkere Zentralisierung ist aufgrund
der höheren räumlichen Reichweite für Verkehrssteuern angezeigt. Energiebezogene Steuern sollten
stark zentralisiert sein, da Umweltschäden durch Energieverbrauch eine hohe räumliche Reichweite und
die Bemessungsgrundlage eine relativ hohe Mobilität aufweisen.
Die Analyse der Verteilung umweltrelevanter Besteuerungsrechte auf die Gebietskörperschaften (Bund, Länder
und Gemeinden) in Österreich zeigt eine weitgehende Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Theorie
des fiskalischen Föderalismus im Allgemeinen und der Theorie des Umweltföderalismus im Besonderen. Lediglich
im Bereich der verkehrsbezogenen Steuern (Erwerb und Nutzung von Kfz – wie Normverbrauchsabgabe, motorbezogene
Versicherungssteuer, Kfz-Steuer) wäre ein gewisser Reformbedarf festzustellen. Neben umweltökonomischen
Argumenten böte die Dezentralisierung der Gesetzgebungskompetenz für diese Steuern und Abgaben die Möglichkeit,
anders als bisher auf besondere regionale Gegebenheiten (konkret regional unterschiedliche Umweltbelastungen durch
Verkehr) zu reagieren. Um einen Steuerwettbewerb nach unten zu vermeiden, wäre freilich eine bundesweite Rahmenregelung
für Bemessungsgrundlagen und Steuersätze erforderlich.
Quelle: WIFO
Autorinnen: Daniela Kletzan, Margit Schratzenstaller |