Buchinger verhilft Sparern zu ihren rechtmäßigen Zinsen  

erstellt am
20. 02. 07

Wien (nso) - Sozial- und Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger hat dem Verein für Konsumenten Information (VKI) den Auftrag erteilt, auf der vom Konsumentenschutzministerium geförderten Homepage http://www.verbraucherrecht.at eine interaktive kostenlose Abschätzung von allfälligen Zinsdifferenzen bei Sparbüchern anzubieten.

Ausschlaggebend für die Installierung dies "Zinsenrechners" war das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs, dass Banken nicht nur die Kreditzinsen, sondern auch die Sparzinsen nicht nach eigenem Gutdünken anpassen dürfen, sondern die Zinsen auf den Sparbüchern an Marktparameter binden müssen. Die OGH Entscheidung bezieht sich nicht nur auf künftig eröffnete Sparbücher, sondern hat auch für seit 1994 eröffnete Sparbücher Gültigkeit. Konsumentinnen und Konsumenten können daher zuwenig verrechnete Zinsen von ihrer Bank nachfordern.

Konsumentenschutzminister Buchinger hat auf das Erkenntnis reagiert und dem VKI den Auftrag erteilt, auf der vom BMSG geförderten Homepage www.verbraucherrecht.at eine interaktive kostenlose Abschätzung von allfälligen Zinsdifferenzen bei Sparbüchern anzubieten. Der Konsument bekommt auf dieser Internetseite nach Eingabe der Daten seines Sparbuchs (Eröffnungszinssatz und Zinssatzänderungen mit jeweiligem Datum) auf Knopfdruck eine Grafik mit 2 Kurven. Die erste Kurve zeigt den Zinssatzverlauf des eigenen Sparbuchs, die zweite den Zinssatzverlauf, der auf sein Sparbuch bei richtiger Anpassung hätte Anwendung finden müssen. Weichen die beiden Kurven stark voneinander ab, ist ein Zinsschaden wahrscheinlich. Allerdings ist auch immer darauf zu achten, wie hoch der Einlagenstand zu den Zeitpunkten der großen Abweichungen war. Nur bei höheren Beträgen ist eine namhafte Nachzahlung zu erwarten.

"Wir bieten den Konsumentinnen und Konsumenten hiermit die Möglichkeit sicher und kostenlos eine Erstabschätzung vorzunehmen", zeigt sich Buchinger von der Zusammenarbeit mit dem VKI erfreut, der das Thema auch in der soeben erschienenen März- Ausgabe der Zeitschrift "Konsument" behandelt.

Kein Körberlgeld für Banken
Weniger erfreut ist Buchinger allerdings über die Tatsache, dass viele Banken für die exakte Nachrechnung des Zinsschadens Entgelt verlangen. "Zur Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Forderungen werden wir den VKI mit Musterprozessen beauftragen. Es kann nicht sein, dass sich die Banken zuerst ein Körberlgeld von all jenen Menschen dazuverdienen, die nicht ständig um bessere Konditionen betteln und anschließend dafür, dass sie Richtigstellungen vornehmen, noch Geld verlangen."

Weitere Klagen gegen neue Sparbuchklauseln
Auch die neuen Klauseln für die Zinssatzanpassung bei Sparbüchern bieten Überraschungen: Viele der Klauseln lassen es nämlich zu, dass die Verzinsung bis zu 0% und sogar darunter gehen könnte. Zwar beteuern die Banken, dass man es dazu nicht kommen lassen wird und vereinbaren darüber hinaus auch eine Mindestverzinsung. Ob die vorgeschlagene Berechnung als solche aber überhaupt zulässig ist, sollen weitere Musterprozesse im Auftrag des Ministers klären.

"Bankkunden sind auf die Leistungen der Institute angewiesen", so der Minister. "Wir werden daher die Konsumentinnen und Konsumenten gerade in so wichtigen Fragen nicht im Stich lassen", so Konsumentenschutzminister Buchinger abschließend.
 
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