Hilfe für dürregeschädigte Viehbauern
Wien (pk) - Seit Anfang dieses Jahres wird die Republik auf der Basis eines automatischen Budgetprovisoriums
regiert und verwaltet, weil der neue Nationalrat noch keinen ordentlichen Haushalt für das Jahr 2007 beschließen
konnte. Dieses Budgetprovisorium ermöglicht der Regierung bislang monatliche Ausgaben im Umfang eines Zwölftels
des Vorjahrsbudgets. Mit diesem Provisorium könnte die Regierung noch bis zum Sommer auskommen, erläuterte
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter im Budgetausschuss am 01.03. Erst dann würde die "Schuldenbremse"
des Provisoriums wirksam werden. Das gesetzliche Budgetprovisorium, das der Ausschuss dem Plenum unter der Vorsitzführung
seines Obmannes Jakob Auer mit der Mehrheit von ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ auf der Basis einer Regierungsvorlage
( 24 d.B.) dem Plenum zur Annahme empfahl, sei aber notwendig, um der geänderten Aufgabenverteilung in der
neuen Bundesregierung Rechnung zu tragen, erklärte Matznetter. Diesem Zweck diente ein ebenfalls angenommener
Abänderungsantrag des Abgeordneten Kai Jan Krainer (S). Abgeordneter Josef Bucher (B) sprach die Hoffnung
auf schnelle Verhandlungen für ein gutes ordentliches Budget im Interesse des Landes aus.
Die Ablehnung des gesetzlichen Budgetprovisoriums durch die Grünen begründete Abgeordneter Bruno Rossmann
(G). Das Provisorium schreibe den Budgetsparkurs 2005/2006 fort, der für die Misere an den Schulen und Universitäten
verantwortlich sei, argumentierte Rossmann. Die Grünen verlangen Zukunftsmaßnahmen zugunsten von Forschung,
Bildung und Klimaschutz. Ein weiterer Vorwurf des grünen Budgetsprechers lautete auf mangelnde Budgettransparenz,
zumal die Vorlage keine Auskunft über die Wirkungen der 4 % Ausgabenbindung bei den Ermessensausgaben gibt.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter informierte, dass die Regierungsentwürfe für das Doppelbudget
2007/08 am 28. März im Ministerrat beschlossen werden, Finanzminister Molterer die Budgetrede am 29. März
halten wird und am 30. März die Erste Lesung im Nationalrat vorgesehen ist. Die 4 %-Bindung für Ermessensausgaben
begründete Staatssekretär Matznetter mit der Absicht der Bundesregierung, Finanzmittel für ihre
neuen Schwerpunktsetzungen frei zu bekommen. In Summe bezifferte Matznetter die Wirkung der Ausgabenbindung mit
210 Mill. Euro.
Dürresommer 2006: Hilfe für geschädigte Viehbauern
Wegen der Dürre und der darauffolgenden intensiven Regenfälle im Sommer 2006 waren viele Viehbauern in
Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg zum Zukauf teurer Ersatzfuttermittel gezwungen. Finanzielle
Hilfe im Gesamtumfang von 1,25 Mill. Euro ermöglicht eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes ( 25
d.B.), die den Budgetausschuss einstimmig passierte. Zugleich wird das Hochwasseropferentschädigungs- und
Wiederaufbau-Gesetz 2005 auf 2007 ausgedehnt, um eine Rechtsgrundlage für Entschädigungen zu schaffen,
die nach Beschwerdeverfahren noch fällig werden könnten.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) bekannte sich dazu, Mittel des Katastrophenfonds zur Abdeckung der Folgen widriger
Witterungsverhältnisse einzusetzen. Er sah aber ein prinzipielles Problem darin, nicht ausgeschöpfte
Mittel des Katastrophenfonds zu "rollieren", statt sie wieder in das Budget zurückzuführen.
Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Hannes Bauer (S) sprachen unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
zur Berücksichtigung privater Versicherungen bei der Schadensabgeltung aus dem Katastrophenfonds an. Gemeinsam
mit Abgeordnetem Franz Essl (V) drängte Bauer auf die Abgeltung der jüngsten Sturmschäden.
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) wollte wissen, welche Ablehnungsgründe bei Anträgen an den Katastrophenfonds
gelten.
Abgeordneter Jakob Auer (V) regte an, bei der Berücksichtigung privater Versicherungen den Unterschied zwischen
versicherbaren und nicht versicherbaren Schäden zu beachten, wie dies bei Hagelschäden praktiziert werde.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter stimmte Abgeordnetem Rossmann zu: Nicht ausgeschöpfte Mittel
des Katastrophenfonds sollen grundsätzlich in das Budget zurückgeführt werden. Im gegenständlichen
Fall sind aber durch die Dürre des letzten Sommers zusätzliche Notwendigkeiten entstanden, die den Einsatz
von 1,25 Mill. Euro erfordern.
Hinsichtlich der Berücksichtigung privater Versicherungsleistungen bei der Abgeltung von Katastrophenschäden
schloss sich Matznetter dem Vorschlag des Ausschussobmanns an, die Vorgangsweise bei Hagelschäden als Beispiel
für eine generelle Regelung heranzuziehen.
Die angesprochenen Sturmschäden bezifferte der Staatssekretär mit 100 Mill. Euro, von denen 22 Mill.
Euro durch die Bundesländer abgedeckt werden sollen. |