Wien (nso) - Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger nützte die erste
Sitzung des Konsumentenschutzausschusses des Nationalrates für die Vorstellung seiner konsumentenpolitischen
Vorhaben. Mit einem Bündel an Maßnahmen will Buchinger ein Mehr an Verbraucherrechten schaffen, die
Rechtsdurchsetzung verbessern und wesentliche Akzente bei der Verbraucherbildung setzen. Buchinger strich auch
die Bedeutung des neu geschaffenen Konsumentenschutzausschusses hervor. "Der Konsumentenschutzausschuss ist
ein wahrer Meilenstein für den Verbraucherschutz in Österreich", erklärte Buchinger.
Buchinger verwies in seinem Statement darauf, dass Konsumentenschutz eine Querschnittsmaterie sei. Ihm als zuständigen
Konsumentenschutzminister komme daher eine aktive Rolle in der Koordinierung und Bündelung aller konsumentenrelevanten
Initiativen zu. "Zentrales Instrument der Koordinierung der verbraucherpolitischen Arbeit soll in Zukunft
das konsumentenpolitische Forum sein. Eine erste Sitzung wird es noch vor dem Sommer geben", kündigte
Buchinger an. Buchinger betonte dabei auch die Wichtigkeit einer aktiven Kooperation mit allen konsumentenpolitischen
Partnern.
An konkreten konsumentenpolitischen Vorhaben für die laufende Legislaturperiode nannte Buchinger eine Neuregelung
über die Inkassokosten im ABGB und eine Verbesserung der Rücktrittsrechte im Konsumentenschutzgesetz.
Buchinger erneuerte auch seine Forderung nach einem schärferen Vorgehen gegen unseriöse Gewinnspiele
und unseriöse "Gratisangebote".
"Ich sehe auch Handlungsbedarf in der Frage der Verschuldung privater Haushalte. Fragen der Zinsen, eine verantwortungsbewusste
Kreditvergabe und Verbesserungen beim Privatkonkurs sind hier die zu bearbeitenden Themenfelder", erklärte
Buchinger, der auch auf eine gemeinsam mit Justizministerin Maria Berger geplante Fachtagung zu dieser Thematik
im April verwies. Auch will sich Buchinger aktiv für die Weiterentwicklung des Verbraucherrechts auf EU-Ebene
einsetzen. |