Erbschaftssteuer verfassungswidrig  

erstellt am
07. 03. 07

Derzeitige Gestaltung der Erbschaftssteuer verfassungswidrig
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat jene Regelung im Erbschaftssteuergesetz aufgehoben, durch die "Erwerbe von Todes wegen" (Zitat Gesetzesbestimmung) der Steuerpflicht unterworfen sind. Dies aus folgenden Gründen:

  1. Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erbschaftssteuer an sich und dagegen, für die Erbschaftsbesteuerung von Grundbesitz das System der Einheitswerte zu verwenden.
  2. Die derzeitige Regelung (Stichwort: Bemessungsgrundlage dreifacher Einheitswert) ist jedoch verfassungswidrig, weil die pauschale Vervielfachung von längst historischen Einheitswerten (die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte fand für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen 1988, für das übrige Grundvermögen überhaupt 1973 statt) die Wertentwicklung von Grundstücken nicht angemessen widerspiegelt. Für die Bemessung der Erbschaftssteuer bedeutet das nämlich, dass es nicht darauf ankommt, was jemand konkret heute und jetzt erbt, sondern welchen Wert dieser Grundbesitz vor Jahrzehnten hatte. Dies ist gleichheitswidrig und somit keine geeignete Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer.
  3. Würde sich der Verfassungsgerichtshof darauf beschränken, lediglich diese Bestimmungen aufzuheben, käme es dadurch zu neuen Verfassungswidrigkeiten: So würde der Grundbesitz steuerlich dem steuerpflichtigen Finanzvermögen gleichgestellt werden.
  4. Angesichts der Besonderheiten von Grundbesitz (z.B. Realisierbarkeit des Vermögens) wäre dies unsachlich und daher wiederum verfassungswidrig.
  5. Der Verfassungsgerichtshof hat daher, wie bei solchen Konstellationen üblich, jene gesetzliche Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben, die die Steuerpflicht an sich vorschreibt.
  6. Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft (Reparaturfrist).

 

 Kalina: Sozial gerecht reparieren statt abschaffen
VfGH folgen und jetziges Gesetz reformieren
Wien (sk) - Klaren Handlungsbedarf bei der Erbschaftssteuer sieht SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina, nachdem der VfGH diese heute aufgehoben hat. "Der Auftrag an die Politik lautet: Sozial gerecht reparieren statt abschaffen", so Kalina, der sich hier auch auf den VfGH selbst bezieht, der keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erbschaftssteuer an sich hegt, sondern nur gegen die jetzige Ausgestaltung.

Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer ist zuversichtlich, dass die Regierung in dieser Frage zu einer gerechten und für alle fairen Lösung kommen wird. Immerhin hat der VfGH bis Mitte 2008 eine Reparaturfrist eingeräumt. "Schöner wäre freilich, wenn es schon früher zu einer Reparatur kommen würde, die darauf abzielt, dass die kleinen und mittleren Erbschaften entlastet werden und die reichen Erben ihren Anteil abliefern", so Kalina gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

"Für die SPÖ geht es darum, Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen mit großzügigen Freigrenzen völlig steuerfrei ZU stellen." Nichts hält Kalina davon, jetzt das Erkenntnis des VfGH beim Schopf zu packen, um die Erbschaftssteuer auch für reiche Erben gleich komplett abzuschaffen. "Davon spricht nicht der VfGH, und das können wir uns nicht leisten, denn immerhin würden uns dadurch 140 Millionen Euro im Jahr entgehen. Keine Bagatelle", so Kalina abschließend.

 

 Stummvoll: VfgH-Entscheidung bestätigt ÖVP-Forderung nach Abschaffung der Erbschaftssteuer
SPÖ-Vorhaben wie die Finanzierung der Pflege über die Erbschaftssteuer sind damit hinfällig
Wien (övp-pk) - "Die heutige VfGH-Entscheidung bestätigt die ÖVP-Forderung nach einer Abschaffung der Erbschaftssteuer", so ÖVP-Finanzsprecher Dr. Günter Stummvoll. "Die ÖVP war mit ihrer Position damit einmal mehr Vordenker. Das heißt auch, dass SPÖ-Vorhaben - wie zum Beispiel die Finanzierung der Pflege über die Erbschaftssteuer - hinfällig sind. Vielmehr ist Sozialminister Buchinger gefordert, ein tragfähiges Finanzierungskonzept zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu erarbeiten, so der ÖVP-Finanzsprecher weiter. In weiterer Folge sollte auch geprüft werden, inwieweit die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes auch die Schenkungssteuer betreffen.

Tatsache ist: "Eine gänzliche Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer würde vor allem ältere Menschen, deren Familien sowie kleine und mittlere Unternehmen entlasten und eine wichtige Starthilfe für junge Familien bedeuten. "Mit der heutigen VfgH- Entscheidung stehen wir vor der großen Chance, eine Neuregelung im Sinne für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich zu treffen und diese gezielt zu entlasten", schließt Stummvoll.

 

 Rossmann: Regierung muss unverzüglich Erbschafts- und Schenkungssteuer reformieren
Wien (grüne) - "Die Regierung soll jetzt nicht kneifen und unverzüglich Schritte für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer in die Wege leiten anstatt deren Abschaffung zu betreiben. Angesichts des Pflegenotstands, der Bildungsmisere, dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und öffentlicher Investitionen in eine Verkehrs- und Energiewende ist es unverantwortlich auf Steuereinnahmen in der Höhe von über 100 Millionen jährlich gänzlich zu verzichten. Wenn nämlich die Regierung nicht rasch handelt, droht der Entfall dieser Einnahmen", so Bruno Rossmann , Finanzsprecher der Grünen, in Reaktion auf das entsprechende VfGH-Urteil.

Ziel muss die schrittweise Annäherung des Aufkommens aus vermögensbezogenen Steuern auf EU-15-Durchschnitt sein sowie eine realistische Bewertung der Grundvermögen. Der maßgebliche Hebel dafür ist die Heranführung der Einheitswerte von Grundvermögen an die Verkehrswerte. Österreich liegt beim Anteil der vermögensbezogenen Steuern am BIP innerhalb der EU-15 an letzter Stelle. "Großzügige Freibeträge sollen dafür sorgen, dass vor allem die kleinen 'Häuslbauer' und Betriebsübergaben weitgehend geschont werden", so Rossmann.

Der grüne Finanzsprecher Rossmann und der Rechnungshofsprecher Kogler bringen daher in der heutigen Plenarsitzung einen Antrag ein, in dem die Bundesregierung und insbesondere Finanzminister Molterer aufgefordert werden, unverzüglich einen Reformvorschlag der Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Berücksichtigung der oben angeführten Aspekte im Rahmen einer Steuerstrukturreform vorzulegen. "Ziel muss mehr Steuergerechtigkeit, ein stabiles Abgabenaufkommen bzw. die Entlastung des Faktors Arbeit sein", so Rossmann.

 

 Gradauer: FPÖ fordert komplette Abschaffung der Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer ist undurchsichtig, unklar und ungerecht
Wien (fpd) - Die FPÖ tritt klar für die Abschaffung der Erbschaftssteuer ein. "Die derzeitige Regelung ist undurchsichtig, unklar und ungerecht. Nicht neue Steuern einführen, sondern ungerechte Steuern abschaffen. Dafür steht die FPÖ", so der Budgetsprecher des FPÖ- Parlamentsklubs, NAbg. KommRat Alois Gradauer. "Auch wenn der Verfassungsgerichtshof heute klar machte, dass eine verfassungsgerechte Reparatur der Erbschaftssteuer möglich ist, so bleibt zu hoffen, dass die ÖVP hier ihrer bisherigen Linie treu bleibt und weiterhin für die komplette Abschaffung eintritt. Die Signale aus der SPÖ lassen ja leider befürchten, dass es hier sogar zu einer Anhebung der Steuern kommen könnte."

Gradauer erinnerte daran, "dass der Aufwand der Einhebung größer als der Erlös ist." Auch der Steuerexperte Werner Doralt erklärte im Dezember 2006, dass der Verfassungsgerichtshof die Erbschaftssteuer kippen wird. "Grund dafür: Es gibt 80 verschiedene Steuersätze, die Höhe der Steuer hängt davon ab, was vererbt wird. Keine Erbschaftssteuer gibt es z. B. für Sparbücher und Aktien, für Bargeld aber schon und wieder mit einem anderen Satz bei Grundstücken. "Das ist undurchsichtig, unklar und ungerecht. Immerhin wird ja bereits besteuertes Vermögen nochmals besteuert."

Als nächstes Ziel nannte der oberösterreichische FPÖ-Landesparteiobmann-Stellvertreter die Streichung der Erbschaftssteuer bei Betriebsnachfolge innerhalb der Familie. "Die Klein- und Mittelbetriebe sind Österreichs Arbeitgeber Nummer eins. In den nächsten 10 Jahren werden rund 60.000 Betriebe übergeben. Davon betroffen sind somit 440.000 Arbeitsplätze. Oft müssen die neuen Unternehmer Fremdmittel aufnehmen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Die Folgen sind schlechtere Kreditwürdigkeit, auch angesichts der strengeren Eigenkapitalvorschriften der Banken durch BASEL 2, miserable Kapitalstruktur, also ein schlechter Start für einen Jungunternehmer", so Gradauer abschließend.

 

 Scheibner: "BZÖ weiterhin für die Abschaffung"
Wien (bzö) - Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Erbschaftssteuer meinte der Klubobmannstellvertreter des Parlamentsklubs des BZÖ Abg. Herbert Scheibner, daß das BZÖ weiterhin eine Abschaffung dieser ungerechten Steuer fordere, weil das angesparte Vermögen ohnehin schon versteuert worden sei.

"Wir werden aber auch ganz genau beobachten, wie weit die ÖVP nun ihr Wahlversprechen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaffen, gegenüber der SPÖ wirklich durchsetzen wird können. Nach anfänglichen Zögern war ja auch Ex-Finanzminister Grasser für die Abschaffung dieser Steuer. Daher gehen wir davon aus, daß es hier seitens der ÖVP eine dementsprechende Initiative geben wird", betonte Scheibner.

"Nach den letzten SPÖ-Vorschlägen zu dieser Steuer wird es nämlich in dieser Großen Koalition eher zu einer Anhebung dieser Steuer kommen", meinte Scheibner, der auf den Vorschlag von Sozialminister Buchinger verwies, der die Erbschaftssteuer für einen Pflegefonds zweckwidmen wolle.

"Auch dieses Vorhaben wird von uns abgelehnt, da die SPÖ mit dieser Aktion lediglich das Geld von einer Kasse in die andere schieben will. Gleichzeitig ist dabei zu befürchten, daß damit eine Erhöhung der Erbschaftsteuer einhergeht. Mit diesem Trick will sich die SPÖ vom Steuerzahler ein "fettes" Körberlgeld holen. Die Probleme im Pflegebereich muß Buchinger anders regeln, das liegt in seiner Verantwortung", schloß Scheibner.

 

Leitl: Ende der Erbschaftssteuer stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich
Langjährige Forderung der WKÖ würde damit erfüllt werden – Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe profitieren bei der Betriebsübergabe
Wien (pwk) - „Mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer würde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich erfüllt werden“, begrüßt WKÖ-Präsident Christoph Leitl die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof und spricht sich für eine generelle und dauerhafte Abschaffung aus. „Damit wird erreicht, dass die betriebliche Substanz und das Eigenkapital von Unternehmen bei einer Betriebsübergabe nicht mehr geschmälert wird. Das Ende der Erbschaftssteuer unterstützt somit die Unternehmen, sichert Arbeitsplätze und stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich.“

Von den rund 350.000 heimischen Unternehmen stehen jährlich etwa 10.000 Betriebe zur Übergabe an, weist Leitl hin. Etwa die Hälfte davon, also rund 5.000, gelingen, die andere Hälfte wird stillgelegt - nicht zuletzt aus bislang steuerlichen Gründen. „In den nächsten zehn Jahren stehen rund 52.000 kleine und mittlere Betriebe zur Übergabe an, in denen über 440.000 Personen beschäftigt sind. Diese würden durch den Wegfall der Erbschaftssteuer bei ihrem Kapital deutlich unterstützt und in Ihrem Weiterbestand gesichert“, so der WKÖ-Präsident. Solides Eigenkapital sei nicht nur wegen der erfolgten Einführung von Basel II so wichtig, sondern auch um generell krisensicherer zu sein. Gerade in jung übernommenen Betrieben müssten meist viele Investitionen vorgenommen werden, um neue Ideen umsetzen zu können.

Die Abschaffung der Erbschaftssteuer würde auch dazu führen, dass viel mehr Risikokapital im Betrieb verbleibt und nicht entnommen wird, nennt Leitl einen weiteren Vorteil. Dies erhöhe die Stabilität und verringere die Risikoanfälligkeit der Betriebe.

„Österreich befindet sich in einem Standortwettbewerb und hat nun die Chance, durch die Abschaffung einer Steuer, die geringe Einnahmen gebracht hat, aber für Investoren ein hohe psychologische Wirkung hat, die Attraktivität unseres Landes weiter zu steigern“, sieht Leitl in dem Wegfall der Erbschaftssteuer auch ein wichtiges Signal nach außen. Ein weiterer notwendiger Schritt in diese Richtung wäre in Folge die Abschaffung der Bagatellsteuern wie Werbeabgabe sowie Darlehens- und Kreditvertragsgebühr, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes auch in Zukunft zu erhalten und zu stärken.

 

Leutner: Chance, Erbschaftssteuer auf neue Beine zu stellen
Für große Vermögen sollte weiter Steuer entrichtet werden
Wien (ÖGB) - "Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist eine Chance, die Erbschaftssteuer endlich auf neue Beine zu stellen", sagt Dr. Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB. "Für die Zukunft ist die Erbschaftssteuer so auszurichten, dass geringe Vermögen nicht belastet werden."

So sollten etwa Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder kleine Erbschaften nicht belastet werden bzw. sollte es großzügige Freibeträge geben. Für große Vermögen sollte aber weiterhin die Erbschaftssteuer entrichtet werden müssen. "Derzeit tragen in immer stärkerem Ausmaß die österreichischen LohnsteuerzahlerInnen den Staat", sagt Leutner. "Im Gegensatz dazu sind vermögende Personen ungleich günstiger gestellt. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist die Gelegenheit, die Erbschaftssteuer zu reformieren und sie gerechter zu gestalten."

 

Khol: "Ein guter Tag für alle Österreicherinnen und Österreicher!"
Seniorenbundobmann begrüßt Fall der Erbschaftssteuer - nächster Schritt Schenkungssteuer
Wien (seniorenbund) - Anlässlich einer Pressekonferenz des Seniorenrates nahm Dr. Andreas Khol, der Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Erbschaftssteuer Stellung: "Heute ist ein sehr guter Tag für alle Österreicherinnen und Österreicher. Der Seniorenbund ist strikt dagegen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes per Gesetz auszuhebeln. Wir wollen keine Nachfolgeregelungen zur Erbschaftssteuer." Der Seniorenbund fordert bereits seit längerem die restlose Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Nach dem heutigen Urteil des VfGH sei zu erwarten, "dass auch die Schenkungssteuer im nächsten halben Jahr aufgehoben wird", wie Khol betonte, denn: "Erbschafts- und Schenkungssteuer sind verbundene Gefäße."

Die Ablehnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer seitens des Seniorenbundes hat vor allem drei Gründe. "Mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden langjährig angesparte Werte nochmals versteuert, die bereits einmal versteuert wurden", führte Khol aus: "Eine Abschaffung dieser Steuern würde außerdem die Übergabe von bäuerlichen Höfen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen wesentlich erleichtern, und damit den Wirtschaftsstandort Österreich stärken." Viele Angehörigen der Älteren Generation haben ihr Leben lang gespart, um ihren Kindern und Enkeln einmal etwas vererben zu können. Khol: "Die Transferleistungen der älteren an die jüngeren Generationen sollten nicht mit doppelten Steuern behindert werden. Immerhin kostet die Eintreibung dieser Steuern mehr, als sie einbringen." Der Seniorenbund ist somit gegen den Versuch, Neuregelungen zu Erbschaftssteuer zu suchen, dies wäre in Hinblick auf die unterschiedliche Besteuerung von Geld, Grund und Betriebsvermögen nur mit einem weitreichenden Eingriff in die Bundesverfassung zu bewerkstelligen. Khol: "Wir sind gegen die Aushebelung des VfGH durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit."

 

Städtebund: "Erbschaftssteuer intelligent reparieren"
Generalsekretär Weninger: "Debatte über neue Steuerstruktur in Österreich Gebot der Stunde"
Wien (rk) - Der Österreichische Städtebund anerkennt die Klarstellung des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Bemessungsgrundlage der Erhebung der Erbschaftssteuer. "Der Verfassungsgerichtshof hat damit de facto eine langjährige Forderung des Städtebundes nach Anpassung der Einheitswerte bestätigt. Wir brauchen daher jetzt unbedingt eine eingehende Debatte über eine erneuerte Steuerstruktur in Österreich und eine intelligente Reparatur der Erbschaftssteuer", meint Städtebund- Generalsekretär Thomas Weninger. Österreichs Städte und Gemeinden haben 2005 aus dem Faktor Erbschaftssteuer etwa 16 Millionen Euro im Zuge der Ertragsanteile eingenommen. "Selbst wenn der Betrag nicht groß erscheint, können sich Städte und Gemeinden eine Fortsetzung der Aushöhlung bei den Einnahmen nicht leisten", so Weninger. Weninger wies darauf hin, dass nun auch die Grundsteuer aufgrund der Bezugnahme auf die Einheitswertfeststellung einer Neubewertung unterzogen werden müsste.

Steuerstruktur neu ordnen
Laut Weninger müsse laut darüber nachgedacht werden, dass man die Steuerstruktur von der Belastung des Faktors Arbeit hin zum Faktor Vermögen verschiebt. "Wir werden den Faktor Arbeit insgesamt in den nächsten Jahren entlasten müssen, auch wenn neue Aufgaben wie eine solidarische Pflegeversicherung umgesetzt werden sollten. Die im internationalen Vergleich sehr niedrigen Vermögenssteuersätze sorgen für den notwendigen Spielraum, ohne dass der normale Häuslbauer mehr Steuern zahlen muss oder soziale Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Eine intelligente und sozial differenzierte Freibetragsregelung bei der Erbschaftssteuer ist flankierend umzusetzen", so Weninger abschließend.
     
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