Landesrat Stockinger und Almvereins-Obmann Feßl: Bewirtschaftung und Erreichbarkeit sind
Grundlage, dass die Alm erhalten bleibt
Linz (lk) - "Oberösterreichs Almen brauchen gute Rahmenbedingungen. Bewirtschaftung und
Erreichbarkeit sind Grundlagen, damit die Almwirtschaft weiter bestehen kann", sagt Agrar-Landesrat Dr. Josef
Stockinger bei der Generalversammlung des OÖ. Almvereines am 07.03. in Edlbach im Bezirk Kirchdorf. Das Land
OÖ unterstützt deswegen den Bau von Alm-Erschließungswegen, Maßnahmen zur Alm-Revitalisierung,
die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sowie Neubauten und Modernisierung der Almwirtschaftsgebäude.
Ziel ist es, so Almvereinsobmann Johann Feßl, den 430 bewirtschafteten Almen in Oberösterreich eine
Lebensgrundlage zu geben: "Wir wollen eine langfristige Bewirtschaftung und sanften Tourismus als Einkommenskombination."
Die Grünen Dächer Oberösterreichs lebensfähig halten
Mit 34.000 Hektar Almfläche vor allem in den alpinen Bereichen der Bezirke Vöcklabruck, Gmunden,
Kirchdorf und Steyr sind fast 3 % der Landesfläche mit Almen bewirtschaftet. Für Agrar-Landesrat Stockinger
steht die Weiterentwicklung der Almwirtschaft als Garant für den Erhalt der "grünen Dächer
Oberösterreichs" als wertvoller Lebensraum, Wirtschaftsraum, Erholungsraum und Kulturraum.
"Trotz moderner Hilfsmittel und Arbeitsgeräte verlangt die Erhaltung, Pflege und Bewirtschaftung der
Almen nach wie vor ein hohes Maß an Idealismus und Bereitschaft zu schwerer körperlicher Arbeit, das
oft nur ein bescheidenes Leben zulässt. Trotzdem dürfen die Almen keine Naturdenkmäler werden, sondern
müssen eine lebendige Wirtschaftsform zulassen. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen", betont
Landesrat Stockinger.
Bei der Generalversammlung des OÖ. Almvereins am 7. März 2007 in Edlbach kündigte Agrar-Landesrat
Stockinger eine Neufassung des inzwischen 54 Jahre alten "Wald- und Weideservitutenlandesgesetzes" zu
einem neuen "OÖ. Einforstungsrechtegesetzes" an. Im Detail geht es für 4.000 Bauern in den
Berglagen Oberösterreichs um die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Wald- und Weideservitute,
das sind Rechte für die Nutzung von Bundesforsteflächen. Neben verfahrensrechtlichen Vereinfachungen
etwa bei Rechtsübetragungen sollen künftig auch betriebswirtschaftliche Grundsätze sowie die sachgerechte
Mitbenützung von Wegen und Forststraßen besser abgesichert sein. |