In den Garantiebedingungen beim Autokauf stecken oft Kostenfallen – Manchmal bietet die Garantie
im Gegensatz zur gesetzlich festgelegten Gewährleistung keinen optimalen Schutz
Wien (öamtc) - Fünf oder sogar sieben Jahre Garantie – die Autohändler überschlagen
sich derzeit mit ihren Angeboten. "Die Garantiebedingungen sind im Grunde ein Werbeangebot, das der Hersteller
gestalten kann, wie er will. Deshalb ist es wichtig, vor dem Autokauf die Garantiebedingungen genau durchzulesen,
um sich zusätzliche Kosten zu ersparen und vor bösen Überraschungen gefeit zu sein", erklärt
ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Eine Reparatur im Garantiefall ist nämlich meist an Bedingungen geknüpft.
Zum Beispiel ein regelmäßiges Service nur mit Originalersatzteilen und in einer bestimmten Werkstätte.
"Die Bindung an eine Markenwerkstätte im Garantiezeitraum ist EU-rechtlich zumindest bedenklich",
sagt Zelenka.
Außerdem werden manche Fahrzeugteile häufig von der Garantie ausgeschlossen. "Zusätzlich betreffen
viele Garantien nur einen Teil der Kosten, die bei der Mängelbehebung entstehen. Manchmal muss der Käufer
für Arbeitszeit oder die Versandspesen selbst aufkommen. Das kann in Summe ganz schön ins Geld gehen",
erklärt die ÖAMTC-Juristin. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Hersteller-Garantien zu vergleichen und
vor dem Fahrzeugkauf auch das Garantieheft unter die Lupe zu nehmen.
Darauf muss man bei der Gewährleistung achten
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich festgeschrieben. Sie soll den Konsumenten die
Sicherheit geben, dass der Händler das Auto fehlerfrei übergibt. Treten trotzdem Mängel auf, kann
sich der Kunde zwei Jahre lang an den Verkäufer wenden. Trotzdem heißt es auch hier auf der Hut zu sein:
- "Tritt ein Mangel erst sechs Monaten nach dem Kauf auf, muss der Käufer und nicht mehr der Händler
beweisen, ob der Mangel schon ursprünglich bestand", erläutert die ÖAMTC-Expertin.
- Bei der Gewährleistung ist nur der Händler Ansprechpartner. Bei der Garantie stehen den Kunden alle
Vertragspartner einer Marke und der Hersteller zur Verfügung.
- Probleme kann es bei einem Konkurs oder der Betriebsauflösung des Verkäufers geben. Die Autohersteller
müssen zwar dafür sorgen, dass die Konsumenten bei anderen Vertragshändlern zu ihrem Recht kommen.
"Allerdings kann sich der andere Vertragshändler weigern, die Reparaturarbeiten zu übernehmen",
sagt Zelenka.
Autobesitzer, die Probleme bei der Durchsetzung ihrer Garantie- oder Gewährleistungsansprüche haben und
juristischen Beistand benötigen, können als Mitglied des Clubs den Rechtsdienst des ÖAMTC in Anspruch
nehmen. Informationen, Telefonnummern und Kontaktadressen zur ÖAMTC-Rechtsberatung gibt es bei den Landesclubs
oder im Internet unter www.oeamtc.at/recht. Im Notfall stehen auch die ÖAMTC-Juristen rund um die Uhr dank
der 24-Stunden-Hotline unter +43 (0) 1 25 120 00 bereit.
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