Wien (seniorenrat) - "Die Pensionen müssen künftig mit dem Preisindex für Pensionistenhaus-
halte (PIPH) angepasst werden" erklärten die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates
BM.a.D. Karl Blecha und NR-Präs.i.R. Dr. Andreas Khol einvernehmlich am 07.03. im Rahmen einer Pressekonferenz,
in der auch über eine gestern stattgefundenen Unterredung über aktuelle Forderungen des Seniorenrates
mit Sozialminister Dr. Buchinger berichtet wurde. "Heute werden wir noch in einer Vorstandssitzung des Seniorenrates
über die Ergebnisse dieses Gesprächs beraten", so die Präsidenten weiter.
"Ein vorrangiges seniorenpolitisches Ziel ist jährliche Anpassung der Pensionen auf der Grundlage des
Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH)", so Präsident Blecha, der in diesem Zusammenhang auch
die Kostenübernahme der Erstellung des PIPH durch den Bund sowie ein Anhörungsrecht des Seniorenrates
vor der jährlichen Pensionsanpassung forderte. Nur durch eine jährliche Erhöhung mit dem von der
Statistik Austria erstellten Preisindex für Pensionistenhaushalte - der in der Regel 0,3 % über dem allgemeinen
Verbraucherpreisindex liegt - ist eine echte Wertsicherung der Pensionen möglich.
"Die Sicherung einer leistbaren Betreuung und Pflege ist ein besonderes Anliegen nicht nur der älteren
Generation und es ist zu begrüßen, dass der Österreichische Seniorenrat in die beim Bundesministerium
für Soziales und Konsumentenschutz sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichteten Arbeitsgruppen
eingebunden ist", so Präsident Dr. Khol, der gleichzeitig ankündigte, dass die Ergebnisse eines
umfassenden Pflege- und Betreuungskonzeptes des Österreichischen Seniorenrates unter Beteiligung großer
Hilfsorganisationen Ende März der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Ausdrücklich begrüßt wird von beiden Präsidenten des Seniorenrates die bereits im Regierungsprogramm
vorgesehene rasche Einführung der Briefwahl, die gerade für die ältere Generation eine wesentliche
Erleichterung bei der Stimmabgabe darstellt.
Die Absicht der Begrenzung der Rezeptgebühren mit einer Obergrenze zur Entlastung chronischer Kranker und
sozial Schwacher wird von beiden Präsidenten des Seniorenrates ausdrücklich befürwortet, die Einführung
dieser Begünstigung samt Einschleifregelungen darf nicht länger aufgeschoben werden. |