Blecha und Khol einig: Pensionen mit Preisindex für Pensionistenhaushalte anpassen  

erstellt am
07. 03. 07

Wien (seniorenrat) - "Die Pensionen müssen künftig mit dem Preisindex für Pensionistenhaus- halte (PIPH) angepasst werden" erklärten die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates BM.a.D. Karl Blecha und NR-Präs.i.R. Dr. Andreas Khol einvernehmlich am 07.03. im Rahmen einer Pressekonferenz, in der auch über eine gestern stattgefundenen Unterredung über aktuelle Forderungen des Seniorenrates mit Sozialminister Dr. Buchinger berichtet wurde. "Heute werden wir noch in einer Vorstandssitzung des Seniorenrates über die Ergebnisse dieses Gesprächs beraten", so die Präsidenten weiter.

"Ein vorrangiges seniorenpolitisches Ziel ist jährliche Anpassung der Pensionen auf der Grundlage des Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH)", so Präsident Blecha, der in diesem Zusammenhang auch die Kostenübernahme der Erstellung des PIPH durch den Bund sowie ein Anhörungsrecht des Seniorenrates vor der jährlichen Pensionsanpassung forderte. Nur durch eine jährliche Erhöhung mit dem von der Statistik Austria erstellten Preisindex für Pensionistenhaushalte - der in der Regel 0,3 % über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex liegt - ist eine echte Wertsicherung der Pensionen möglich.

"Die Sicherung einer leistbaren Betreuung und Pflege ist ein besonderes Anliegen nicht nur der älteren Generation und es ist zu begrüßen, dass der Österreichische Seniorenrat in die beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichteten Arbeitsgruppen eingebunden ist", so Präsident Dr. Khol, der gleichzeitig ankündigte, dass die Ergebnisse eines umfassenden Pflege- und Betreuungskonzeptes des Österreichischen Seniorenrates unter Beteiligung großer Hilfsorganisationen Ende März der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ausdrücklich begrüßt wird von beiden Präsidenten des Seniorenrates die bereits im Regierungsprogramm vorgesehene rasche Einführung der Briefwahl, die gerade für die ältere Generation eine wesentliche Erleichterung bei der Stimmabgabe darstellt.

Die Absicht der Begrenzung der Rezeptgebühren mit einer Obergrenze zur Entlastung chronischer Kranker und sozial Schwacher wird von beiden Präsidenten des Seniorenrates ausdrücklich befürwortet, die Einführung dieser Begünstigung samt Einschleifregelungen darf nicht länger aufgeschoben werden.
 
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